Schule:Streit um Vollverschleierung

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Eine 16-jährige darf vollverschleiert zur Berufsschule. (Foto: Evert-Jan Daniels/dpa)

Ein Gericht hat entschieden: Eine Hamburger Schülerin darf den Unterricht vollverschleiert besuchen. Nun will der Senat ein Gesetz gegen Nikabs an Schulen erlassen - genau wie zwei weitere Bundesländer.

Von Peter Burghardt, Hamburg

Eine 16-Jährige darf vollverschleiert eine Hamburger Berufsschule besuchen, so haben es Hamburger Richter entschieden. Doch so soll es künftig nicht mehr sein dürfen, wenn es nach dem Senat der Hansestadt geht, die rot-grüne Stadtregierung will ein Verbot im Schulgesetz verankern. Und nicht zuletzt im Zuge dieser Debatte wollen nun auch Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg den Nikab an ihren Schulen verbieten.

Die Hamburger Schülerin war zum Islam konvertiert und besteht darauf, mit Nikab am Unterricht teilzunehmen. Seit Herbst 2019 erschien die Muslima mit Sehschlitz auf dem Schulgelände. Die Schulbehörde ging unter Androhung von Zwangsgeld dazwischen: Ihre Mutter sollte dafür sorgen, dass sie in der Schule ihr Gesicht zeigt. Die Betroffenen klagten, das Hamburger Verwaltungsgericht hob das städtische Verbot auf. Es gebe für die Anordnung keine gesetzliche Grundlage. Einen Einspruch der Stadt wies das Oberverwaltungsgericht zurück, jetzt will sich Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) um eine rasche Änderung des Schulgesetzes bemühen: Er werde es "nicht dulden, wenn Schülerinnen und Schüler ihr Gesicht hinter einem Tuch verbergen. Wir werden jetzt zügig das Schulgesetz so ändern, dass unmissverständlich eine solche Vollverschleierung verboten ist."

Machtwort aus Berlin

Auch Schleswig-Holsteins Jamaika-Koalition einigte sich am Montag, ein Verbot der Vollverschleierung an Schulen einzuführen. Die Kieler Grünen-Fraktion hatte das zunächst abgelehnt, der Bundesvorsitzende der Grünen sprach ein Machtwort: "Das Tragen von Nikab und Burka ist für mich und alle in meiner Partei ein Symbol für die Unterdrückung von Frauen", sagte Robert Habeck. Auch an den Hochschulen des norddeutschen Bundeslandes soll es strengere Regeln geben, dort wird bereits seit einem Jahr über die Vollverschleierung einer Studentin der Ernährungswissenschaften an der Kieler Uni gestritten.

Angesichts des Hamburger Falls will auch die baden-württembergische Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) "zügig unser Schulgesetz anpassen", wie sie am Dienstag sagte. "Auch die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen - und zwar an unseren Schulen ganz konkret, wenn sich Lehrkräfte und Schülerinnen im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr ins Gesicht schauen können."

© SZ vom 05.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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