Andechs:Ehemalige Kindergarten-Leiterin unter Verdacht

Machtlfing Rosen-Kindergarten

Schon seit dem Sommer ist der ehemalige Rosen-Kindergarten in Machtlfing geschlossen.

(Foto: Georgine Treybal)

Pädagogin klagt gegen die Rückzahlung von Zuschüssen. Verwaltungsgericht fragt, ob sie falsche Angaben gemacht hat

Von Christian Deussing, Andechs/München

In dem Prozess geht es um insgesamt 265 000 Euro Fördermittel und sonstige Zuschüsse, die der Trägerverein des früheren "Rosen-Kindergartens" in Machtlfing zurückzahlen soll. Der ehemaligen Leiterin und Vorsitzenden des Trägervereins "Initiative zur Förderung und Pflege der Waldorfpädagogik" wird vorgeworfen, in den Jahren von 2011 bis 2015 unrechtmäßig Zuwendungen kassiert und Überstunden falsch angegeben zu haben. Die frühere Kita-Leiterin klagt gegen die Rückforderungen vor dem Verwaltungsgericht in München. Am Donnerstag wurde der Fall verhandelt, das Urteil soll an diesem Freitag verkündet werden.

"Ich habe keine Fake-Verträge abgeschlossen und nichts verschleiert", beteuerte die 66-jährige Pädagogin. Im Gericht berichtete sie außerdem, dass sie damals ständig weitere Mitarbeiter gesucht habe. Sie verwies darauf, dass sie stets die Aufsichtspflicht und den vorgeschriebenen Personalschlüssel erfüllt habe. Zudem habe sie die eingetragenen Überstunden auch tatsächlich geleistet, was die Gemeinde Andechs und auch das Starnberger Jugendamt gewusst habe. Es sei ihr aber nicht gelungen, diese zusätzliche Stunden in das Abrechnungssystem einzugeben.

"Da hätten Sie doch beim Landratsamt oder der Gemeinde nachfragen müssen", sagte Richter Peter Höger. Denn die Grenze von maximal 40 Wochenstunden gemäß Kitagesetz gebe es nicht grundlos; schließlich sollten Kinder nicht von "übermüdetem Personal betreut werden", mahnte der Verwaltungsrichter. Er fand die Aussagen der Betreiberin, die den "Rosen-Kindergarten" Ende Juli dieses Jahres schließen musste, "wenig glaubhaft". Seiner Ansicht nach habe sie "alles darauf ausgerichtet", die Fördergelder über die Überstunden unter mehreren Kürzeln abzurechnen. Das sei nicht die richtige Methode, mahnte der Richter. Er sprach von einem "besonderen Fall".

Auch der Anwalt der Gemeinde Andechs erklärte, dass er der Klägerin nicht glaube. Ihre Art der Buchführung sei "völlig undifferenziert". Der Fachanwalt Andreas Zöpfl fragte sich, ob die damalige Kita-Leiterin bewusst unwahre Angaben gemacht haben könnte. Er berichtet, dass es nach Betriebsprüfungen von Kindergärten im Großraum München etliche Rückforderungen von Zuschüssen gegeben habe. Ein derartiger Fall wie hier sei ihm aber nicht bekannt, sagte der Jurist. Dagegen betonte der Anwalt der Klägerin, dass es zur "Kappungsgrenze" von wöchentlich 40 Arbeitsstunden bislang keine Rechtsprechung und auch keine Verordnung gebe. Alle Kindergartenleiter würden diese Grenze überschreiten, "sonst könnte man die Einrichtungen dicht machen", sagte der Jurist im Prozess.

Von 139 Kindertagesstätten im Landkreis Starnberg sind bis Ende vorigen Jahres 84 Einrichtungen kontrolliert worden, teilte ein Behördensprecher mit. 25 dieser Einrichtungen seien beanstandet worden, wobei 22 Kitas unberechtigte Zuschüsse zurückzahlen mussten - zum Beispiel wegen Luftbuchungen und falscher Abrechnungen.

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