Klaus Schwab:Nur fast ein Schweizer

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Wenn er einlädt, kommen fast alle: Klaus Schwab. (Foto: Khalil Mazraawi/AFP)

Warum Konferenzgründer Klaus Schwab zuerst die Schweizer Staatsangehörigkeit bekommen sollte - und dann doch nicht.

Von Isabel Pfaff

Eigentlich könnte er längst Schweizer sein. Klaus Schwab, Gründer des Weltwirtschaftsforums, ist zwar im oberschwäbischen Ravensburg geboren, was man seinem Hochdeutsch und seinem Englisch immer noch anhört. Doch er hatte eine schweizerische Mutter, einen in der Schweiz geborenen Vater, seine Frau ist Schweizerin, und nicht zuletzt hat er einen Großteil seiner 81 Lebensjahre in der Schweiz verbracht. Hätte er sich um den begehrten roten Pass bemüht, besäße er ihn wohl längst. Doch Schwab ist weiterhin Deutscher. Als Kind bekam er mit, wie sich sein deutscher Vater erfolglos um die Schweizer Staatsangehörigkeit bemühte - für Klaus Schwab ein Grund, es nie selbst zu versuchen, wie in seiner Biografie nachzulesen ist.

Im Sommer 2019, ein halbes Jahr vor der 50. Ausgabe des Davoser Weltwirtschaftsforums, wurde die Staatsangehörigkeit des schon lange in Cologny bei Genf lebenden Schwaben dann zum schweizerischen Politikum. Zur Sonntagszeitung war durchgesickert, dass Finanzminister Ueli Maurer, damals Bundespräsident, zum Jubiläum des Forums einen Festakt für den Gründer plant, inklusive einer besonderen Ehrung: Klaus Schwab sollte für seine Verdienste für die Schweiz das Bürgerrecht vom Kanton Graubünden erhalten.

Doch was ihren Pass angeht, verstehen die Schweizer keinen Spaß. Wer Eidgenosse werden möchte, muss sich auf ein langwieriges und kompliziertes Verfahren einstellen. In der Regel können Ausländer erst nach zehn Jahren mit schweizerischem Wohnsitz einen Antrag stellen, darüber hinaus müssen sie "erfolgreich integriert", "mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut" sein und dürfen keine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit des Landes darstellen. Eine Einbürgerung ehrenhalber? Das stieß in gewissen Kreisen sofort auf Widerstand. Beim Bürgerrecht dürfe es keine Willkür geben, fand Jon Pult, inzwischen Abgeordneter der Sozialdemokraten für Graubünden. Eine Ehrenbürgerschaft für Klaus Schwab sei "nicht vereinbar mit dem Prinzip der Rechtsgleichheit", sagte Pult dem Tagesanzeiger. Auch von rechts kam Kritik. Die staatliche Ehrung von Einzelpersonen sei "unschweizerisch", ließ sich Albert Rösti zitieren, Präsident der rechtskonservativen SVP; es gebe in der Schweiz ja auch keine Orden.

Ein paar Monate später war es allerdings schon wieder vorbei mit der Aufregung. Das Schweizer Bundesamt für Justiz machte klar, dass die Verleihung einer Ehrenbürgerschaft durch einen Kanton keine echte Einbürgerung darstelle. Aus der Traum also vom geschenkten roten Pass. Und Klaus Schwab? Ließ auf Medienanfragen hin verlauten, dass er das schweizerische Bürgerrecht nie angestrebt habe. Für ihn sei seine nationale Identität sekundär, er habe sich immer als Europäer gefühlt.

© SZ vom 20.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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