Prozess:Jagdhund muss ein Jahr an die Leine

Kinder lernen Umgang mit Hunden, 2009

Um einen ungarischen Jagdhund ging es in dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Unterföhringer Halter erreicht vor Gericht mildere Auflagen für den Magyar Vizsla, der andere Tiere gebissen haben soll.

Von Andreas Salch, Unterföhring

Diego steht seit Donnerstag, wenn man so will, für ein Jahr unter laufender Bewährung. Diego ist ein sechs Jahre alter Jagdhund der Rasse Magyar Vizsla. Zwischen August 2015 und Ende 2017 soll er, als er nicht angeleint war, mehrmals andere Hunde gebissen haben. Etwa ins Genick oder in den Kopf. Aus diesem Grund hatte die Gemeinde Unterföhring gegen den Halter einen Bescheid erlassen. Darin verfügte sie einen Leinenzwang mit einer Leinenlänge von eineinhalb Metern im Bereich des bebauten Gemeindegebiets sowie für den Tunnelweg. Außerdem drohte sie dem Halter, einem 52-jährigen Installateur, mit einem Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro für jeden weiteren Zwischenfall mit seinem Hund.

Der Installateur jedoch bestreitet, dass Diego andere Hunde beim Auslaufen gebissen habe. "Gar nix war", betonte er am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht München, wo er gegen den Bescheid der Gemeinde klagte. In seinen Augen seien die Halter, deren Hunde Diego angeblich gebissen habe, "alles Lügner". Keiner habe ein ärztliches Attest von einem Tierarzt vorgelegt, sagte der Installateur. Einer der Hundehalter, der ihm vorgeworfen habe, Diego habe seiner Bulldogge beim Spielen unvermittelt ins Genick gebissen, habe ihm kürzlich gesagt, dass es gar "keinen Beißvorfall" gegeben habe. "Irgendwer will mir ein Ei reinlegen", argwöhnte der Installateur.

"Egal, wer angefangen hat. Die Schuld spielt keine Rolle."

Dass "gar nix" war, wollte Richter Hans Haider so allerdings nicht stehen lassen. Es gebe immerhin "viele Anzeigen", hielt er dem 52-jährigen Hundebesitzer vor. Das zeige, dass etwas vorgefallen sei. Und das reiche für eine Anordnung aus, wie sie die Gemeinde erlassen habe. Andere Kommunen hätten "da viel schärfer zugeschlagen", sagte Richter Haider. Die Anordnung der Gemeinde Unterföhring sei dazu im Vergleich "extrem zurückhaltend."

Eine Rauferei zwischen zwei Hunden reiche schon aus für den Erlass einer Anordnung, so Haider. "Egal, wer angefangen hat. Die Schuld spielt keine Rolle." Selbst wenn nichts passiert sei, könne bei einem großen Hund ein Leinenzwang angeordnet werden. Sollte sich ein Hundebesitzer nicht daran halten, müsse er mit einer "Haltungsuntersagung" rechnen. Er verstehe nicht, warum er gegen den Bescheid vorgehe, sagte der Vorsitzende zu dem Installateur. Der grummelte, Diego sei "harmlos", ließ sich aber schließlich auf einen Vorschlag des Gerichts ein, um die "Verwaltungsstreitsache" zu beenden.

Sofern sich der 52-Jährige an den Bescheid hält und es bis zum 14. November 2020 zu keinen neuen Vorfällen mit Diego kommt, wird die Gemeinde ihre Anordnung aufheben. Ferner muss der Installateur ein Gutachten zur "Ungefährlichkeit" seines Hundes vorlegen. Außerdem entschied das Gericht, dass ein Zwangsgeld über 500 Euro, das die Gemeinde erlassen hat, nicht mehr "beigetrieben" werden dürfe. "Schaun's, schon was gewonnen", sagte Richter Haider zu dem Installateur. Der entgegnete: "Ich wollte aber den Prozess gewinnen." Richter Haider entgegnete: "Da brauchen wir nicht weiter diskutieren." Da auch die Vertreterin der Gemeinde Unterföhring den Vorschlag des Gerichts annahm, wurde das Verfahren eingestellt.

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