Schwabing:Warten auf die oberste Instanz

Schwabing: Ortstermin: Alexander Flierl (CSU), Florian von Brunn (SPD) und Ruth Waldmann (SPD) machen sich selbst ein Bild von Elki (von rechts).

Ortstermin: Alexander Flierl (CSU), Florian von Brunn (SPD) und Ruth Waldmann (SPD) machen sich selbst ein Bild von Elki (von rechts).

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Erst Anfang 2020 entscheidet der Landtag über die Petition des Eltern-Kind-Zentrums

Von Ellen Draxel, Schwabing

Alexander Flierl (CSU) und Florian von Brunn (SPD) sind der Meinung, dass das Eltern-Kind-Zentrum Schwabing-Maxvorstadt (Elki) "durchaus als Kita-ähnliche Einrichtung angesehen" werden kann. Die beiden Landtagsabgeordneten waren am Donnerstag dort, um sich einen Eindruck von den Leistungen der Einrichtung zu verschaffen und die Umgebung kennenzulernen, in die das Elki eingebettet ist. Denn ihre Aufgabe ist es, dem Ausschuss Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag Bericht über das Elki zu erstatten.

Das Familienzentrum, das seit Jahren um seine Existenz kämpft, will erreichen, dass Mütter- und Familienzentren denselben privilegierten Lärmschutz nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erhalten wie Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Spiel- und Sportplätze. Im März hatte der Trägerverein deshalb eine Petition beim Landtag eingereicht. Ob der Ausschuss die Forderung des Elki letztlich unterstützt oder nicht, wird sich Anfang 2020 entscheiden, wenn das Thema auf der Agenda des Gremiums steht. "Und in dieses Votum werden wir zumindest informativ das Urteil des Bundesgerichtshofs einfließen lassen", sagt Flierl. Mitte Dezember will das höchste deutsche Gericht sein Grundsatzurteil im Fall Elki verkünden.

Denn inzwischen ist der Streit um das Elki zum Präzedenzfall geworden. Seit neun Jahren geht es vor Gericht darum, ob das Eltern-Kind-Zentrum seiner integrativen Arbeit in den gemieteten Räumlichkeiten an der Nordendstraße weiterhin nachgehen darf - oder ob es ausziehen muss, wie Wohnungseigentümer verlangen, die über dem Familienzentrum leben. Drei Fragen sind dabei entscheidend. Erstens: Können Mütter- und Familienzentren als Kindereinrichtungen angesehen werden, sodass von der Einrichtung ausgehender Kinderlärm demnach toleriert werden muss? Zweitens: Ist die im Bundes-Immissionsschutzgesetz geltende Regelung, dass von Kitas und ähnlichen Einrichtungen "keine schädliche Umwelteinwirkung" ausgeht, außer im öffentlichen Recht auch im Zivilrecht gültig, wenn, wie beim Elki, ein Miteigentümer der Immobilie gegen einen Mieter klagt? Und drittens: Ist die Familienzentrums-Nutzung der als "Laden mit Lager" ausgeschriebenen Räumlichkeiten eine Fehlnutzung?

Die Antworten auf diese Fragen sind essenziell - für alle Mütter- und Familienzentren, von denen es allein in München mittlerweile 26 und bayernweit weit mehr als hundert gibt. Aber auch für Immobilieneigentümer und Nachbarn.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: