Vor Gericht:Soldat im Missbrauchsfall Staufen zu geringerer Haftstrafe verurteilt

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Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagter Soldat im Landgericht. (Foto: Patrick Seeger/dpa)
  • In einem Revisionsprozess ist ein Soldat wegen sexuellen Missbrauchs zu siebeneinhalb anstatt acht Jahren Haft verurteilt worden.
  • Der Soldat hatte gestanden, einen Jungen zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben.
  • Der Mann habe in seinem Geständnis "tätige Reue" gezeigt, hieß es unter anderem in der Begründung des Gerichts.
  • Sieben Täter sowie die Mutter des Opfers wurden vom Landgericht Freiburg im vergangenen Jahr verurteilt.

Nach dem jahrelangen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat ein Soldat der Bundeswehr in einem Revisionsprozess eine geringere Haftstrafe bekommen. Der Mann wurde am Montag vom Landgericht Freiburg zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das sind sechs Monaten weniger als im ersten Prozess vom vergangenen Jahr. Auch werde weiterhin keine Sicherungsverwahrung angeordnet, entschied das Landgericht Freiburg.

Ein genereller Hang zu Straftaten liege nicht vor, begründete dies die Kammer. Zudem habe der Mann in seinem Geständnis "tätige Reue" gezeigt und sei - abgesehen von einer früheren Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie - nicht erheblich vorbestraft.

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Der Missbrauchsfall von Staufen schockiert sogar erfahrene Ermittler. Ihren Anfang nahm die Geschichte bereits im Jahr 2005, nun fällt das Urteil gegen eine Mutter und ihren Lebensgefährten.

Der heute 51 Jahre alte Deutsche war von dem Gericht im Mai 2018 wegen Vergewaltigung und schweren Kindesmissbrauchs zu acht Jahren Haft ohne Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) teilweise aufgehoben. Der Mann hatte zuvor gegen das Strafmaß, die Staatsanwaltschaft gegen die Nicht-Anordnung der Sicherungsverwahrung Revision eingelegt.

Der Soldat hatte gestanden, den Jungen 2017 in Staufen zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Laut Gericht will er nun eine Therapie machen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes war für weite Teile des Revisionsprozesses die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem jetzigen Urteil acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger legte sich nicht auf ein Strafmaß fest, lehnte eine Sicherungsverwahrung aber ab.

Der heute elf Jahre alte Junge war mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Sieben Täter sowie die Mutter des Opfers wurden vom Landgericht Freiburg im vergangenen Jahr verurteilt. Die meisten Urteile sind Justizangaben zufolge rechtskräftig. Die Verbrechen an dem Kind waren gefilmt und weiterverbreitet worden.

Festgenommen wurde der Soldat, ein Deutscher, im Oktober 2017 in seiner Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Er sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen. Ihm droht nun die Entlassung.

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