Prozess am Landgericht Landshut:13 Kilo Marihuana auf der Ladefläche

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Insgesamt 13 Kilogramm Marihuana fanden Zivilfahnder bei dem Angeklagten aus Eching (Symbolbild). (Foto: Johannes Simon)

Strafkammer verurteilt 31-Jährigen zu fast fünf Jahren Haft und einer Entziehungskur. Der Mann war im Februar mit gefälschten Papieren und einer großen Menge an Drogen in Eching erwischt worden.

Von Alexander Kappen, Landshut/Eching

Die Umstände hätten auch etwas anderes vermuten lassen, aber sein Mandant sei "kein Profi, sondern nur jemand, der auf die schiefe Bahn geraten ist", beteuerte der Verteidiger: "Schon seit seiner Jugend ist da etwas was falsch gelaufen und nicht alles, aber vieles ist auf Drogen zurückzuführen." Der geständige Angeklagte, der sich am Donnerstag vor dem Landshuter Landgericht verantworten musste, war im Februar dieses Jahres in Eching von Zivilfahndern des Zolls mit 13,2 Kilogramm Marihuana auf der Ladefläche seines Lastwagens erwischt worden. Die sechste Strafkammer unter Vorsitz von Ralph Reiter verurteilte den 31-Jährigen jetzt zu vier Jahren und zehn Monaten Haft und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Letztlich war es wohl ein Fall von Beschaffungskriminalität. Und dennoch zeuge das Ganze von einer erhöhten kriminelle Energie und "hat ein bisschen einen professionellen Anstrich", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er spielte auf den gefälschten Ausweis und den gefälschten Führerschein an, mit denen der Angeklagte unterwegs war. Diese waren so gut gemacht, dass es zunächst auch den Zollbeamten nicht auffiel. Zudem handelte der 31-Jährige im Auftrag einer international operierenden polnischen Gruppierung, die von Spanien Drogen in andere europäische Länder schleust und dort verkauft. Deshalb wurde der Angeklagte letztlich wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Beihilfe zum unerlaubten Drogenhandel und Urkundenfälschung verurteilt.

Der angeklagte hielt sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser und war durch Drogenkonsum verschuldet

Der angeklagte Schulabbrecher ohne Berufsausbildung nahm nach eigenen Angaben seit er 14 oder 15 war regelmäßig Marihuana, Kokain und Amphetamine. Er hielt sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser und verschuldete sich wegen seines Drogenkonsums. Da kam es ihm offenbar ganz gelegen, dass er in seiner polnischen Heimat "von einem Glatzkopf" angesprochen und gefragt wurde, ob er Drogen von Spanien nach Deutschland bringen wolle.

Der Angeklagte nahm an, obwohl er nur 500 Euro für den Job bekommen sollte. "Sehr lukrativ wäre das ja nicht gewesen", so der Richter. Der Angeklagte fuhr dennoch um die 30 Stunden ohne Pause mit einem Lastwagen von Polen nach Spanien und hielt sich mit Energydrinks wach. In Spanien nahm er die Drogen entgegen. Nach ein paar Stunden Schlaf konsumierte er abermals Energydrinks sowie Kokain und Marihuana und machte sich auf den Weg nach Deutschland.

Dort waren die Fahnder des Zolls schon durch Hinweise der Polizei alarmiert, welche die Drogenbande unter Beobachtung hatte. Man habe zwar kein Kennzeichen oder sonstige Details erfahren, aber mitgeteilt bekommen, dass aus Spanien ein polnischer LKW mit Ziel Eching unterwegs sei, berichtete ein Zöllner als Zeuge. "Einer der Hintermänner sitzt in Polen schon in Haft", so der Zollbeamte weiter. Durch die Festnahme des Angeklagten habe man jedoch keine weiteren Hintermänner ermitteln können. "Ein Glatzkopf in Polen - damit kann man nicht viel anfangen", sagte er. Der Angeklagte wollte sich nicht näher auslassen. "Er hat Angst vor den Hintermännern", sagte der Verteidiger.

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Die Staatsanwältin sprach von "erheblicher krimineller Energie"

Die Staatsanwältin attestierte jedoch auch dem 31-Jährigen wegen der professionell gefälschten Dokumenten eine "erhebliche kriminelle Energie". 13 Kilo seien eine große Menge und der Angeklagte sei in Polen bereits zwei Jahre wegen eines Drogendelikts und Körperverletzung inhaftiert gewesen. Auch die lange Lastwagenfahrt unter Drogeneinfluss sei "abstrakt sehr gefährlich gewesen". Sie beantragte fünfeinhalb Jahre Gefängnis, der Verteidiger eine Strafe unter fünf Jahren. Beide beantragten zudem eine Unterbringung. Landgerichtsarzt Hubert Näger hatte dem Angeklagten, auch aufgrund einer Haarprobe, eine Kokainabhängigkeit und "zumindest den schädlichen Gebrauch von Marihuana und Amphetaminen" attestiert.

Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger nahmen das Urteil an. Es ist somit rechtskräftig.

© SZ vom 20.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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