Hof:Hundebesitzer verurteilt

Zwei Hundebesitzer, deren Mietwohnung von Hunde-Urin verunreinigt war, sind wegen Sachbeschädigung zu insgesamt 1500 Euro Strafe verurteilt worden. Straffrei blieben der 50-Jährige und seine drei Jahre jüngere Partnerin dagegen hinsichtlich des Hauptanklagepunkts. Einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sah das Amtsgericht Hof nicht als erwiesen an. So sei ein länger anhaltendes, erhebliches Leiden der acht Yorkshireterrier nicht nachweisbar. Nachdem die Tiere an einen Tierschutzverein vermittelt wurden, erfreuten sie sich guter Gesundheit. Die Staatsanwaltschaft hatte das Paar angeklagt, weil es unterlassen habe, die Hunde im Freien spazieren zu führen, und so einen "artgerechten Urin- und Kotabsatz" verhindert habe.

© SZ vom 31.01.2020 / prz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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