Gesetzesänderung:Der Staat als Lockvogel

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„Wer im Netz bedroht und beleidigt wird, muss die Möglichkeit haben, dies dem sozialen Netzwerk einfach anzuzeigen“, sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). (Foto: Soeren Stache/dpa)
  • Um in Onlineforen von Pädophilen verdeckt ermitteln zu können, darf die Polizei künftig digital erstellte Kinderpornos selbst hochladen.
  • Außerdem wird künftig der Versuch des Cybergrooming unter Strafe gestellt.

Von Clara Lipkowski, Berlin

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet haben Ermittler künftig mehr Rechte. Um in Onlineforen von Pädophilen verdeckt ermitteln zu können, dürfen sie digital erstellte Kinderpornos selbst hochladen. Hintergrund ist, dass einige Plattformen Neumitglieder erst zulassen, wenn diese Kinderpornografie teilen. Bislang konnte die Polizei nicht in solchen Kreisen ermitteln. Außerdem wird künftig der Versuch des Cybergrooming unter Strafe gestellt. Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet, um sexuelle Kontakte anzubahnen. In vielen Fällen verlagern sich die Kontakte aus dem Netz ins echte Leben, wo es dann zu weiterem Missbrauch kommt.

Das neue Gesetzespaket wurde am Freitag im Bundestag beschlossen. Die Änderung im Strafgesetz geht auf eine Initiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und die Regierungsparteien zurück. Damit könnten die Täter, aber auch die Hintermänner und Portalbetreiber schneller ermittelt und verurteilt werden, sagte Lambrecht. SPD und CDU/CSU stimmten für den Vorschlag, ebenso die AfD. Die Fraktionen der Grünen, FDP und Linken enthielten sich.

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Die Kinderpornos, die speziell geschulte Ermittler künftig im Darknet hochladen können, um Zugang zu illegalen Foren zu bekommen, sollen ausschließlich digital erstellt sein. Computer können solche Bilder komplett künstlich errechnen - ohne oder mit älteren Bildern, die der Polizei aus früheren Ermittlungen vorliegen. Im Bundestag beschlossen die Abgeordneten nun, dass kein echtes Material verwendet werden darf. Es dürften zudem kein tatsächliches Geschehen abgebildet und keine wirklichen Personen gezeigt werden, sagte die Bundestagsabgeordnete Eva Högl (SPD). "Und es darf nur das allerletzte Mittel sein."

Für die Polizei ist das Hochladen dennoch ein moralisches Problem, denn damit bringt sie weiteres kinderpornografisches Material in Umlauf - welches zudem provozieren kann, dass noch mehr und noch drastischere Bilder und Filme erzeugt und geteilt werden.

Im Bundestag war man sich weitgehend einig darüber, dass das Hochladen entsprechenden Materials die Ermittlungsarbeit verbessert - das sahen auch Grüne, Linke und FDP so. In der Vergangenheit mussten Ermittler aufgeben, sobald es darum ging, sich mit Missbrauchsmaterial in Foren zu verifizieren. Bayerische Spezialermittler etwa waren 2016 zunächst in ein Netzwerk mit dem zynischen Namen "The Giftbox Exchange" gelangt, konnten sich aber ohne Material nicht in ein Unterforum einloggen, in dem Nutzer neu erstellte Aufnahmen tauschten. In der Szene wird dieser Zugangstest verhöhnend "Keuschheitsprobe" genannt. Die Verifizierung muss regelmäßig durch das Hochladen neuer Bilder wiederholt werden, auf einigen Seiten monatlich. Nach dem neuen Recht dürften die Ermittler nun aktiv werden.

Grüne lehnen Verschärfung eines Gesetzes ab

Widerspruch gab es im Bundestag beim Thema Cybergrooming. Grundsätzlich ist es bereits strafbar: Wer sich im Netz einem Kind nähert und zu sexuellen Handlungen auffordert, dem droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Was bislang ohne Folgen blieb: Wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen chattet, also zum Beispiel einem verdeckten Ermittler. Die Begründung: Die Täter waren in Wahrheit nicht mit einem minderjährigen Opfer in Kontakt - wenn auch unwissentlich.

Nun das Gesetz zu verschärfen, lehnten die Grünen ab: Es gebe bereits bestehende Regeln in der Gefahrenabwehr der Polizei, die nur nicht genutzt würden. Oft werde Hinweisen nicht effektiv nachgegangen, auch aufgrund von Personalmangel. Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, sagte: "Wir brauchen dringend mehr Beamtinnen und Beamten der Polizei, die online tätig sind und die bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten effektiv nutzen." Er habe "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" bei der Neuregelung. Den Versuch von Cybergrooming strafbar zu machen sei eine "Vorverlagerung der Strafbarkeit", sagte er. So argumentierte auch Linken-Politiker Niema Movassat. Diese Strafbarkeit werde nur geschaffen, um Ermittlungen zu rechtfertigen.

© SZ vom 18.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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