Wolfratshausen:Frau an der Isar belästigt

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Im Tölzer Stadtgebiet legt ein Mann Hand an sich und wird verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Der Vorfall hat die heute 45-jährige Mutter stark verunsichert. Ein Rollstuhlfahrer hatte vor ihr und ihrem Sohn onaniert, als sie im Tölzer Stadtgebiet an einem heißen Julitag durch die Isar wateten. "Ich bin eine Frau, die sich ziemlich sicher im Alltag bewegt", schildert die Hebamme am Montag vor dem Wolfratshauser Amtsgericht. "Mir ist aufgefallen, dass ich eine Woche gebraucht habe, bis ich wieder an die Isar konnte." Obwohl der Angeklagte alles abstritt, glaubte Richter Helmut Berger den Schilderungen der Frau. Er verurteilte den Mann wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 20 Euro.

Weil der heute 50-jährige Angeklagte die Vorwürfe erst zugegeben, dann wieder abgestritten hatte, musste die Frau überhaupt aussagen. Sie war am 25. Juli des Vorjahres mit ihrem damals 15-jährigen Sohn an die Isar nahe des Moraltparks geradelt. Noch bevor sie das Flussufer erreichte, war ihr der Angeklagte erstmals aufgefallen. Der Mann habe halb von Büschen verdeckt am Uferweg gestanden und eine weitere Frau mit Kind am Kies beobachtet, berichtet sie. Noch ein kurzes Stück sei sie mit ihrem Sohn weitergeradelt. Dann hätten sie die Fahrräder abgestellt. Anschließend zogen sie sich bis auf die Badekleidung aus und wateten im hüfthohen Wasser die Isar stromaufwärts. "Da ist mir aufgefallen, dass uns der Angeklagte folgt."

Zum Folgenden widersprechen sich die Aussagen. Wie die Frau sagt, sei der Mann aus dem Rollstuhl aufgestanden und etwa zehn Meter mit Krücken Richtung Flussufer gegangen. Dort habe der Angeklagte etwa 50 Meter von ihr entfernt Onaniebewegungen gemacht. Sie rief die Polizei. Der einzige Kommentar des Angeklagten: "Es war nicht so."Zum Flussufer sei er nur gegangen, um zu pinkeln. Dann sei er wieder zurückgegangen. Die Frau habe ihn nicht einmal angeschaut.

Richtig unheimlich ist der Angeklagte der Frau aber wenige Monate später geworden. Im November tauchte er zweimal vor ihrem Haus auf. "Ich war aufgebracht, dass er weiß, wo ich wohne", sagte sie nun vor Gericht. Denn sie kenne ihn nicht. "Das sind für mich Grenzüberschreitungen." Sie schickte ihren Ehemann vor. Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass er sich beim ersten Mal nur entschuldigen wollte. Beim zweiten Mal wollte er sich nach dem Termin für die Gerichtsverhandlung erkundigen.

Vollkommen unverständlich war für Strafrichter Berger, dass der Mann zum Haus der Frau gegangen war. "Das ist ein absolutes No-Go", mahnte er. Für ihn seien die Schilderungen der Frau absolut glaubhaft. Wenn der Angeklagte nur pinkeln wollte, hätte er das einfacher zwischen den Büschen machen können. Dafür hätte er nicht Richtung Isarufer gehen müssen. Die Staatsanwältin habe mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 25 Euro ein "mildes" Urteil gefordert. Dem könne er gerade noch folgen. Die Tagessatzhöhe habe er aber reduziert.

Der Angeklagte reagierte einsilbig: "Da gibt es nichts zu sagen", entgegnete er. "Es tut mir leid und wird nicht mehr vorkommen, Entschuldigung." Danach schwieg er bis zum Prozessende.

© SZ vom 11.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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