Asyl:Gericht lehnt Eilantrag von Ibrahim Miri ab

Miri darf abgeschoben werden

Ibrahim Miri, ein führendes Mitglied des Miri-Clans, vor Beginn eines Prozesses um unerlaubten Betäubungsmittelhandel im Saal des Landgerichts. Jetzt darf er endgültig wieder abgeschoben werden.

(Foto: dpa)
  • Das Verwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass der einem libanesischen Clan angehörende Ibrahim Miri abgeschoben werden darf.
  • Bundesinnenminister Horst Seehofer begrüßte die Gerichtsentscheidung.
  • Miris Anwalt hatte mit einem Eilantrag erreichen wollen, dass sein Mandant während eines laufenden Klageverfahrens nicht abgeschoben werden darf.

Der einem libanesischen Clan angehörende Ibrahim Miri darf grundsätzlich abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Bremen lehnte einen von Miris Anwalt gestellten Eilantrag am Freitag ab. "Das bedeutet, dass eine Abschiebung vor Entscheidung über die Klage aus Rechtsgründen erfolgen kann", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Der in Abschiebehaft sitzende Mann könnte in sein Heimatland Libanon oder in ein anderes Land gebracht werden.

Das Bremer Verwaltungsgericht stellte kein Abschiebungsverbot fest. Insbesondere könne nicht angenommen werden, dass Miri im Libanon eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erwarten habe oder ihm dort eine konkrete Gefahr für Leib und Leben wegen "Blutrache" drohe.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die Gerichtsentscheidung zur Abschiebung des illegal eingereisten libanesischen Clan-Mitgliedes Ibrahim Miri begrüßt. "Das ist ein großer Erfolg für die Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaates", erklärte der CSU-Politiker am Freitag. Sein Ministerium werde nun alles dafür tun, um die Abschiebung so schnell wie möglich durchzuführen.

Miris Anwalt wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass sein Mandant während des laufenden Klageverfahrens nicht abgeschoben werden darf. Die von Miri eingereichte Klage richtet sich gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die den Antrag Miris auf Asyl als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt hatte.

Das Verwaltungsgericht sah keine "ernstlichen Zweifel", dass die Ablehnung der Zuerkennung von Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz rechtmäßig ist. Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels. Im Juli wurde er in den Libanon abgeschoben. Ausreisepflichtig war er bereits seit vielen Jahren. Ende Oktober tauchte er dann wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen. Seitdem sitzt er in Abschiebehaft.

Miris Anwalt Albert Timmer hatte zuvor auf eine hohe Gefährdung seines Mandanten hingewiesen. Die ergebe sich nicht zuletzt aus dem hohen Medienecho, der stetigen Markierung Miris als "Clan-Chef" sowie der "enormen Verbreitung" seines Porträtbildes. "Herr Miri muss jetzt überall, auch im Libanon, damit rechnen, auf der Straße erkannt zu werden; dies provoziert die Widersacher der Familie im Libanon zum Handeln", hatte Timmer am Mittwoch in einem Schreiben gewarnt. "Die Sicherheit von Herrn Miri kann im Libanon nicht gewährleistet werden."

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