Hatespeech im Netz:Kampf gegen den digitalen Frauenhass

Grüne und Regierung wollen Hass im Netz stärker bekämpfen

Eine Aktivistin protestiert gegen Hassbotschaften im Internet.

(Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)
  • Der Juristinnenbund kritisiert die geplante Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.
  • Der Entwurf von Justizministerin Lambrecht ignoriere den Hass, den sich Frauen im Internet ausgesetzt sehen.
  • Das Ministerium weist die Kritik zurück.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Mal werden sie als "Drecksfotze" beschimpft, mal mit Vergewaltigung bedroht. Frauen sind in sozialen Netzwerken zu besonders beliebten Objekten von Gewaltfantasien avanciert. Digitaler Frauenhass zielt nicht nur auf Grünen-Politikerinnen wie Renate Künast oder Claudia Roth. Auch ZDF-Moderatorin Dunja Hayali oder die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) sehen sich im Netz einem wüsten Gemisch aus Frauenhass, Rassismus und Morddrohungen ausgesetzt. Die Bundesregierung aber gedenkt bislang nicht, Hasskriminalität gegen Frauen im Netz gezielt zu bekämpfen. Das will der Deutsche Juristinnenbund nun ändern.

"Frauen werden, anders als Männer, typischerweise sexistisch angegriffen, pornografisch angepöbelt und riskieren - neben den sonst üblichen Drohungen - explizite und detaillierte Vergewaltigungsankündigungen", heißt es in einer Stellungnahme, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Darin kritisiert der Deutsche Juristinnenbund den "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" aus dem Bundesjustizministerium. Es soll Internetprovider verpflichten, Hass und Drohungen im Netz zu melden, damit sie strafrechtlich schärfer verfolgt werden können.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) listet in ihrem Entwurf ein halbes Dutzend Straftaten auf, die härter bestraft werden sollen, etwa Kinderpornografie und Antisemitismus. In den Blick gerückt werden auch Motive wie Homophobie und "islamfeindliche, christenfeindliche, antiziganistische" Einstellungen.

"Die Drohung mit sexueller Gewalt wird ausgeblendet"

Unerwähnt in ihrer Liste: der Frauenhass. "Dass Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus für viele Angreifer eine maßgebliche Motivation darstellen, wird von dem Gesetzentwurf komplett ausgeblendet", kritisiert der Deutschen Juristinnenbund in seiner Stellungnahme. Der Dreiklang Antisemitismus - Rassismus - Frauenfeindlichkeit sei "ein wiederkehrendes Motiv" in Hasskommentaren. Es sei "vollkommen unverständlich", dass der Entwurf das Phänomen nicht einmal erwähne.

Die Juristinnen fordern etliche Korrekturen. So soll die Androhung sexualisierter Gewalt im Netz in Paragraf 126 des Strafgesetzbuchs berücksichtigt werden. Dieser sieht für die "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" bis zu drei Jahre Haft vor. Auf die Liste strafverschärfender Motive von Straftaten gehöre neben Antisemitismus und Rassismus auch Sexismus. Der "Unrechtsgehalt" sexueller Gewalt im Netz bemesse sich nicht zuletzt an der "schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebenssphäre des Opfers".

"Wir stellen fest, dass es nicht nur in der Rechtspraxis, sondern auch in der Rechtswissenschaft erheblich an Wissen über digitale Gewalt fehlt", sagte die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds, Maria Wersig, der SZ. "Die Drohung mit sexueller Gewalt wird ausgeblendet." Das Justizministerium wies die Kritik zurück. "Das Phänomen digitaler Gewalt gegen Frauen nimmt zu. Wir haben das auf dem Schirm", sagte ein Sprecher. Das Strafrecht unterscheide jedoch nicht zwischen männlichen und weiblichen Opfern von Straftaten. Weiteres Nachdenken über den Entwurf aber sei nicht ausgeschlossen. Man sei "im Gespräch".

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