Landgericht Bonn:Gericht hält Cum-Ex-Geschäfte für strafbar

Auftakt Cum-Ex-Prozess in Bonn

Juristisch ist bislang noch nicht geklärt, ob Cum-Ex-Geschäfte nicht nur unmoralisch, sondern auch strafbar waren.

(Foto: Lukas Schulze)
  • Erstmals hat ein Gericht am Mittwoch den Griff in die Staatskasse mittels Cum-Ex-Geschäften für strafbar erklärt.
  • Die Einschätzung gilt als wegweisend: Viele Cum-Ex-Akteure müssen sich nun darauf einstellen, nicht ungeschoren davon zu kommen.

Von Nils Wischmeyer, Bonn

Roland Zickler kommt direkt zur Sache. "Cum-Ex-Geschäfte in der hier angeklagten Konstellation sind strafbar", sagt der Vorsitzende Richter im ersten Cum-Ex-Strafprozess am Mittwochnachmittag. "Das geht steuerrechtlich nicht, was hier gelaufen ist." Diese Aussagen sind ein Signal bei der Aufklärung von Deutschlands größtem Steuerskandal. Erstmals erklärt ein Gericht in einem Strafprozess den Griff in die Staatskasse mittels Cum-Ex-Geschäften für strafbar. Beim Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende haben sich Banken, Börsenhändler und Kapitalanlagefonds über viele Jahre hinweg eine nur einmal gezahlte Steuer vom trickreich getäuschten Fiskus mehrmals erstatten lassen. Der Schaden für den deutschen Staat soll mehr als zehn Milliarden Euro betragen, schätzen Steuerfahnder.

Juristisch ist bislang noch nicht geklärt, ob diese Geschäfte nicht nur unmoralisch, sondern auch strafbar waren. Staatsanwälte ermitteln gegen mehrere hundert Bank-Manager, Aktienhändler, Fondsbetreiber, Berater und Anwälte wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen. Bislang haben nur wenige Beschuldigte als Kronzeugen reinen Tisch gemacht.

Die erste Einschätzung des Landgerichts Bonn gilt als entsprechend wegweisend. Viele Cum-Ex-Akteure müssen sich nun darauf einstellen, nicht ungeschoren davon zu kommen. Im Gegenteil: Das Gericht ist in seiner Einschätzung sehr deutlich, spricht offen von einem "kollektiven Griff in die Staatskasse" und macht weder den Banken, noch anderen Akteuren von Cum-Ex-Geschäften große Hoffnung. Ein Urteilsspruch im ersten Cum-Ex-Strafprozess ist das aber noch nicht. Dieser wird erst in den kommenden Monaten erwartet. Und selbst bei einer etwaigen Verurteilung der beiden Angeklagten im aktuellen Prozess muss dann bei anderen Verdächtigten in weiteren Verfahren einzeln geprüft werden, wer sich strafbar gemacht hat.

Seit September 2019 verhandelt die 12. Strafkammer am Landgericht in Bonn diesen ersten Cum-Ex-Strafprozess. Angeklagt sind die beiden ehemaligen Aktienhändler Martin S. und Nicholas D., der von allen nur Nick gerufen wird. Sie sollen erst bei der Hypovereinsbank als Aktienhändler Cum-Ex-Geschäfte getätigt haben, später noch in einer Unternehmensgruppe namens Ballance. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schwere Steuerhinterziehung in 33 Fällen vor, in einem weiteren soll es beim Versuch geblieben sein. Der Schaden, den sie verursacht haben sollen, beläuft sich auf mehr als 400 Millionen Euro.

Martin S. habe die Möglichkeit, Gesetze zu brechen, "billigend in Kauf" genommen, so das Gericht

Das Gericht macht nun erstmals klar, dass sich beide durchaus strafbar gemacht haben könnten, bei beiden gebe es einen objektiven Tatbestand. Bei Martin S., der später Mitinhaber der Ballance-Gruppe war, lehnt sich das Gericht noch weiter aus dem Fenster: Es sieht einen Vorsatz und spricht davon, dass er die Möglichkeit, Gesetze zu brechen, "billigend in Kauf" genommen habe. Das endgültige Strafmaß hängt von möglicherweise mildernden Umständen ab. Dazu zählt etwa, dass beide Angeklagte in mehr als 40 Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt und so - das bestätigten auch die Staatsanwaltschaft und der Richter vor Gericht - zur Aufklärung beigetragen haben. Maximal kann in Deutschland für schwere Steuervergehen eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren verhängt werden.

Mit den beiden Angeklagten und ihren Anwälten sitzen zusätzlich die Vertreter von fünf Banken und Investmentgesellschaften im Gericht, darunter ist auch die Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Bei diesen Nebenbeteiligten könnte das Gericht möglicherweise entstandene Gewinne in Höhe von mehr als 400 Millionen Euro abschöpfen. Der Vorsitzende Richter macht nun auch erstmals deutlich, dass er die Voraussetzungen für eine solche Abschöpfung als gegeben sieht, egal ob die Institute das Geld noch haben oder weiterreichten. Selbst mögliche Gegenargumente, etwa ob eine Verjährung greifen könnte, räumt er in seiner Einschätzung zu großen Teilen aus dem Weg und empfiehlt den Instituten, lieber früher als später zu bezahlen. Für die Höhe der möglichen Einziehung mache es keinen Unterschied, wie lang das Verfahren laufe - wohl aber für etwaigen Zinszahlungen der Institute. Und Zickler dehnt seine Aussage diesbezüglich sogar noch aus: Seiner Ansicht nach sei eine Einziehung bei allen Cum-Ex-Akteuren möglich: von Banken über Beratern bis hin zu Wertpapierhändlern und Investoren. Also letztlich bei allen, die auch nur einen Cent verdient hätten.

Zur SZ-Startseite
Auftakt Cum-Ex-Prozess in Bonn

SZ PlusCum-Ex-Strafprozess
:Der erste Zeuge

Banken, Top-Anwälte und Aktienhändler haben jahrelang mit Steuertricks die Staatskasse geplündert. Nun gibt ein Insider im ersten Cum-Ex-Strafprozess Einblick in den Finanzskandal.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: