Autozulieferer:Teilerfolg für Prevent

Im Streit mit VW hat dessen Ex-Lieferant Prevent vor Gericht einen Teilerfolg erstritten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass zwar die außerordentliche Kündigung eines millionenschweren Liefervertrags für die Hagener Prevent-Tochter TWB durch VW 2018 rechtens war. Bei der VW-Tochter Audi sprach der Senat Prevent jedoch einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach zu. Hintergrund waren Forderungen nach höheren Preisen, die die Unternehmensgruppe nach Auffassung von VW mit der Androhung eines Lieferstopps durchzusetzen wollte. Daraufhin kappte VW die Lieferbeziehung. Während das Gericht für VW keine Schadensersatzpflicht feststellte, sahen die Richter dies bei der Tochter Audi sehr wohl. Der Unterschied liegt in einer juristischen Feinheit, da VW auch außerordentlich kündigte, während Audi nur eine ordentliche Kündigung aussprach.

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