Landwirtschaft:Experten fordern Novelle des europäischen Gentechnikrechts

Pflanzenschutzmittel

Pestiziddusche auf dem Acker: Die neue Gentechnik kann dazu beitragen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Eine Novelle soll verhindern, dass Neuentwicklungen auch künftig von Agrarkonzernen dominiert und geprägt werden.
  • In einer umfassenden Stellungnahme fordern die Experten, in der Regulierung zwischen transgenen und leicht veränderten Pflanzen zu unterscheiden.

Von Kathrin Zinkant

In einer seit Monaten erwarteten Stellungnahme hat sich die deutsche Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina am Mittwoch klar für eine Novelle des europäischen Gentechnikrechts ausgesprochen.

Anlass des 40-seitigen Expertenpapiers ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Jahr. Im Mittelpunkt des Richterspruchs standen im Juli 2018 die Methoden des sogenannten Gene Editing, zu denen auch die Genschere Crispr-Cas gehört. Im Unterschied zur alten Gentechnik greifen diese Verfahren präzise ins Erbgut ein und können dabei auch minimale Änderungen vornehmen, die natürlich vorkommenden Mutationen gleichen.

Die meisten Pflanzen, die mithilfe der neuen Methoden entstehen, lassen sich im Ergebnis daher nicht von konventionellen Züchtungen unterscheiden. Die Richter in Luxemburg hatten im Juli 2018 jedoch geurteilt, dass auch diese Pflanzen in Europa als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gelten und entsprechend streng reguliert werden müssen.

"Es kommt nicht auf die Methode an, mit der eine Pflanze gezüchtet wird, sondern auf das Ergebnis"

Das Urteil hat gravierende Konsequenzen für die Forschung. Schon zuvor hatten Hunderte Pflanzenforscher europaweit ihren Unmut über die Entscheidung des EuGH ausgedrückt. Die betreffende EU-Richtlinie von 2001, auch Freisetzungsrichtlinie genannt, sei auf dem wissenschaftlichen Stand der 1990er Jahre, weshalb es dringend eine neue Gesetzgebung brauche, so die Kritiker. Diese Sicht stützt nun auch die aktuelle Stellungnahme der Nationalen Akademie. Die Experten der Leopoldina sprechen beim EuGH-Urteil von einer "nicht sachgerechten Einschränkung" der im Grundgesetz geschützten Wissenschaftsfreiheit.

Demnach trägt die strenge Regulierung von Pflanzen, welche im Ergebnis den Züchtungen gleichen, die der Mensch seit Tausenden von Jahren entwickelt, zur häufig kritisierten Dominanz großer Agrarunternehmen bei. Nur große Konzerne könnten sich die Ausgaben für die europäischen Genehmigungsverfahren leisten. "Die hohen Kosten führen unweigerlich zu einer weiteren Monopolisierung", heißt es im Papier. Kleinere Unternehmen würden aus dem Markt gedrängt.

Das Papier der Nationalen Akademie enthält zunächst konkrete Formulierungsvorschläge für eine zeitnahe Anpassung des geltenden EU-Rechts. Die Definition von genetisch veränderten Organismen solle dem aktuellen Stand der Erkenntnis angepasst werden und deutlich zwischen transgenen GVO und Pflanzen unterscheiden, in die nur geringfügige Änderungen eingeführt werden. Eins müsse jedenfalls klar werden: "Es kommt nicht auf die Methode an, mit der eine Pflanze gezüchtet wird, sondern auf das Ergebnis", sagt der Jurist Hans-Georg Dederer von der Universität in Passau, der an der Formulierung des Papiers beteiligt war.

Deshalb sprechen sich auch die Experten der Leopoldina für eine neue Gesetzgebung aus. Offen bleibt aber auch im aktuellen Papier, wie das Patent- und Sortenrecht künftig mit den neuen Methoden umgehen soll. Die Möglichkeit, auf die Ergebnisse der eigenen Forschung Patente anzumelden, ist für viele Wissenschaftler von großer Bedeutung, wird von Gegnern der Gentechnik aber oft als profitorientiert und unsozial kritisiert. Dederer verweist darauf, dass die jetzt geforderte Novelle das geltende Patent- und Sortenschutzrecht nicht berührt. "Allerdings sollte die Entwicklung dort beobachtet werden", sagt der Jurist. Ob die Stellungnahme der Nationalen Akademie nun politische Wirkkraft entfaltet, ist ungewiss. Die Bundesregierung hält sich bislang bedeckt.

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