Abgasskandal:Können Dieselfahrer jetzt noch gegen VW klagen?

VW-Diesel-Affäre

Nur ein Teil aller betroffenen Dieselfahrer hat bisher gegen den VW-Konzern auf Schadenersatz geklagt.

(Foto: dpa)
  • Nur ein Teil aller betroffenen VW-Kunden hat bisher im Dieselskandal gegen den Konzern geklagt.
  • VW sieht alle Ansprüche als verjährt, die nicht schon 2018 gerichtlich geltend gemacht wurden.
  • Verbraucherschützer und Anwälte beurteilen die Lage anders, doch das Zeitfenster für eine Einzelklage schließt sich auch nach ihrer Einschätzung in wenigen Tagen.

Von Max Hägler und Christina Kunkel

Ist alles Klagen nun vergeblich oder hat man als Besitzer eines VW-Diesels doch noch ein paar Tage lang eine Chance, auf Schadenersatz zu klagen? Kurz vor dem Jahreswechsel ist eine heftige juristische Debatte entstanden, die sich um die Frage der Verjährung im Dieselskandal dreht - und die Hunderttausende VW-Fahrer betrifft.

Etwa 1,8 Millionen Besitzer von Autos mit einem EA-189-Motor - dem meistverkauften Schummeldiesel - haben noch keine Ansprüche vor Gericht gegen Volkswagen oder Tochterfirmen wie Skoda geltend gemacht. Und können das auch nicht mehr, so die Haltung des Autobauers: "Aus Sicht von Volkswagen können alle Klagen, die 2019 bei den Gerichten eingegangen sind, allein der Verjährung wegen schon keinen Erfolg haben", teilt das Unternehmen aus Wolfsburg mit. Verbraucherschützer und Anwälte sehen das anders, sehen als letzte Frist den 31. Dezember. "Das Zeitfenster ist noch nicht geschlossen", sagt etwa Rechtsanwalt Christopher Rother.

Drei ganze Jahre ab Bekanntwerden eines Mangels haben Kunden Zeit, einen Schadenersatzanspruch anzumelden. Die Frage ist nun eben: Wann ist VW-Besitzern bekannt geworden, dass ihr Fahrzeug nicht in Ordnung ist? VW sagt: "Die Kläger erlangten bereits 2015 entsprechende Kenntnis." Schließlich habe es damals im Herbst, nach dem Auffliegen des Betrugs in den USA, mehr als 1000 Texte in den Medien gegeben zur, so formuliert es VW weiterhin, "Dieselthematik". Zudem habe der Konzern bereits im Oktober 2015 eine Internetseite bereitgestellt, in der Kunden überprüfen konnten, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Das bedeutet aus VW-Sicht: Die Ansprüche hätten spätestens bis zum 31.12.2018 angemeldet werden müssen. Und alle Klagen, die in diesem Jahr eingereicht worden sind, 45 000 bislang - seien aussichtslos. Tatsächlich folgten mehrere Landgerichte und zuletzt vor allem auch das Oberlandesgericht München der Einschätzung von VW. Das OLG München wies Anfang Dezember eine Klage aus dem Jahr 2019 mit dem Hinweis auf Verjährung ab. Wer als in Deutschland lebender Mensch im Jahr 2015 von dem Dieselskandal nichts mitbekommen haben will, der zeige eine "grob fahrlässige Unkenntnis", so formuliert es das OLG.

Etwa 500 000 bis 600 000 Besitzer haben seitdem in Deutschland Zivilklage eingereicht oder zumindest Ansprüche angemeldet, darunter sind 440 000 Teilnehmer einer sogenannten Musterfeststellungsklage. Tausende Urteile sind bereits gefallen, und viele Vergleiche. Einen einheitlichen Tenor gibt es indes nicht, immer noch hat der Bundesgerichtshof nichts entschieden. Überwiegend wurden die Ansprüche abgewiesen, das betont VW. Ein Richter am OLG München urteilte zuletzt in 21 Fällen, dass kein Vorsatz des Autobauers vorliege. Die Kläger gingen vorerst leer aus.

Aber es finden sich auch harte Urteile gegen den Konzern. Das Oberlandesgericht Stuttgart etwa hat im November zugunsten dreier Kläger entschieden: Von "hoher krimineller Energie" bei VW ist da die Rede und von "Sittenwidrigkeit" angesichts der bewusst verbauten "illegalen Abschalteinrichtung". Dabei habe sich VW "allein aus wirtschaftlichen Erwägungen über die Belange des Umweltschutzes hinweggesetzt".

Anwälte und Verbraucherschützer sehen noch Chancen für solche Urteile, selbst für VW-Kunden, die sich erst in diesen Tagen zu einer Klage entschließen. "Als Grundlage für die Berechnung der Verjährung gilt das Jahr 2016, als die Halter der betreffenden Fahrzeuge offiziell angeschrieben wurden", heißt es etwa von der Berliner Kanzlei Gansel, die 20 000 Autobesitzer bei ihrer Klage gegen VW vertritt. Auch der ADAC geht davon aus, dass erst mit dem Rückruf die Verjährungsfrist begonnen hat - was bei den meisten Autobesitzern erst 2016 der Fall war. Der Stichtag wäre dann der 31.12.2019.

Viel zu verlieren haben Betroffene nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung den Prozess abdeckt. Wer nicht versichert ist, aber dennoch kein finanzielles Risiko eingehen möchte, kann es bei sogenannten Prozessfinanzierern versuchen. Ein Weg, den Verbraucherschützer gutheißen: Die Firma Profin etwa bezahlt die Prozesskosten und behält im Erfolgsfall 25 Prozent des Schadenersatzes. Verliert der Kläger das Verfahren, trägt er keine Kosten. "Man kann sich über die Verjährung trefflich streiten", sagt Profin-Gründer Christopher Rother, der auch die Klage-Plattform myrights.de mit aufgebaut hat. "Wir sind jedoch der Auffassung, dass sie erst zum Ende 2019 wirkt." Deswegen prüfe Profin - wie andere Kanzleien auch - in diesen Tagen noch Prozessfinanzierungen von geschädigten VW-Kunden, die gegebenenfalls bis Silvester von einer Kanzlei eingereicht werden. Dabei ist es laut ADAC unerheblich, ob das Fahrzeug bereits ein Software- oder Hardwareupdate bekommen hat.

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