BGH-Urteil zu Schwabinger "Elki":Kinderlärm ist Leben

Streit um Eltern-Kind-Zentrum beschäftigt BGH

Das Elki darf bleiben. Der Ärger der Nachbarn über den Kinderlärm ist zwar nachvollziehbar, trotzdem ist die Entscheidung des BGH richtig.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der Bundesgerichtshof mutet Nachbarn die Geräuschkulisse einer Kita im Erdgeschoss zu. Das ist richtig so.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Toleranz ist eine schöne Tugend, und besonders gern fordert man sie von anderen Menschen. Insofern sollte man das Rentnerehepaar aus München nicht verteufeln, das sich über drei Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gegen ein Eltern-Kind-Zentrum im selben Haus zur Wehr gesetzt hat. Kinder sind eine große Bereicherung für das Leben. Wer welche hat, der weiß das, wird aber zugleich einräumen: Kinderlärm kann schon auch nerven.

Trotzdem ist es richtig, dass der BGH den Nachbarn die Geräuschkulisse der Kita im Erdgeschoss zumutet. Denn der Streit um das Schwabinger "Elki", wie das Zentrum kindgerecht abgekürzt wird, zeigt beispielhaft, wie mühevoll der Versuch sein kann, hehre Ziele wie ein soziales Miteinander und eine kindgerechte Gesellschaft in der Enge der Großstadt umzusetzen. In der Theorie wird dies jeder gut finden, doch den dann sehr konkreten Lärm tobender Kinder will man eher nicht vor der Haustür haben. In einer Zeit, in der "Nachverdichtung" wahrscheinlich längst auf dem Weg zum Wort des Jahres ist, wird man deshalb Kompromisse immer häufiger erzwingen müssen. Dafür hat der BGH den Weg geebnet, übrigens mit klaren Grenzen: In reinen Wohnanlagen lässt sich auch künftig nicht einfach eine Kita einrichten. Doch die Grundaussage lautet: Das Privileg für Kinderlärm, das ein weitsichtiger Gesetzgeber vor Jahren geschaffen hat, kann wirklich helfen, um Räume für Kinder zu schaffen - und bei "Elki" auch für die Eltern. Denn Lärm ist Leben, nicht nur Ruhestörung.

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