Prozess in München:SUV-Fahrer muss vier Jahre in Haft

Prozess um Autounfall mit drei Toten

Der Angeklagte (rechts) spricht vor Prozessauftakt mit seinem Rechtsanwalt Thomas Kaufmann.

(Foto: dpa)
  • Ein Schöffengericht des Amtsgerichts München hat einen 62-Jährigen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen zu einer Haftstrafe verurteilt.
  • Der Angeklagte hatte einen Unfall verursacht, bei dem drei junge Menschen starben.
  • Es handelte sich dabei um einen der folgenschwersten Verkehrsunfälle in München seit vielen Jahren.

Aus dem Gericht von Martin Bernstein

Weil er im September vor zwei Jahren in München einen Unfall verursachte, bei dem drei junge Menschen starben, muss ein heute 62-jähriger Mann aus dem Landkreis Ebersberg für vier Jahre ins Gefängnis. Ein Schöffengericht des Amtsgerichts München verurteilte den Mann am Mittwoch unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Ans Steuer eines Autos darf sich der Mann nie wieder setzen.

Richterin Betina Dettenhofer ging in ihrer Urteilsbegründung auf die schwierige Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusst begangener Fahrlässigkeit ein, bei der der Verursacher letztendlich noch auf einen guten Ausgang vertraue. Dafür, dass der Mann den Kleinwagen bewusst gerammt habe, gebe es keine Beweise. Zugunsten des Angeklagten spreche "fast nichts", begründete die Richterin ihr Urteil. Wirkliche Reue habe er nicht gezeigt. In dem Prozess hatten zuvor mehrere Zeugen den Unfallfahrer schwer belastet.

Der Mann soll vor dem Aufprall auf den an einer Ampel wartenden Opel Corsa extrem schnell gerast sein. Das SUV sei regelrecht an ihm "vorbeigeschossen", berichtete ein Zeuge vor Gericht. Ein weiterer sagte: "Es hat sich angehört wie: Autofahrer gibt richtig Gas." Der Unfallfahrer habe konzentriert am Steuer gesessen und geradeaus geschaut. Ein Augenzeuge will gesehen haben, wie der BMW X5 etwa 100 Meter vor der Kreuzung auf die linke Spur wechselte, auf der der Kleinwagen stand.

Der Angeklagte schwieg. Durch seinen Anwalt ließ er die zahlreich im Gerichtssaal anwesenden Familienangehörigen der Toten um Entschuldigung bitten für das Leid, das sie erlitten hätten. Sein Mandant sei "ein gebrochener Mann", sagte der Verteidiger. Vor einem Jahr hatte der Unfallfahrer sich schriftlich bei den Ermittlern geäußert. Er könne sich nicht erinnern, hieß es damals. Das Grün der umschaltenden Ampel will der Mann zwar gesehen haben, aber nicht das vor ihm anfahrende Auto. Er habe geglaubt, er sei mit Tempo 65 gefahren, erklärte er damals. Tatsächlich prallte das SUV offenbar ungebremst mit 122 bis 127 Stundenkilometern auf den Kleinwagen.

Amtsrichterin Dettenhofer lobte bei dem Prozess mehrmals die Zivilcourage von Zeugen, die versucht hatten, die Opfer zu retten und den brennenden Wagen zu löschen. In der Mittagspause umarmte der als Nebenkläger auftretende Familienvater den Mann, der seine damals 68 Jahre alte Frau aus dem Wrack gezogen und ihr damit das Leben gerettet hatte. Die Mutter überlebte als einzige, sie ist bis heute schwer behindert.

Was genau passiert ist, sei offen geblieben, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie sprach von einer "Ausnahmesituation" und forderte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das hielt sie für "tat- und schuldangemessen". Vertreter der Nebenkläger gingen in ihren Plädoyers dagegen von bedingtem Vorsatz aus. Mit einer Geschwindigkeit von 122 bis 127 Stundenkilometern spiele man zwangsläufig mit Menschenleben. Der Unfallfahrer habe sich als "ich-bezogene" Persönlichkeit präsentiert und suche die Schuld bei anderen. Eine Nebenklage-Anwältin forderte, den Fall als Vorsatztat ans Landgericht zu verweisen.

Der Verteidiger sagte, für das, was geschehen sei, könne es keine Entschuldigung geben. Die Frage sei allerdings: "Wie kam es überhaupt zu diesem Wahnsinnsunfall?" Ein Blackout aufgrund einer Gehirnstörung sei nicht auszuschließen, sagte er und widersprach damit dem Gutachter. Er kritisierte, dass sein Mandant unmittelbar nach dem Unfall nicht gründlich untersucht worden sei. Rechtsanwalt Thomas H. Kaufmann beantragte, seinen Mandanten noch mal zu begutachten.

"Das Rechtssystem lässt uns allein", ließ der Vater des toten französischen Geschwisterpaars in einer emotionalen Erklärung am Ende der Plädoyers vortragen. Es sei nicht zu verstehen, warum nicht von der Staatsanwaltschaft eine Vorsatztat angeklagt und vom Landgericht verhandelt werde. Dass der Angeklagte sich auch als Opfer sehe, mache ihn, den Vater der Toten, fassungslos. Der Angeklagte nahm die Plädoyers anscheinend regungslos auf. "Er wirkt", hatte der psychiatrische Sachverständige gesagt, "als ob ihn alles nichts angeht".

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