In zweiter Instanz:Kirche unterliegt Theater

Zwei Theater in der tschechischen Stadt Brünn müssen sich nicht beim Prager Kardinal Dominik Duka für kontroverse Inszenierungen entschuldigen. Ein höheres Gericht bestätigte seine Entscheidung der Vorinstanz und wies Dukas Berufungsklage zurück. Der Erzbischof hatte eine Entschuldigung des Zentrums für experimentelles Theater und des Nationaltheaters Brünn gefordert, weil er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Die Klage betraf zwei Inszenierungen des kroatischen Autors und Regisseurs Oliver Frljic. In einer demokratischen Gesellschaft müssten unterschiedliche Ansichten zum Ausdruck gebracht werden können, sagte Dukas Anwalt, selbstsüchtige Beleidigungen seien aber nicht hinnehmbar. Der Kardinal sei verpflichtet, als Vertreter der katholischen Kirche den Glauben der Christen in seinem Land zu schützen. Duka störte sich an einer Szene, in der dargestellt wird, wie Jesus eine Muslimin vergewaltigt. Dieser abstoßende Akt sei ein starker Eingriff in das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit. Die Anwälte der Theater wiesen dies zurück. Das Gericht hob in seinem Urteil die künstlerische Freiheit hervor. Der künstlerische Ausdruck verwende spezifische Mittel, Symbole und Übertreibungen. "Wenn das das Potenzial hat, zur Debatte über Themen von öffentlichem Interesse beizutragen, ist es rechtlich zulässig; selbst wenn ein Teil der Gläubigen dafür ein gewisses Opfer bringen muss. Derlei muss in einer demokratischen Gesellschaft ertragen werden", hieß es in der Urteilsbegründung. Dukas Anwalt kündigte Rechtsmittel an.

© SZ vom 22.11.2019 / KNA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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