Neue Regeln für soziale Netzwerke:So will Giffey junge Nutzer besser schützen

Weekly Government Cabinet Meeting

Familienministerin Franziska Giffey (SPD).

(Foto: Adam Berry/Getty Images)

Viele Vorgaben im geltenden Gesetz zum Jugendschutz sind veraltet. Die Familienministerin will die Regeln nun dem Smartphone-Zeitalter anpassen - und zielt auf Youtube, Tiktok und andere Plattformen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Anders als ihre Eltern wachsen Kinder und Jugendliche heute von Anfang an mit dem Internet auf. Drei von vier Zehnjährigen haben ein eigenes Smartphone, mit zwölf Jahren sind so gut wie alle Kinder online - das zeigt eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom vom Frühjahr vergangenen Jahres. Der Jugendmedienschutz aber hat mit dieser Entwicklung bei Weitem nicht Schritt gehalten. So ist im Jugendschutzgesetz von bespielten Videokassetten die Rede, von "Automaten zur Abgabe bespielter Bildträger" und elektronischen Bildschirmspielgeräten auf "öffentlichen Verkehrsflächen". Es ist eine Welt, mit der Smartphones und die bei Jugendlichen beliebten Plattformen von Youtube über Tiktok und Snapchat bis Instagram nichts zu tun haben.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will den Jugendmedienschutz deshalb reformieren. Union und SPD haben schon im Koalitionsvertrag vereinbart, einen zukunftsfähigen Rechtsrahmen zu schaffen, wegen der "massiven neuartigen Risiken", denen Kinder und Jugendliche durch digitale Medien ausgesetzt seien.

Als Beispiele werden Cybermobbing genannt, sexualisierte Gewalt, exzessives Spielen oder Anleitungen zur Selbstgefährdung - sogenannte Challenges, gefährliche Mutproben, die gefilmt und im Netz veröffentlicht werden. Ein Problem ist auch das Grooming, also wenn Erwachsene mit Missbrauchsabsichten online Kontakt zu Kindern aufnehmen.

Wegen all dieser Phänomene stehen die Betreiber von Onlineplattformen im Zentrum von Giffeys Gesetzentwurf, den sie Mitte Dezember in die Abstimmung mit anderen Ministerien gegeben hat und welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Junge Menschen, heißt es darin, nutzten das Internet längst vorrangig "als Kommunikationsmedium und zur Verbreitung selbst generierter Inhalte".

Die Risiken würden von den bestehenden Vorschriften nicht mehr angemessen erfasst. Der Entwurf konstatiert sogar ein "strukturelles Schutzdefizit" und verweist auf zahlreiche entsprechende Studien. So habe jeder fünfte Jugendliche schon erlebt, dass falsche oder beleidigende Inhalte über ihn per Handy oder im Internet verbreitet worden seien; 27 Prozent der Zehn- bis Sechzehnjährigen wurden im Netz schon einmal belästigt.

Instagram, Whatsapp oder Youtube sollen die Voreinstellungen kindgerecht gestalten

Grob gesagt soll deshalb durch die geplante Reform das "Interaktionsrisiko" für Kinder im Netz verringert werden, wozu auch Hassrede und Radikalisierung gehören; oder Kostenfallen, etwa durch Kaufangebote in Apps und Onlinespielen. Anbieter wie Instagram, Whatsapp oder Youtube, die mehr als eine Million Nutzer haben, sollen deshalb Vorsorgemaßnahmen ergreifen, damit Kinder Situationen mit hohem Risiko gar nicht erst ausgesetzt werden. Kinder und Jugendliche sollen sich also deutlich sicherer im Internet bewegen können als bisher.

Als Beispiele werden in dem Entwurf kindgerechte Voreinstellungen genannt und die Einrichtung eines Melde- und Beschwerdesystems - in deutscher Sprache und mit einer "altersentsprechenden Benutzerführung", sprich: einfach zu bedienen. Hinzu kommen sollen Hinweise auf Hilfsmöglichkeiten von anderen Stellen als den Anbietern selbst. Wer Inhalte hochlädt, soll angeben müssen, ob sie nur für Erwachsene oder auch für Kinder geeignet sind. Auch klare Regeln für die Alterskennzeichnung, etwa für Onlinespiele, sind vorgesehen.

Zunächst allerdings ist laut dem Gesetzentwurf bloß eine "dialogische Anbieterregulierung" geplant. Das heißt, statt ordnungsrechtlicher Verpflichtungen sollen die Anbieter nur dabei "unterstützt" werden, die erwünschten Maßnahmen zu ergreifen. Beaufsichtigen soll das Ganze die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn, die gleichzeitig zu einer "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz" ausgebaut wird. Bleibt dieser Ansatz jedoch ohne Erfolg, machen die Anbieter also nicht mit, dann soll die Bundeszentrale die Maßnahmen anordnen können - bis hin zu Bußgeldern, wenn eine Plattform ihre Pflichten nicht erfüllen sollte.

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