Aus dem Amtsgericht:Gefängnisstrafe für Brandstifter

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Ein Mann soll ein Polizeiauto in Wolfratshausen angezündet haben

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Obwohl der 29-jährige Angeklagte bestreitet, den Streifenwagen im Obermarkt angezündet zu haben, muss er ins Gefängnis: Das Wolfratshauser Schöffengericht hat ihn am Montag unteranderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Brandstiftung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Für den vorsitzenden Richter Helmut Berger sprachen zu viele Umstände gegen den jungen Mann.

In einer warmen Juninacht des vorigen Sommers hatten Polizisten ihren Wagen vor der "Spieloase" in der Wolfratshauser Altstadt geparkt. Sie waren wegen Ruhestörung und einer Vermisstensuche alarmiert worden. Während des Einsatzes ging ihr Streifenwagen in Flammen auf. Das Feuer hatte bereits auf den rechten Radkasten übergegriffen, als es den Polizisten gelang, den Brand zu löschen.

Mit zwei weiteren Bekannten war der Angeklagte damals vor der "Spieloase" gestanden. Der Einzelhandelskaufmann wollte verhindern, dass die Polizisten das Lokal betreten. Daher stellte er sich ihnen in den Weg, was er sogar zugab. Während die Beamten die Spieloase überprüften, blieb der Angeklagte mit seinen Bekannten vor dem Lokal. Wie eine durch den Lärm aufgeschreckte Anwohnerin schildert, habe einer gesagt, dass er jetzt das Polizeiauto anzünde.

Das soll der Angeklagte gewesen sein, wie einer seiner Bekannten zunächst in einer polizeilichen Vernehmung bestätigt hatte, in der Verhandlung aber abstritt. Der jetzigen Darstellung glaubte das Gericht aber nicht. Es war überzeugt, dass der Angeklagte den Plastikschweller an der rechten Tür des Polizeiautos mit dem Feuerzeug entflammt hatte. Dass sich der Angeklagte schließlich als einziger in der "Spieloase" aufgehalten habe, als der Streifenwagen brannte, kam Richter Berger ebenfalls verdächtig vor.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Sie hatte eine noch höhere Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. Dagegen plädierte der Verteidiger, seinen Mandanten vom Vorwurf der Brandstiftung freizusprechen. "Wir haben letztendlich nur lose Puzzlesteine", sagte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 14.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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