Geldautomaten:So kreativ sind die Banken bei den Gebühren

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Deutsche Bank und Commerzbank (Symbolbild) (Foto: dpa)

Beispielsweise werden abends 35 Cent fürs Geldabheben fällig. Ein Überblick wann, wo und wofür noch bei den Banken gezahlt werden muss.

Von Thomas Öchsner, München

Wenn es darum geht von Kunden Gebühren zu verlangen, können Banken und Sparkassen recht erfinderisch sein. Jetzt gibt es sogar ein Geldhaus, das es vom Zeitpunkt abhängig macht, ob fürs Abheben von Bargeld ein Extraobolus verlangt wird. Dies geht aus einer Untersuchung der Girokonto-Konditionen hervor, die das Verbraucherportal biallo.de veröffentlicht hat. Demnach kassiert bereits jedes Vierte von knapp 1300 untersuchten Geldinstituten Gebühren fürs Geldabheben an eigenen oder an Automaten des Verbunds, zu dem die jeweilige Bank gehört. Wann, wo und wofür etwas fällig ist - ein Überblick.

Gebühr mit Zeitsteuerung: Kunden der Volks- und Raiffeisenbank (VR) Passau, die Geld abheben wollen, sollten auf die Uhr schauen. Wer vor acht Uhr morgens und nach 17 Uhr und am Wochenende sein Girokonto plündern will, zahlt laut Preisliste 35 Cent je Abhebung. Darin teilt die VR Bank mit: "Für Bargeldeinzahlungen und -auszahlungen am Schalter und an unseren eigenen Geldautomaten werden von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr keine Buchungsposten berechnet."

Gebühr in der Schalterhalle: Für viele Geldinstitute heißt offenbar die Devise nicht "Ran an den Kunden", sondern "raus mit ihr oder ihm aus der Schalterhalle". So wollten laut der Analyse von biallo.de vor fünf Jahren nur einige wenige Institute fürs Geldabheben am Schalter Geld sehen. Jetzt lassen sich bereit zwei Drittel der Geldhäuser diese Leistung bezahlen.

Gebühr am Automaten: Die Mehrzahl der regionalen Banken und Sparkassen verlangt fürs Abheben an eigenen Automaten und denen im Verbund nichts extra. Bereits knapp 300 wollen aber Geld sehen, egal ob Kunden sich an den eigenen Geräten oder an denen im VR- oder Sparkassen-Verbund bedienen. Nicht bei der ersten Abhebung, aber oft nach der fünften Abhebung im Monat können 50 Cent oder gar 4,50 Euro wie bei der VR Bank Lausitz fällig sein.

Gebühren für Fremdgehen: Mehr als 170 Banken verlangen Geld, wenn Sparkassen- oder VR-Bank-Kunden nicht Geld an den Automaten der Hausbank abheben, sondern an fremden Sparkassen- beziehungsweise VR-Bank-Geräten untreu werden. Im Durchschnitt aller Sparkassen werden dafür 0,36 Euro je Verfügung fällig, bei den VR-Banken sind es 0,47 Euro. Das liegt auch daran, dass die Geldinstitute ihre eigenen Kosten wieder hereinholen wollen. Denn hebt ein VR-Bankkunde oder ein Sparkassenkunde an einem Automaten im Geldverbund ab, kassieren die Banken untereinander Gebühren. Bei den Sparkassen sind das laut biallo.de 76 Cent, bei den VR-Banken sogar 1,02 Euro - und zwar unabhängig von der Höhe des Geldbetrags.

Um Gebühren zu vermeiden, rät Horst Biallo, Gründer des gleichnamigen Verbraucherportals, grundsätzlich, "lieber größere Beträge auf einen Schlag abzuheben als viele kleine." Außerdem weist er darauf hin, dass man mit der Girocard (früher EC-Karte) in vielen Supermärkten wie Rewe, Edeka, Aldi Süd oder Netto beim Bezahlen an der Kasse gebührenfrei Bargeld bekommen kann.

© SZ vom 29.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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