Puchheim:Bis 2035 genehmigt

Lesezeit: 2 min

Stadt klagt gegen Landratsamt wegen Flüchtlingsheim

Von Peter Bierl, Puchheim

Die Stadt Puchheim klagt wegen der Flüchtlingsunterkunft in der Siemensstraße gegen das Landratsamt Fürstenfeldbruck. Die Kommune hatte den Betrieb der Einrichtung bis 2030 genehmigt, aber nicht bis 2035, wie der Eigentümer möchte. Das Landratsamt, das das Gebäude gemietet hat, setzte sich über diesen Beschluss des Stadtrates hinweg und erließ eine sogenannte Ersatzvornahme. "Wir sind perplex und enttäuscht, so geht man nicht mit einer Kommune um", sagte Jens Tönjes, der geschäftsleitende Beamte, am Dienstag im Stadtrat.

Der Ärger speist sich daraus, dass die Stadt seinerzeit diese Immobilie im Gewerbegebiet Nord aufgetan hatte, als die Kreisbehörde bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Nöten steckte. Immerhin habe man bisher sowohl bei der Unterbringung von Flüchtlingen als auch bei anderen Fragen gut zusammengearbeitet. Und nun dieses "Diktat", wie Tönjes rügte. Seiner Auffassung nach hat das Landratsamt mit diesem Schritt "rechtsstaatliche Grundsätze über Bord geworfen".

Das Gebäude wurde für Produktionszwecke errichtet, weshalb für die Umgestaltung und Nutzung als Unterkunft für Flüchtlinge eine neue Baugenehmigung notwendig war. Die Immobilie gehört einem Privatmann, der an die Kreisbehörde vermietet hat. Die Genehmigung für die Unterkunft läuft noch bis Ende September 2025. Allerdings endete zum Jahresende 2019 eine Ausnahmeregelung, mit der die Bundesregierung eine Bestimmung des Baugesetzbuches aufgehoben hatte, weil normalerweise eine solche Nutzung von Betrieben als Wohnraum in einem Gewerbegebiet nicht möglich ist.

Weil die Frist für die Ausnahmegenehmigung ablief, stellt der Eigentümer am 6. Dezember einen Antrag auf Verlängerung für den Zeitraum von 2025 bis 2035. Der Stadtrat genehmigte am 17. Dezember fünf weitere Jahre für maximal 160 Personen. Das Gremium hält es zwar für sinnvoll, die Unterkunft weiter zu betreiben, will aber keine Festlegung, die so weit in die Zukunft greift. Bereits am 20. Dezember erließ das Landratsamt den Bescheid, der den Beschluss des Stadtrats aufhebt und erteilte die Genehmigung bis 2035, wie Tönjes referierte. Er nannte dieses Tempo rekordverdächtig. "So schnell haben wir noch nie eine Baugenehmigung auf den Tisch bekommen", sagte er.

Der Stadtrat ist zu einer Verlängerung über weitere fünf Jahre bereit. Aber jetzt bereits eine "gebietsfremde Nutzung" des Gebäudes für 15 Jahre zu fixieren, geht allen zu weit. Das sei ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Planungshoheit, erklärte Tönjes. Darauf wird die Klage der Stadt abzielen, ebenso wohl auf den formalen Aspekt, ob der Bescheid der Kreisbehörde überhaupt zulässig ist.

Allerdings hatte der Stadtrat die politische Debatte und die Frage nach der geeigneten juristischen Strategie in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verlegt. Im öffentlichen Teil gab es jedoch keinen prinzipiellen Widerspruch gegen die Klage, auch nicht aus den Reihen der CSU-Fraktion. Das Publikum bekam nach den Darlegungen von Tönjes lediglich noch die Frage von Michael Burkard (FW) zu hören, ob der Bescheid des Landratsamtes nicht schon formal ungültig sei, weil dieser an "Doktor Norbert Seidl" adressiert wäre, der Bürgermeister aber nicht promoviert habe.

Hinter der Auseinandersetzung steckt auch Unmut darüber, dass einige Kommunen sich "einen schlanken Fuß machen", wie Tönjes im Dezember formuliert hatte. Im Unterschied zu Puchheim lehnte der Gemeinderat von Maisach damals eine Verlängerung für eine Containeranlage für Flüchtlinge komplett ab. Die meisten Gemeinden erfüllen nicht die Quote an Flüchtlingen zu deren Aufnahme sie sich verpflichtet haben. Etwa die Hälfte der Bewohner der Unterkünfte sind anerkannte Asylbewerber oder haben einen Schutzstatus. Sie dürfen und müssten eigentlich ausziehen, finden aber keine Wohnung auf dem freien Markt.

© SZ vom 30.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: