Tutzing:Betrunken auf Jugendliche eingeschlagen

Gericht verurteilt zwei junge Männer aus Tutzing zu Bewährungs- und Geldstrafen

Von Christian Deussing, Tutzing

Die beiden Kumpels zogen abends betrunken durch den Kustermannpark und auf die Brahmspromenade in Tutzing. Sie waren auf Krawall aus, schlugen und traten auf Jugendliche ein, die sie gar nicht oder nur flüchtig kannten. Für diese Attacken vom August 2018 mussten sich jetzt die beiden 18 und 20 Jahre alten Tutzinger vor dem Jugendschöffengericht in Starnberg verantworten. Sie wurden wegen gefährlicher, vorsätzlicher und versuchter Körperverletzung verurteilt. Der Jüngere hatte zudem laut Anklage im vergangenen Sommer zwei junge Leute attackiert, beleidigt und leicht verletzt. Sie hätten ihm vorgeworfen, seine damalige Freundin nicht fair behandelt zu haben, die sich von ihm trennen wollte, hieß es in dem Verfahren.

Der 18-jährige Lehrling ist einschlägig vorbestraft und musste deshalb schon einen zweiwöchigen Arrest absitzen. Nun wurde er zu einer Jugendstrafe mit zweijähriger Bewährungszeit verurteilt, muss 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und seine Psychotherapie und Alkoholabstinenz fortsetzen, um sein Aggressionspotenzial in den Griff zu bekommen. Sein älterer Kumpan, der zuvor nur mit zwei Drogendelikten aufgefallen war, kam mit einer Geldauflage von 1500 Euro davon. Der 20-jährige Angestellte hat überdies Alkohol-Beratungsgespräche zu führen. Die Angeklagten räumten ihre Taten ein - soweit sie sich noch daran erinnern konnten. Denn das Duo hatte damals, an dem Abend des 3. August 2018, mehr als zwei Promille im Blut und war offenbar alkoholbedingt enthemmt. Der rechtsmedizinische Sachverständige schloss daher eine verminderte Schuldfähigkeit bei dieser "motivlosen Aggression" nicht aus. Der Gutachter verwies im Prozess aber auch darauf hin, dass die Attacken zumindest potenziell lebensgefährdend gewesen seien.

Diese Aussage bezog sich darauf, dass der ältere Angeklagte mit einer Bierflasche einen 16-jährigen Schüler an der Schulter getroffen hatte - die Flasche hätte aber auch laut Staatsanwalt am Kopf landen können, wenn der Jugendliche dem Wurf nicht ausgewichen wäre. Zwei Stunden später hatte der jüngere Angeklagte auf der Promenade einem anderen Jugendlichen einen heftigen Faustschlag verpasst und ihm die Nase gebrochen.

Die Angeklagten zeigten sich reumütig und entschuldigten sich bei ihren Opfern. Die Verteidiger betonten, dass ihre Mandanten wieder in gesicherten Verhältnissen leben würden und Konsequenzen gezogen hätten. Das hofft auch Jugendrichter Ralf Jehle: "Sie wissen jetzt, wohin sonst die Reise geht".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: