Streit um Label-Vertrag:"Auch in Deutschland gibt es große Machtgefälle"

Taylor Swift

"Ich weiß nicht, was ich noch tun soll", schrieb Taylor Swift im Vorfeld des Auftritts bei Twitter. Kurz darauf lenkte das Label ein.

(Foto: dpa)

Taylor Swifts ehemaliges Label wollte ihr verbieten, bei einem Auftritt ihre eigenen Songs zu spielen. Urheberrechtler Axel Metzger erklärt, warum das in den USA überhaupt möglich ist.

Von Cornelius Dieckmann

Am kommenden Sonntag wird Pop-Superstar Taylor Swift bei den American Music Awards in Los Angeles als "Künstlerin des Jahrzehnts" geehrt. Ihr ehemaliges Label Big Machine Records wollte zunächst verhindern, dass sie dort ein Medley ihrer Hits spielt. Abgesehen von ihrem jüngsten Album, das bei Universal erschienen ist, liegen die Rechte an ihren Songs bei Big Machine. Laut Vertrag darf Swift ihre dort erschienenen Titel bis November 2020 nicht neu aufnehmen. Erst nachdem sie den Streit via Twitter öffentlich machte, lenkte Big Machine am Montag ein.

SZ: Herr Metzger, kann ein Label einem Künstler die Aufführung seiner eigenen Songs untersagen?

Axel Metzger: Der Fall von Taylor Swift richtet sich nach dem amerikanischen Urheberrecht, das grundsätzlich eine sehr weitreichende Rechtsübertragung von Urhebern auf Labels ermöglicht. Es wundert mich deshalb nicht, dass es in den USA Verträge gibt, die dazu führen, dass Künstler nur noch mit Einwilligung des Verlags ihre Stücke öffentlich aufführen können.

Wäre das auch in Deutschland möglich?

Nein. In Deutschland lassen sich die meisten Pop-Künstler von der GEMA vertreten, die dem sogenannten Kontrahierungszwang unterliegt. Sie muss also jedem Veranstalter das Recht einräumen, Stücke aus ihrem Katalog öffentlich aufzuführen.

Würde das auch für Taylor Swift gelten?

Ja, wenn Taylor Swift etwa bei der GEMA anfragt, um ein Konzert in Berlin zu spielen. Das könnte ihr die GEMA unter keinen Umständen verweigern.

Ihr ehemaliges Label argumentierte anfangs, dass Swifts Auftritt eine Neuaufnahme ihrer Songs bedeuten würde. Neu aufnehmen darf sie ihre alten Songs vertraglich aber nicht vor November 2020.

Bei dem Auftritt in Los Angeles kommt faktisch auch eine Aufnahme heraus, das stimmt. Aber zunächst einmal ist es eine Gala und eine Livesendung im Fernsehen. Hierzulande lägen die Senderechte dafür ebenfalls bei der GEMA, die entsprechende Rechte gewähren muss. Wenn eine Preisverleihung im Fernsehen ausgestrahlt wird, ist das vor allem eine Aufführung und Sendung von Musikstücken. Ob das danach noch als Tonträger verbreitet wird, ist eine andere Frage.

Streit um Label-Vertrag: Urheberrechtsexperte: Axel Metzger

Urheberrechtsexperte: Axel Metzger

Taylor Swift hat angekündigt, ihre alten Songs bald im Studio neu einspielen zu wollen. Wie sähe es in so einer Situation für einen deutschen Künstler aus?

Beim Erstellen neuer Tonträger kann es prinzipiell auch bei uns Probleme geben - wenn etwa eine neue Aufnahme eines Stücks auf den Markt gebracht wird, dessen Rechte der Künstler bereits am Markt vergeben hat.

Swift war 15, als sie ihren Vertrag bei Big Machine unterschrieb. Haben Labels zu viel Macht im Vergleich zu Künstlern?

Sicherlich. In den USA ist das allerdings ein drängenderes Problem als in Europa, weil bei uns der Gesetzgeber versucht hat, zugunsten der Urheber Schutzbestimmungen einzuführen. Aber auch in Deutschland gibt es große Machtgefälle. Besonders, wenn Künstler langfristige Verträge abschließen, bevor sie bekannt sind.

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