Weiterbetrieb des Heizkraftwerks Nord:Was der Kompromiss zum Kohlekraftwerk bedeutet

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Die Münchner wollten den schnellen Abschied von der Steinkohle. Weil das weder rechtlich noch technisch machbar ist, übergeht der Stadtrat den Bürgerentscheid. Wie es nun weitergeht? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Heiner Effern

Die Wähler haben am 5. November 2017 in einem Bürgerentscheid festgelegt, dass die Stadt Ende 2022 keine Steinkohle mehr verbrennen darf. Die Stadtwerke München (SWM) als Betreiber des Heizkraftwerks Nord, das als einziges in München damit Strom und Wärme erzeugt, wiesen früh darauf hin, dass dies rechtlich und technisch nicht machbar sein wird. Der Wirtschaftsausschuss folgte dieser Argumentation und beschloss, den Kohleblock nicht stillzulegen, aber deutlich weniger auszulasten als geplant. In der Vollversammlung des Stadtrats am Mittwoch soll dies endgültig verabschiedet werden. Ein Überblick über einen Kompromiss, über den bis zuletzt emotional gestritten wurde.

Darf der Stadtrat den Bürgerentscheid übergehen?

Das Vorgehen ist zulässig, ein Bürgerentscheid verliert ein Jahr nach der Abstimmung seine rechtliche Verbindlichkeit. Der Stadtrat erklärte jedoch, so weit wie möglich dem politischen Willen des Bürgerentscheids zu folgen. Der ÖDP als Hauptverantwortlichen dafür geht der Kompromiss dennoch nicht weit genug.

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Wie sieht der Kompromiss exakt aus?

Von Mai 2020 an wird der Betrieb deutlich reduziert. Statt maximal 800 000 Tonnen dürfen nur noch 350 000 Tonnen Steinkohle pro Jahr verfeuert werden. Diese Menge wird konkret übers Jahr verteilt: In der Heizperiode vom 1. November bis 31. März dürfen die SWM den Block mit 60 Prozent der Leistung laufen lassen, den Rest des Jahres mit nur noch 24 Prozent. Im Sommer muss der Kohleblock zwölf Wochen lang komplett ruhen.

Wie viel Kohlenstoffdioxid wird künftig eingespart?

Pro Jahr werden im Vergleich zur Höchstleistung 450 000 Tonnen Steinkohle eingespart. Das entspricht gut einer Million Tonnen Kohlendioxid und laut ÖDP zwei Drittel des Autoverkehrs in München.

Gibt es bei den neuen Betriebsregeln Ausnahmen?

Nur eine: Sollte die Bundesnetzagentur einen Betrieb zur Sicherung der Stromversorgung anordnen, kommt die dafür kurzfristig benötigte Menge an Steinkohle oben drauf. Der Stadtrat hat die SWM dazu verpflichtet, am Ende jedes Jahres darüber Bericht zu erstatten.

Welche Normen verhinderten die volle Umsetzung des Bürgerentscheids?

Um die rechtlichen Grundlagen für den Kompromiss zu verstehen, muss man die Betriebsweise des Kohleblocks beachten. Er erzeugt Strom und Wärme. Für beide Nutzungsbereiche kam jeweils eine Norm zum Tragen. Bei der Erzeugung von Strom kann die Bundesnetzagentur die Stilllegung eines Kraftwerks verbieten, falls sie es als systemrelevant für die Sicherheit der Stromversorgung einstuft. Das galt in diesem Fall schon lange als sicher, die endgültige Bestätigung und der offizielle Bescheid folgten Ende Oktober 2019. Allein dies hätte ausgereicht, um die endgültige Stilllegung des Kohleblocks zu verhindern. Doch auch bei der Wärme spielt unabhängig davon eine verbindliche Vorgabe eine Rolle. Eine Din-Norm schreibt vor, dass die Wärmeversorgung an zwei Tagen mit einem Mittelwert von minus 16 Grad auch dann gewährleistet sein muss, wenn das größte Heizkraftwerk der Stadt ausfällt. Auch das ist den Stadtwerken zufolge ohne den Steinkohleblock nicht möglich.

Wie oft kommt so ein Extremfall vor?

Seit 2009 wurde laut einem Gutachten des TÜV Süd der Temperaturwert nicht erreicht.

Warum kann der Steinkohleblock nicht den ganzen Sommer über ruhen und nur bei Engpässen in der Stromversorgung hochgefahren werden?

Laut Stadtwerken und TÜV Süd liegt das an der drohenden Korrosionsgefahr. Ein Kraftwerk wie der Steinkohleblock enthält viel Feuchtigkeit, die nie ganz zu beseitigen ist. Steht es länger still, rostet es, was im schlimmsten Fall zu Ausfällen führen kann.

Könnten die Stadtwerke den Block nicht auf Gas oder Biomasse umstellen?

Tatsächlich wird das Kraftwerk mit Gas angefahren. Allerdings kann man es laut Stadtwerken nicht für den Standardbetrieb nutzen, weil der Block Schaden nehmen könnte. Auch Biomasse als Ersatz funktioniert nicht, weil damit nicht die erforderliche Strommenge für den Betrieb in der Netzreserve erzeugt werden könnte.

Bis wann sind die beiden Normen relevant?

Die Stadt geht davon aus, dass die Systemrelevanz für die Stromerzeugung ausläuft, wenn die neuen Nord-Süd-Trassen gebaut sind. Derzeit wird das für das Jahr 2028 erwartet. Der Tüv sieht in seinem Gutachten unabhängig davon nicht die Möglichkeit, die Deckungslücke in der Wärmeversorgung im beschriebenen Extremfall vorher zu schließen. Ein Betrieb bis 2028 ist deshalb derzeit wahrscheinlich.

Welche Wärmequelle soll die Steinkohle ersetzen?

Die Geothermie. Die Stadtwerke betreiben bereits Anlagen in Riem, Sauerlach, Freiham, Kirchstockach und Dürrnhaar. Auf dem Gelände des Heizkraftwerks Süd errichten sie zudem gerade eine weitere Anlage mit 50 Megawatt Leistung, die im Jahr 2020 ans Netz gehen soll. Es wird die größte in Deutschland sein. Kooperationen mit den Gemeinden Pullach und Grünwald sind geplant. In der Stadt selbst hängt ein weiteres Projekt in Perlach wegen der schwierigen Grundstückssuche gerade fest.

Was kostet der frühere Kohleausstieg die Stadtwerke?

Dabei sind so viele externe Faktoren zu beachten, dass nicht einmal eine einigermaßen genaue Schätzung möglich ist. Im Raum steht ein dreistelliger Millionenbetrag, tendenziell fällt dieser wohl eher niedrig als hoch aus.

© SZ vom 27.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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