"Augen zu und durch" postete die bayerische Polizei, als kürzlich mehrere Hundert Polizeioberwachtmeister und Polizeioberwachtmeisterinnen zu ihren schriftlichen Abschlussprüfungen antraten. Wenn es um Polizeiprüfungen geht, ist das immer ein imposantes Bild. Mit dem "Augen zu und durch" - das ja eine Art "einmal und dann nie wieder" - suggeriert, wird es in einem aktuellen Fall aber nichts werden. Nach zweieinhalb Jahren Ausbildung sollen Polizeischüler zwar zeigen, "was sie gelernt haben" - müssen dies in jenem Fall aber noch einmal tun. Wie das Präsidium der bayerischen Bereitschaftspolizei mitteilt, müssen leider zwei von vier Abschlussprüfungen wiederholt werden. Augen zu - und noch einmal.
Seit 14. November 2019 finden an fünf Ausbildungsstandorten der bayerischen Bereitschaftspolizei die schriftlichen Prüfungen der sogenannten "zweiten Qualifikationsebene Polizeivollzugsdienst" statt. Nach Polizeiangaben wurde dabei am Ausbildungsstandort Königsbrunn bekannt, dass ein Polizeilehrer im Vorfeld der Prüfung einer Polizeischülerin Themenschwerpunkte benannt haben soll, die dann tatsächlich auch in der schriftlichen Prüfung abgefragt wurden. Und zwar in den zwei Prüfungsaufgaben "Streife" und "Kriminalistik". Aufgrund dessen habe der Prüfungsausschuss beschlossen, dass beide Prüfungen wiederholt werden müssen.
Immerhin könne nicht ausgeschlossen werden, dass "die Chancengleichheit aller 720 Prüflinge an den fünf Prüfungsstandorten beeinträchtigt" worden sei. Als Nachholtermine legte die Polizei diesen Donnerstag und Freitag fest. Der Fall werde nun strafrechtlich und disziplinarrechtlich geprüft.
Während der laufenden Prüfung habe es am Ausbildungsstandort Nürnberg zudem Hinweise gegeben, ein Prüfling habe behauptet, durch eine Führungskraft sei erlaubt worden, "Anmerkungen in den Gesetzestexten anzubringen". Das wäre nach der Prüfungsordnung nicht zulässig. Inzwischen habe sich freilich herausgestellt, dass diese Behauptung des Prüflings falsch sei. Trotzdem werde auch der Vorfall nun strafrechtlich und disziplinarrechtlich überprüft.