Zwischen Müllbergen und Steuerbetrug:Zoff um Pflicht zum Kassenbon

Kassenbonpflicht - Bezahlen in einer Metzgerei

Kassenbonpflicht: Ab Januar besteht die Pflicht, bei jeder Transaktion in Geschäften oder Cafés einen Beleg auszugeben

(Foto: dpa)
  • Morgens vor der Arbeit schnell ein belegtes Brötchen kaufen - den Kassenbon braucht man da nicht. Demnächst aber müssen Geschäfte sogar für Kleinstbeträge den Beleg ausdrucken - ob der Kunde will oder nicht.
  • Gegen die neue Kassenbonpflicht regt sich viel Widerstand.

Gut zwei Wochen vor der geplanten Einführung der Bonpflicht für Händler dringt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf Änderungen in letzter Minute. Der CDU-Politiker forderte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auf, die Vorgabe aus dem Gesetz zu streichen, das am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll.

Die Pflicht, bei jeder Transaktion in Geschäften oder Cafés einen Beleg auszugeben, werde "zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie führen", schrieb Altmaier an seinen Kollegen. Zudem werde die Umwelt stark belastet, da die häufig auf Thermopapier gedruckten Bons zu Milliarden "direkt im Müll landen" würden. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatte die Bild darüber berichtet. "Ich kann bestätigen, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit Bundesfinanzminister Scholz im Austausch zum Thema Bonpflicht ist", sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Zum konkreten Inhalt wollte er sich nicht äußern.

Das Finanzministerium hatte zuletzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Katja Hessel geschrieben, es sei ausdrücklich vorgesehen, dass anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden kann, wenn der Kunde zustimmt. Altmaier betonte in seinem Brief vom 12. Dezember: "Die Folgen dieser Regelung sind beträchtlich." So rechne die Handelskette Rewe mit 140 000 Kilometern zusätzlicher Kassenbons im Jahr. Altmaier verwies darauf, dass der Gesetzentwurf von 2016 eine Belegpflicht auf Kundenwunsch vorgesehen habe. "Diese Regelung wurde im parlamentarischen Verfahren zu einer allgemeinen Belegausgabepflicht ausgeweitet." Er hoffe nun "auf eine kurzfristige einvernehmliche Lösung im Sinne der Unternehmen und der Umwelt".

Im Kampf gegen den seit Jahren grassierenden Steuerbetrug am Ladentisch sollen mit dem Jahreswechsel Kassen technisch aufgerüstet werden. Bei jeder Transaktion sollen Händler dann auch einen Beleg ausgeben - ob beim Bäcker oder am Tresen im Club. Laut dem Kassengesetz sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun Zeit bis Ende September ein. Die Bonpflicht gilt trotzdem schon von Januar an. Das Kassengesetz war am 22. Dezember 2016 erlassen worden.

Altmaier verwies auf eine mögliche Ausnahmeregelung. Diese sollte genutzt werden. Er forderte Scholz auf, einen sogenannten Anwendungserlass vom Juni so zu überarbeiten, dass vor allem Geschäfte ausgenommen werden, "in denen Kunden typischerweise gar keinen Beleg wünschen". Auch FDP und AfD stellten sich hinter Altmaier.

Vor allem Handelsverbände laufen Sturm gegen die Bonpflicht. Sie verweisen vor allem auf hohe Umrüstungskosten für Ladenkassen. Unterstützung für Scholz kam aus seiner Partei. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Achim Post, betonte: "Hauptleidtragender der Kassenbonpflicht ist der Steuersünder, nicht etwa die Umwelt oder der Einzelhandel". Der Staat dürfe sich nicht "weiterhin Milliardensummen durch die Lappen gehen lassen". Die Belegpflicht sei dafür ein "verhältnismäßiges Mittel". Außerdem sehe die Regelung vor, dass Belege etwa digital per App ausgestellt werden könnten. Ähnlich hatte sich zuvor bereits der neue Parteichef Norbert Walter-Borjans geäußert.

Ein Beleg per Mail oder Messenger als digitale Alternative stößt aber laut einer Umfrage bei vielen Kunden auf Skepsis. Bei Barzahlern würde das nur etwas weniger als die Hälfte der Kunden akzeptieren, bei Kartenzahlern ist es mehr als jeder zweite, bei Handyzahlern sind es drei Viertel. So nimmt jeder zweite Verbraucher in Deutschland beim Einkaufen immer den Kassenbon mit. Vor allem Frauen und ältere Kunden stecken häufig den Beleg ein, ergab eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Yougov. Diejenigen, die sich nur hin und wieder einen Bon geben lassen, achten demnach vor allem darauf, wenn sie Produkte mit Garantie kaufen, einen Umtausch erwägen oder für andere einkaufen.

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