Urteil:Daten aus der Schweiz

Das höchste Schweizer Gericht hat das schriftliche Urteil in einem Präzedenzfall um die Auslieferung von Kundendaten veröffentlicht. Das Bundesgericht erläuterte darin den Entscheid von Ende Juli, Frankreich Daten zu den Inhabern von rund 40 000 Schweizer Konten bei der UBS zukommen zu lassen, die der Steuerhinterziehung verdächtigt werden. Ausgangspunkt war eine Liste mit Zehntausenden Kontonummern, die deutsche Ermittler bei einer Hausdurchsuchung bei der UBS beschlagnahmt und an französische Behörden weitergeleitet hatten. Die Franzosen wollten daraufhin Informationen zu den Inhabern der Kontonummern, etwa Namen, Geburtsdaten und Kontostände. Die UBS hatte sich dagegen gesperrt. Das Gericht kam zum Schluss, dass das Amtshilfeersuchen hinreichend konkrete Verdachtsmomente nannte.

© SZ vom 05.12.2019 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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