Kindesmissbrauch:Lebenslang im Führungszeugnis

Baden-Württemberg will Straftäter nach Kindesmissbrauch lebenslang registrieren. Das grün-schwarze Kabinett will einen Gesetzentwurf beschließen, wonach Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs nicht mehr aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht werden sollen. Das Land will sich im Bundesrat für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen. Bislang werden Verurteilungen nach gewisser Zeit aus dem Führungszeugnis getilgt. Deshalb könnten verurteilte Sexualstraftäter in manchen Fällen wenige Jahre nach ihrer Tat wieder mit Kindern arbeiten, heißt es aus dem Justizministerium. "Der lückenlose Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Sexualstraftätern muss in solchen Konstellationen Vorrang haben", sagte Justizminister Guido Wolf (CDU).

© SZ vom 06.12.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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