Abmahnungen:Kleine Fehler im Kleingedruckten

Abmahnungen: Kleine Buchhändler werden häufig zu Opfern von Abmahnern – das kann existenzgefährdend sein.

Kleine Buchhändler werden häufig zu Opfern von Abmahnern – das kann existenzgefährdend sein.

(Foto: mauritius images)

Betreiber von Internetshops laufen Gefahr, Abmahnungen zu kassieren.

Von Dieter Sürig

"Unser Shop befindet sich zur Zeit im Wartungsmodus." Wer die Webseite der kleinen Buchhandlung Krugg im Süden von München aufrufen will, stößt auf eine leere Webseite und wird auf eine Telefonnummer verwiesen. Doch es wird nicht etwa die Internetseite gerade überarbeitet. Buchhändlerin Anita Krugg reagiert damit vielmehr darauf, dass sie vom Ido-Verband abgemahnt worden ist. Der Verein sitzt in Leverkusen und heißt mit vollem Namen "Ido Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V." Der Verband wirft Krugg vor, Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gemacht zu haben.

Krugg spricht von "Winzigkeiten" in der Widerrufsbelehrung, "ich sollte innerhalb einer Woche eine Unterlassungserklärung unterschreiben, was ich auch tat", erzählt sie. "Zwei Wochen später habe ich ein erneutes Schreiben bekommen, weil ich angeblich Punkte nicht umgesetzt habe." Ido verlangte 3500 Euro, der Anwalt der Buchhändlerin konnte die "Vertragsstrafe" auf 1000 Euro herunterhandeln, "die habe ich dann auch gezahlt". Daraufhin schaltete sie ihre Internetseite wieder frei, versah sie mit einem AGB-Text des Branchenverbandes Börsenverein des Deutschen Buchhandels und wähnte sich auf der sicheren Seite. "Vier Wochen später kam jedoch wieder eine Forderung über 3500 Euro, weil eine Passage fehlte", sagt Krugg.

"Wie wir nun feststellen mussten, verstoßen Sie zum wiederholten Mal gegen die wettbewerbsrechtlichen Regeln", heißt es in der "Vertragsstrafenforderung" vom Mai dieses Jahres, persönlich unterschrieben von Ido-Geschäftsführerin Leonie Boddenberg. Kruggs Anwalt konnte die Strafe wieder herunterhandeln. Letztlich habe sie für beide Strafen insgesamt etwa 3500 Euro inklusive Anwaltskosten blechen müssen. "Jetzt habe ich keine Homepage mehr, jetzt reicht's mir", sagt sie verbittert. Sie wirft Ido vor, mit solchen Abmahnungen systematisch kleine Geschäfte kaputt zu machen. "Ich habe meine Webseite nur für etwa 30 Kunden gemacht - als Serviceleistung", erzählt sie.

"Rein rechtlich sind solche Abmahnungen erst einmal legitim."

Der Ido-Verein offeriert übrigens für 96 Euro Jahresgebühr eine Mitgliedschaft, um sich online abzusichern und von den Ido-Leistungen zu profitieren. Unter anderem bietet der Verband auch eine Soforthilfe bei Abmahnungen an. Sowohl Anita Krugg als auch ihr Anwalt fragten deswegen bei Ido nach, erhielten jedoch keine Reaktion. Eine Anfrage der SZ nach einer Stellungnahme blieb ebenfalls unbeantwortet, telefonisch verwies eine Mitarbeiterin auf personelle Engpässe vor Weihnachten.

Anita Krugg steht mit ihrem Problem nicht alleine - nach Angaben des Börsenvereins haben sich schätzungsweise bereits 80 bis 100 Buchhändler wegen solcher Abmahnungen von Ido gemeldet. "Rein rechtlich sind solche Abmahnungen erst einmal legitim", sagt Susanne Barwick, Juristin beim Börsenverein. "Es gibt einige Gerichtsentscheidungen, die dem Ido-Verband die Abmahnbefugnis abgesprochen haben, aber sie sind nicht unbedingt auf andere Fälle übertragbar", sagt sie. Barwick empfiehlt im Zweifelsfall, zu einem Anwalt zu gehen oder sich an den Händlerbund für E-Commerce zu wenden. "Auch wir stellen unseren Mitgliedern Muster-AGB und Muster-Widerrufserklärungen zur Verfügung, dürfen aber Webshops nicht individuell prüfen", sagt sie.

Der Ido-Verband mahnt allerdings nicht nur Buchhändler ab. Die Stoffhändlerin Astrid Tillmann hat ein ähnliches Schicksal ereilt: Die 52-Jährige betreibt in Berlin einen kleinen Laden für individuelle Mode und Stoffe und hat im vergangenen Jahr einen Internetshop eröffnet. Schon bald erhielt sie eine Abmahnung - von Ido. Der Vorwurf: "Ich hatte mehrere Bagatellfehler in den AGB und würde mir damit einen Wettbewerbsvorteil erschleichen und den Verbraucher in die Irre führen", sagt Tillmann. So musste sie den Gerichtsstand Berlin rausnehmen, weil der im Handel mit dem Endkunden nicht nötig sei und die Lieferzeit präzisieren. "Leider ist eine der Formulierungen, nämlich der Satz: 'Ich liefere innerhalb von ein bis drei, spätestens jedoch nach zehn Werktagen', an anderer Stelle stehen geblieben", sagt sie. Ido forderte eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000 Euro.

Die Berlinerin erklärte sich dazu bereit, mit 300 Euro das Doppelte ihres damaligen Internet-Umsatzes zu zahlen, doch Ido klagte, und der Richter am Landgericht Berlin befand, dass 2000 Euro angemessen seien - zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten. "Der Punkt ist, dass es überhaupt keine Geschädigten gibt", kritisiert Tillmann. Das Geschäftsmodell von Ido bestehe nur daraus, "reihenweise kleine Onlinehändler abzumahnen, abzukassieren und in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben", klagt sie. "Es kann doch nicht sein, dass man wegen eines kleinen Fehlers seine Existenz verliert." Um ihren Protest öffentlich zu machen, initiierte sie die Petition "Stoppen Sie die Abmahnmafia", die bereits fast 53 000 Unterzeichner hat. Ihr Vorwurf: "Es ist für Kleinunternehmer fast unmöglich, einen Webshop hundertprozentig rechtssicher zu gestalten, da sich die Gesetzeslage ständig ändert."

Mit der Petition will sie Justizministerin Christine Lambrecht dazu auffordern, eine sogenannte "Notice and Take Down" Regelung einzuführen, wie in anderen EU-Ländern auch. "Da wird der Betreiber einer Website ohne finanzielle und juristische Konsequenzen darauf hingewiesen, dass er eine juristische Verfehlung begangen hat. Erst wenn er nicht bereit ist, diese zu beheben, kann er finanziell und juristisch belangt werden", erläutert Tillmann. "Es kann nicht sein, dass von Staats wegen Verbände mitgetragen werden, deren einzige Geschäftsidee es ist, kleine Start-ups zu schröpfen."

Hintergrund ihrer Petition ist ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums, das die damalige Justizministerin Katarina Barley (SPD) im Mai dieses Jahres vorgelegt hat. Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll auch massenhafte Abmahnungen unterbinden. "Der Missbrauch von Abmahnungen schadet dem Wettbewerb. Diesem Geschäftsmodell entziehen wir die Grundlage", sagte Barley damals, "abmahnberechtigte Wirtschaftsverbände müssen sich in Zukunft beim Bundesamt für Justiz registrieren und diesem regelmäßig über ihre Abmahntätigkeiten Bericht erstatten". Mit dem Gesetz will das Ministerium die Zahl der missbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht um 50 Prozent senken. Wann es letztlich kommt, ist allerdings unklar, derzeit laufe es durch die Gremien der Regierungsfraktion, heißt es aus Berlin.

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