Podiumsdiskussion:Gewissensprüfung auf Herz und Nieren

Eine Diskussion mit Transplantationschirurg Horst-Guenter Rau, Medizinethiker Gerrit Hohendorf und dem Patienten Helmut Thaler zeigt, wie kontrovers selbst Fachleute politische Vorgaben zur Organspende sehen - und wie groß der Informationsbedarf bei den Bürgern noch ist

Von Jacqueline Lang, Dachau

Es ist - das wird Gunther Kachel, Vorstandsmitglied des Elisabeth-Hospizverein Dachau und Moderator an diesem Abend später noch betonen - reiner Zufall, aber die Podiumsdiskussion zum Thema Organtransplantation findet genau an dem Tag statt, an dem der Bundestag gegen die sogenannte doppelte Widerspruchslösung bei Organspenden stimmt. Anders als im Bundestag in Berlin finden sich am Donnerstag im Haus der Erwachsenenbildung in Dachau allerdings auch viele Befürworter der Organspende nach spanischem Modell ein, allen voran zwei der Redner: Helmut Thaler, ein ehemaliger Dachauer, der vor rund zwölf Jahren eine Leber transplantiert bekommen hat und der Transplantationschirurg Horst-Guenter Rau, der bis 2018 Chefarzt am Klinikum in Dachau war. Der dritte Redner an diesem Abend, Gerrit Hohendorf, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, sowie kommissarischer Leiter des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin indes befürwortet die Entscheidung des Bundestags - obwohl auch er sich grundsätzlich für die Organspende ausspricht. Die Podiumsdiskussion, zu der der Dachauer Hospizverein geladen hat ist die Teil der Veranstaltungsreihe "Gehen und Begleiten".

Helmut Thaler war jahrelang für das Dachauer Landratsamt als Lebensmittelkontrolleur tätig, mittlerweile lebt er zwar in der Nähe von Nürnberg, doch für die Veranstaltung ist er extra angereist. Auf die Frage Kachels, ob er sich noch einmal für eine Lebertransplantation entscheiden würde sagt er: "Ich würde es hundertprozentig wieder tun - auch mit all dem, was damit verbunden ist." Man müsse sich natürlich damit auseinandersetzen, dass man das Organ eines verstorbenen Menschen in sich tragen werde, über den man nichts weiß, doch eines steht für Thaler fest: "Es muss ein herzensguter Mensch gewesen sein." Für ihn ist es deshalb auch selbstverständlich, dass er gut auf dieses "Geschenk" aufpassen wird, damit der Spender sich "nicht schämen muss". Der heute 70-Jährige gibt aber auch zu, dass der Grund, warum er seine Entscheidung nie bereut hat, damit zu tun hat, dass alles gut funktioniert hat - bis auf die Nebenwirkung durch die Medikamente, die er nun sein Leben lang einnehmen muss, damit die Leber "bei mir bleibt". Doch die nimmt er dafür gerne in Kauf.

Podiumsdiskussion: Auf dem Podium im Haus der Erwachsenenbildung diskutieren Helmut Thaler, Horst-Günter Rau, Gunther Kachel und Gerrit Hohendorf (v. links)

Auf dem Podium im Haus der Erwachsenenbildung diskutieren Helmut Thaler, Horst-Günter Rau, Gunther Kachel und Gerrit Hohendorf (v. links)

(Foto: Toni Heigl)

Allein in Deutschland stehen etwa 9500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, die meisten warten auf eine neue Niere. 2018 gab es jedoch bundesweit nur 955 Organspender. Das entspricht gerade einmal 11,5 Organspenden je eine Million Einwohner. Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten des Eurotransplantverbunds ist Deutschland jedoch gleichzeitig das Land mit den meisten Patienten auf der Warteliste.

Für den Chirurgen Rau sind Geschichten wie die von Thaler deshalb auch der Grund, warum er seine Arbeit so befriedigend findet - auch wenn eine Transplantation mit vielen Risiken verbunden ist. Ohne sogenannte Immunsupressiva, Medikamente mittels derer die Abstoßreaktion des Körpers unterdrückt wird, wären sie gar nicht denkbar. "Unglücklich" ist Rau über die Entscheidung des Bundestags. Er kann nicht nachvollziehen, warum Deutschland das einzige Land innerhalb der EU ist, das Organe nur dann entnimmt, wenn der Mensch sich vorab ausdrücklich dafür entschieden hat - und gleichzeitig kein Problem damit hat, die Organe aus anderen Ländern, in denen Menschen einer Entnahme ausdrücklich widersprechen müssen, zu importieren. Kachel, der selbst Palliativmediziner ist und bis 2015 ebenfalls als Chefarzt am Klinikum Dachau gearbeitet hat, freut sich über Raus klare Position und findet ebenfalls, es "gehe gar nicht", Solidarität einzufordern, wenn man ein Organ benötigt, aber selbst nicht spenden zu wollen. Zustimmendes Raunen geht durch den Raum.

Ganz so eindeutig lässt sich die Frage für den Medizinethiker Hohendorf indes nicht beantworten. Eine Entscheidung, die so schwierig und so persönlich sei, dürfe man von staatlicher Seite nicht erzwingen. Außer Frage steht für ihn gleichzeitig, dass jeder, der auf ein Organ angewiesen ist, eines bekommen sollte - unabhängig davon, ob er oder selbst bereit gewesen wäre zu spenden: "Am Ende zählt nur die Bedürftigkeit." Den Widerspruch der dadurch entstehe, "muss jeder Mensch mit sich selbst ausmachen". Hohendorf stellt zudem die Frage in den Raum, ob man den Hirntod - wie es bei der Explantation gängige Praxis ist - tatsächlich mit dem Tod des Menschen gleichsetzen kann. Letztlich habe jeder ein Recht darauf, zu entscheiden, wie er sterben möchte. "Aus diesem Grund ist das Widerspruchsrecht nicht mit dem Selbstbestimmungsrecht vereinbar", argumentiert Hohendorf und plädiert stattdessen für mehr Aufklärung.

Medizinethiker Gerrit Hohendorf

"Das Widerspruchsrecht zur Organspende ist nicht mit dem Selbstbestimmungsrecht vereinbar."

Hohendorf erklärt weiter, dass Angehörigen nach aktueller Rechtslage eine sehr wichtige Rolle zukomme, denn auch wenn ein Organspendeausweis vorliegt - letztlich sind sie es, die sich für oder gegen die Entnahme von Organen aussprechen dürfen. Eine Frau, deren Mann vor zwei Jahren eine neue Lunge bekommen hat, rät deshalb zu einer notariell beglaubigten und damit verbindlichen Patientenverfügung. Eine andere Zuhörerin will wissen, ob man als Spender überhaupt in Frage komme, wenn man zuhause oder in der Palliativklinik stirbt. Rau erklärt dazu, dass es in Deutschland, anders als in anderen EU-Ländern, verboten sei, Organe zu entnehmen, wenn das Herz nicht mehr schlage. Der Grund: Die Organe werden dann nicht mehr optimal durchblutet, darunter leidet die Funktion der Organe. Allerdings gilt auch hier: Organe von einem Spender mit Herzstillstand werden trotz dieser Regelung eingeführt. Wiederum eine andere Frau will wissen, wer denn überhaupt als Spender in Frage komme. Rau erklärt, grundsätzlich komme jeder in Betracht, dessen Organe "funktionstüchtig" seien.

Für Rau gibt es neben dem Für und Wider, das im Laufe der angeregten Diskussion zur Sprache kommt, aber auch noch ein ganz grundsätzliches Problem: "Wir beschäftigen uns nicht gerne mit dem Tod." Es sei deshalb auch nicht zu erwarten, dass nach jetziger Rechtslage die Zahl der Spender steigen werde.

Kachel entlässt das Publikum zum Schluss mit dem Hinweis, das es sich nicht um eine Werbeveranstaltung gehandelt habe. Denn: Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, wie er leben und wie er sterben will.

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