Hochschule:Landarztquote kommt im Wintersemester 2020/21

Zur Deckung des Ärztemangels in Bayern gibt es von sofort an eine Landarztquote. Der am Donnerstag vom Landtag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht vor, vom Wintersemester 2020/21 an bis zu 5,8 Prozent der Medizinstudienplätze für Studenten zu reservieren, die ein Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben - sie müssen auch nicht den sonst vorgeschriebenen Notenschnitt nachweisen. Dafür verpflichten sie sich, mindestens zehn Jahre lang als Hausarzt in einer Region zu arbeiten, die medizinisch unterversorgt ist. Bei der Auswahl der Bewerber gibt es verschiedene Kriterien: So muss neben der Hochschulzulassung ein Medizinertest bestanden werden, auch werden die berufliche Qualifikation in einem Gesundheitsberuf sowie ein ausgeübtes Ehrenamt berücksichtigt. Damit junge Mediziner es sich nicht doch anders überlegen und einen Arbeitsort auf dem Land ablehnen, sieht das Konzept eine Vertragsstrafe von 250 000 Euro vor.

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