Urteil:Falscher Katalysator

Sportwagen-Besitzerin bekommt keinen Schadenersatz

Von Stephan Handel

TÜV bestanden, Prüfplakette angebracht - und trotzdem ist das Auto nicht für den Straßenverkehr zugelassen: Dass so etwas möglich ist, musste nun eine Münchner Autobesitzerin vor dem Landgericht erfahren. Das Gericht wies ihre Klage gegen die Polizei als unbegründet ab.

Es geht um einen Porsche 911 Carrera Cabrio, Baujahr 1992. Der Wagen hatte im Oktober 2015 die Hauptuntersuchung bestanden, nachdem er zuvor einmal durchgefallen war - die Besitzerin hatte danach unter anderem den Katalysator austauschen lassen. Gerade mal vier Wochen nach der erfolgreichen Prüfung wurde die Fahrerin von der Polizei kontrolliert, und weil das Auto nach Meinung der Beamten zu laut war, wurde es sichergestellt.

Wiederum beim TÜV wurde der Porsche nun begutachtet - mit dem Ergebnis, dass er erhebliche Mängel aufweise, zudem sei die Betriebserlaubnis erloschen. Ihr Auto bekam die Besitzerin erst im Januar 2016 zurück. Bis Ersatz für den bemängelten Katalysator beschafft war, habe das Auto insgesamt 245 Tage nicht gefahren werden können, außerdem sei das Fahrzeug wohl im Freien abgestellt gewesen, durch das fehlerhaft verschlossene Cabriodach sei Wasser eingedrungen, so dass der Lederbezug des Beifahrersitzes beschädigt sei. Forderung: Schadenersatz für den Sitz und für den Nutzungsausfall, insgesamt rund 18 000 Euro.

Da machte das Gericht allerdings nicht mit. Ein Sachverständiger erklärte, dass offensichtlich kein Original-Katalysator eingebaut worden sei, sondern in den alten nur eine neue Katalysator-Patrone einer Fremdfirma eingeschweißt worden sei. Für diese Patrone allerdings existiert kein Prüfzeugnis, weshalb sie für den Straßenverkehr nicht zugelassen sei - sie werde hauptsächlich für Rennwagen verwendet. Damit war tatsächlich die Betriebserlaubnis des Porsches erloschen. Den Prüfern bei der Hauptuntersuchung, so der Gutachter weiter, könne wohl kein Vorwurf gemacht werden: Ihre Abgasuntersuchung geht nicht so in die Tiefe wie der Test im Labor, so dass die Werte dort eventuell sogar im Rahmen sind, was aber nichts daran ändert, dass die fremde Katalysator-Patrone nicht hätte eingebaut werden dürfen. Somit war die Sicherstellung rechtmäßig, und Nutzungsausfall gibt's auch nicht, weil das Auto sowieso hätte repariert werden müssen. Und die Beschädigung des Ledersitzes sei ebenfalls nicht bewiesen - Klage abgewiesen, und die Gerichtskosten muss die Porsche-Besitzerin auch noch tragen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: