Brand in Krefelder Zoo:Warum Himmelslaternen so gefährlich sind

  • Der Brand im Krefelder Zoo wurde mutmaßlich durch sogenannte Himmelslaternen ausgelöst.
  • Sie sollen bei Festen für eine gemütliche Stimmung sorgen.
  • Weil das offene Feuer jedoch eine große Brandgefahr birgt, ist die Benutzung der Laternen in keinem Bundesland erlaubt.

Von Juri Auel

Die Ermittler gehen davon aus, dass sogenannte Himmelslaternen das Feuer in einem Affenhaus in Krefeld auslösten. Offenbar wurden sie von einer Familie entzündet, einer Mutter und ihren zwei Töchtern. Die mutmaßlichen Brandverursacherinnen hätten fünf Leuchten ohne ersichtliche Verbotshinweise im Internet bestellt. Offenbar wussten sie nicht, dass die Benutzung untersagt ist.

Ob die Böllerverbote in vielen Städten dazu führten, dass diesmal mehr Laternen als in den vergangenen Jahren gekauft wurden, ist schwer zu sagen, denn offiziell ist deren Benutzung verboten. Die Stadt Krefeld hat zudem bislang kein Böllerverbot erlassen. Auf die Frage, ob sich die Beschuldigten bewusst gegen Böller und für eine ruhige Himmelslaterne entschieden hätten, sagte ein Vertreter der Polizei: "Ja. Sie wollten sie wirklich mit guten Wünschen nach oben schicken - ohne über die Konsequenzen nachzudenken."

Himmelslaternen funktionieren vom Prinzip her wie ein Heißluftballon. Ein Feuer erwärmt die Luft in der Hülle der Laterne. Der Dichteunterschied zwischen der warmen und der kalten Luft sorgt dafür, dass die Laternen in Höhen bis ungefähr 400 Metern aufsteigen und mehr als fünf Kilometer Strecke zurücklegen können. Konstruiert sind die Flugobjekte aus leichten Materialien wie Bambus, Draht und Reispapier. Als Wärmequelle wird oft eine Baumwollkerze oder Brennpaste verwendet. Dieses offene Feuer birgt große Brandgefahr, wenn die Laternen zum Beispiel in oder auf Gebäude fliegen.

Erfunden hat die Laternen als Kommunikationsmittel vor etwa 2000 Jahren ein chinesischer Kriegsherr mit dem Rufnamen Kong Ming, weshalb die Konstruktion auch heute noch gerne als Kong-Ming-Laterne bezeichnet wird. Auch Glückslaterne oder Wunschlicht sind Bezeichnungen, unter denen die Artikel vertrieben werden. Sie sollen bei Festen für eine gemütliche Stimmung sorgen.

Strafen bis zu 10 000 Euro

Der Handel damit ist in Deutschland nicht verboten, jedoch ist es de facto bundesweit die Benutzung. Auch wenn die Regelungen nicht einheitlich sind, weil jedes Bundesland eigene Vorschriften erlassen hat, so ist das Steigenlassen der Laternen überall untersagt. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Strafen. In Schleswig-Holstein sind es bis zu 10 000 Euro. In Berlin ist eine Genehmigung erforderlich - wegen einer möglichen Gefährdung für den Flugverkehr über der Hauptstadt wird diese aber von der Deutschen Flugsicherung grundsätzlich nicht erteilt.

Auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung dementierte das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Medienberichte, wonach ein 2009 erlassenes Verbot zwei Jahre später aufgeweicht worden sei. "Eine Lockerung der Verordnung, wie einige Nachrichtendienste berichteten, ist nicht erfolgt! In Mecklenburg-Vorpommern ist es weiter ohne Ausnahme verboten, Himmelslaternen aufsteigen zu lassen", teilte die Behörde mit.

Ein schweres Unglück mit einer Himmelslaterne im Jahr 2009 war Auslöser für die Verbote, die seitdem nach und nach erlassen wurden. Damals kam ein zehnjähriger Junge im nordrhein-westfälischen Siegen ums Leben, als sein Nachbar eine solche Laterne steigen ließ und damit das Haus, in dem der Junge lebte, in Brand steckte.

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) spricht sich ausdrücklich für das weitere Bestehen der Verbote aus. "Sofort nach dem Start sind die Flugkörper unkontrollierbar und ausschließlich den äußeren und Witterungsbedingungen ausgesetzt. Warn- beziehungsweise Anwendungshinweise haben aus der Sicht des DFV nur deklaratorische Wirkung und reichen nachhaltig nicht für eine Gefahrenminimierung", teilt der Verband auf Nachfrage der SZ mit.

Als Alternative zu Himmelslaternen gelten unter anderem Ballons, die mit einem leichten Gas und LED-Leuchten oder einem Knicklicht bestückt werden. Zwar besteht in diesem Fall keine Brandgefahr, jedoch stellen sowohl das Plastik der Ballons als auch die Batterien der LED-Leuchten und die Chemikalien der Knicklichter eine potenzielle Gefahr für die Umwelt dar.

Zur SZ-Startseite
Bornwiesenhof

SZ PlusTierschutz
:45 Millionen geschredderte Küken

2019 ging es um nicht weniger als um alles, das Klima, die Erde, den Untergang. Fangen wir also jetzt mal ganz unten an: bei den Hühnern - vor allem bei den Hähnen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: