Wahlrechtsreform:Der Fünf-Jahres-Plan

Bundestag

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble will die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 reduzieren, die Opposition sogar auf 250.

(Foto: Michael Kappeler/dpa)
  • Auch bei der nächsten Bundestagswahl wird es voraussichtlich noch 299 Wahlkreise geben. Die Fraktionen haben sich zu viel Zeit gelassen, eine Reduzierung ist kaum noch zu schaffen.
  • Durch eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise würde der Bundestag kleiner. Er hat eine Normgröße von 598 Abgeordneten, derzeit sind es jedoch 709.
  • Von 25. März an können die Vertreter für die Aufstellungsversammlungen der Bundestagskandidaten gewählt werden - bis dahin ist ein Neuzuschnitt der Wahlkreise praktisch nicht zu bewältigen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Trotz aller Bemühungen von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), das Parlament zu verkleinern, wird es bei der nächsten Bundestagswahl voraussichtlich immer noch 299 Wahlkreise geben. Die Fraktionen haben sich bisher nicht auf eine kleinere Zahl verständigen können - und inzwischen ist dermaßen viel Zeit verstrichen, dass eine Reduktion praktisch nicht mehr rechtzeitig umsetzbar ist. In der Unionsfraktion erwägt man deshalb bereits, eine Reform des Wahlrechts zwar noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen, eine darin enthaltene Verkleinerung der Wahlkreis-Zahl aber erst für die Wahl 2025 festzuschreiben.

Der Bundestag hat eine Normgröße von 598 Abgeordneten, derzeit sind es jedoch 709. Nach der nächsten Wahl könnten es ohne Wahlrechtsreform sogar mehr als 800 sein. Durch eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise würde der Bundestag kleiner - auch weil dadurch die Wahrscheinlichkeit sinken würde, dass Überhangs- und Ausgleichsmandate entstehen.

In der Unionsfraktion wird jetzt nicht nur auf eine Empfehlung der Venedig-Kommission des Europarats verwiesen, wonach ein Jahr vor einer Abstimmung das Wahlrecht nicht mehr geändert werden soll. Die Fraktion verweist vor allem auf die zeitlichen Zwänge. Laut Auskunft des Bundeswahlleiters können bereits vom 25. Juni 2020 an die Kandidaten für die Bundestagswahl 2021 aufgestellt werden, die Vertreter für die Versammlungen zur Aufstellung der Kandidaten können sogar schon vom 25. März an bestimmt werden. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer früheren Wahlrechtsentscheidung festgestellt, dass ein Gesetzgebungsverfahren so rechtzeitig abgeschlossen sein müsse, "dass sich die Parteien bei der Aufstellung ihrer Kandidaten auf die neue Rechtslage einstellen können". Aus all dem schließt man in der Unionsfraktion, dass die neuen Wahlkreise im März feststehen müssten. Dies ist aber wegen der Komplexität einer Neuaufteilung praktisch selbst dann nicht mehr leistbar, wenn sich die Fraktionen bereits in den kommenden Wochen auf eine Wahlrechtsreform verständigen sollten.

Bundestagspräsident Schäuble hatte vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu reduzieren. Grüne, FDP und Linke verlangen in einem gemeinsamen Gesetzentwurf sogar einen Rückgang auf 250. In jedem Fall müssten aber alle Wahlkreise neu zugeschnitten werden, da sichergestellt werden muss, dass in jedem in etwa gleich viele Deutsche leben. Beim Neuzuschnitt von Wahlkreisen muss eine Vielzahl an Interessen berücksichtigt werden - derlei ist in wenigen Wochen praktisch nicht zu schaffen.

Die CDU lehnt es nicht mehr prinzipiell ab, die Zahl der Direktmandate zu verringern

Über eine Änderung des Wahlrechts wird bereits seit 2013 diskutiert. Die SPD-Fraktion hat sich trotzdem noch nicht auf einen Vorschlag verständigen können. Die Unionsfraktion hatte in den vergangenen Jahren eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise strikt abgelehnt. Sie verwies darauf, dass die direkt gewählten Abgeordneten in besonderer Weise für Bürgernähe stünden. Außerdem gebe es bereits jetzt Wahlkreise, die größer als das Saarland seien. Am vergangenen Samstag hat die Spitze der CDU dann aber zum ersten Mal signalisiert, dass sie eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise nicht mehr prinzipiell ablehnt, wenn dadurch ein Kompromiss mit den anderen Fraktionen erreicht werden könne. Grund für den Kurswechsel ist vor allem die Sorge, in der öffentlichen Wahrnehmung als Hauptverantwortlicher für den übergroßen Bundestag zu gelten.

Bei einer Reform des Wahlrechts innerhalb des jetzigen Systems gebe es vier mögliche Stellschrauben, von denen man jetzt vermutlich mehrere nutzen müsse, heißt es in der Unionsfraktion. Man könne erstens die Zahl der Wahlkreise reduzieren. Man könne zweitens dafür sorgen, dass Überhangmandate, die eine Partei A in einem Bundesland erzielt, nicht mit Ausgleichsmandaten für andere Parteien kompensiert werden - sondern dass stattdessen die Partei A in einem anderen Bundesland weniger Listenmandate erhält, als ihr dort eigentlich zustehen. Dadurch kommt es jedoch zu regionalen Ungleichgewichten. Man könne drittens darauf verzichten, alle Überhangmandate auszugleichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 bis zu 15 nicht ausgeglichene Überhangmandate für zulässig erklärt. Allerdings ist unklar, ob die Karlsruher Richter diese Grenze bei einer neuerlichen Entscheidung wieder akzeptieren würden. Außerdem beharren SPD und Opposition auf einem vollständigen Ausgleich der Überhangmandate. Das liegt auch daran, dass bei den vergangenen drei Bundestagswahlen CDU und CSU fast alle Überhangmandate gewonnen haben.

Viertens könnte man darauf verzichten, allen Wahlkreissiegern ein Mandat zu geben. Wenn eine Partei in einem Bundesland zehn Wahlkreise gewinnt, nach dem Zweitstimmenergebnis aber nur Anspruch auf sieben Sitze hat, würden die drei Wahlkreissieger mit dem schlechtesten Ergebnis kein Mandat bekommen. Dies wird in der Unionsfraktion aber auch weiterhin abgelehnt.

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