Versicherungen:Vor dem Aus

Die finanziell angeschlagene Deutsche Steuerberater-Versicherung soll geschlossen werden. Das hat die Finanzaufsicht Bafin entschieden. Schuld daran sind niedrige Zinsen. Für Pensionäre und Pensionsanwärter ist das eine schlechte Nachricht.

Von Christian Bellmann, Köln

Schlechte Nachrichten für die 8000 Pensionäre und Pensionsanwärter der finanziell angeschlagenen Deutschen Steuerberater-Versicherung: Die Finanzaufsicht BaFin hat den Finanzierungsplan der Pensionskasse für die steuerberatenden Berufe in Deutschland nicht genehmigt und will ihr jetzt die Geschäftserlaubnis entziehen. Die Gesellschaft hatte für das vergangene Jahr einen Fehlbetrag von 158 Millionen Euro ausgewiesen und die Kapitalanforderungen der Aufsicht nicht erfüllt. Bereits seit Oktober 2018 darf sie keine Neukunden mehr aufnehmen. Der Verlust der Geschäftserlaubnis bedeutet, dass sie nie wieder ins Neugeschäft einsteigen darf - also perspektivisch aufgelöst wird.

Bis dahin muss die Gesellschaft alle Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Das kann nur gelingen, wenn sie ihre Leistungen so stark kürzt, dass die verfügbaren Mittel für alle bestehenden Verträge ausreichen. Davon sind nicht nur Pensionsanwärter betroffen. Auch Kunden, die bereits im Ruhestand sind, müssen künftig mit geringeren monatlichen Zahlungen rechnen.

Pensionskassen leiden derzeit unter den niedrigen Zinsen, weil sie für die zugesagten Pensionszahlungen deutlich mehr Kapital benötigen als in Zeiten höherer Zinsen. Bei einigen Gesellschaften wie der Steuerberater-Versicherung ist die Lage besonders dramatisch, weil sie ihren Kunden jahrelang überdurchschnittliche hohe Leistungen versprochen haben. Das war möglich, weil die Steuerberater-Versicherung zu den so genannten regulierten Pensionskassen gehört, die von der BaFin beaufsichtigt werden. Auch die in Schieflage geratene Caritas-Pensionskasse und die Kölner Pensionskasse zählen dazu. Die BaFin hatte ihnen die höheren Garantien genehmigt, weil sie Leistungen auch wieder kürzen können. Bei unregulierten Gesellschaften, hinter denen ein einzelner Arbeitgeber steht, ist das nicht möglich. Daher dürfen sie ihren Kunden nur Garantien in Höhe des Höchstrechnungszinses geben, der auch für Lebensversicherungen gilt.

Bei Pensionskassen, hinter denen ein Arbeitgeber steht, kann dieser im Notfall Kapital nachschießen. Geht er pleite, übernimmt der Pensions-Sicherungsverein die Betriebsrentenverträge. Bei Pensionskassen, die von Versicherungsgesellschaften betrieben werden, springt die brancheninterne Auffanggesellschaft Protektor ein.

Anders ist das bei "herrenlosen" Pensionskassen wie der Steuerberater-Versicherung. Für ihre Kunden gibt es keinen Auffangmechanismus - und in der Regel auch keinen Arbeitgeber, der einspringt. Finanzministerium und Arbeitsministerium arbeiten daher an einer gesetzlichen Regelung. Die von der BaFin regulierten Pensionskassen könnten dann verpflichtet werden, dem Pensions-Sicherungsverein beizutreten.

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