Prozess:Landgericht München verbietet Uber-Apps

Die Fassade des Uber-Haupsitzes mit entsprechender Beschriftung.

Das Landgericht München verbietet eine alte Version der App des Fahrdienstleisters. Auswirkungen auf den momentanen Betrieb hat das wohl keine.

(Foto: dpa)

Allerdings argumentiert das US-Unternehmen, das Urteil beziehe sich nur auf eine veraltete Version. Auswirkungen auf den Betrieb soll es zunächst nicht geben.

Von Stephan Handel

Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom Montag die Apps des US-amerikanischen Unternehmens Uber innerhalb des Stadtgebiets München verboten. Geklagt hatte ein Münchner Taxi-Unternehmen. Der Vorwurf: Uber verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, weil das Unternehmen, das offiziell Mietwagen anbietet, sich in der Realität wie ein Taxi-Anbieter verhalte. Das Gericht gab dem Kläger recht. Die Dienste Uber Black, Uber X und Uber Van hielten sich zwar formal an die Vorgaben des Gesetzes, jedoch könnten die Fahrer diese problemlos umgehen - und das Unternehmen nehme diese Rechtsverstöße billigend in Kauf.

Mit Auswirkungen auf das aktuelle Angebot ist im Moment aber wohl nicht zu rechnen: Uber-Sprecher Tobias Fröhlich sagt, dass die Apps mittlerweile umgestellt seien - die Klage habe sich auf eine alte Version bezogen. Seit dem 23. Dezember sei eine neue Version in Betrieb, auf die sich das Urteil demnach nicht beziehe.

Uber vermittelt offiziell Mietwagen, keine Taxis. Einem Mietwagen-Fahrer ist es per Gesetz nicht erlaubt, am Straßenrand auf Fahrgäste zu warten. Vielmehr müssen die Aufträge am Sitz des Unternehmens eingehen und von dort an den Fahrer weitergeleitet werden. Auch ist der Fahrer mit wenigen Ausnahmen verpflichtet, nach jedem Auftrag zum Unternehmenssitz zurückzukehren und die nächste Fahrt wieder von dort aus zu beginnen.

Uber steht schon lange im Verdacht, sich nicht an diese Vorgaben zu halten und den Fahrern die Gelegenheit zu geben, wie Taxis an der Straße auf Kunden zu warten. Nach einigen rechtlichen Querelen passte Uber seine Apps an und behauptete dann, nun sei den Anforderungen des Gesetzes genüge getan: Wenn ein potenzieller Fahrgast über die App ein Auto anfordere, dann treffe zunächst eine E-Mail am Sitz des Mietwagen-Unternehmers ein, also bei dem, der die Autos auch tatsächlich betreibt. Dann könne dieser den Auftrag annehmen, wodurch jener Fahrer eine SMS geschickt bekomme, der den kürzesten Weg zum Kunden habe. Die Fahrer, so Uber, seien zudem angewiesen, sich an die sogenannte Rückkehrpflicht zu halten.

Die 4. Handelskammer des Landgerichts kam an mehreren Verhandlungsterminen und mithilfe mehrerer Zeugen jedoch zu einer anderen Überzeugung. So hatte einer dieser Zeugen, ein ehemaliger Uber-Fahrer, berichtet, dass er den Standort des Fahrgastes in seiner App schon sehen konnte, bevor er von seinem Chef per SMS benachrichtigt worden sei.

Ein weiterer Zeuge berichtete vor Gericht, er habe bei einer Fahrt vom Flughafen in die Stadt mit dem Uber-Fahrer geredet, der habe ihm freimütig erzählt, dass er nach der Fahrt wieder zum Flughafen zurückkehren werde. Dort gebe es auch eine Art Standplatz, wo sich die Uber-Fahrer in eine Warteschlange einreihen und auf die nächsten Fahrgäste warten - ein eklatanter Verstoß gegen die Rückkehrpflicht.

Das war dem Gericht dann doch zuviel des Zufalls: Uber, so steht es in der Urteilsbegründung, habe nicht erklärt, warum die App nicht gesetzeskonform gestaltet ist und eine Umgehung der Disposition durch den Unternehmer unmöglich macht. "Auch dies lässt keinen weiteren Schluss zu als den, dass die Beklagte damit rechnet und es billigend in Kauf nimmt, dass Fahrten auch ohne Disposition durchgeführt werden", so das Gericht. Uber-Sprecher Fröhlich sagt jedoch, das Urteil beziehe sich auf den Stand der letzten mündlichen Verhandlung, das war der 2. Dezember 2019. Am 23. Dezember sei jedoch die neue Version in Betrieb gegangen. Dort sei nun ein Mechanismus eingebaut, über den die Einhaltung der Rückkehrpflicht überwacht werden kann. Bei einer Verletzung werde der Fahrer von einer weiteren Vermittlung ausgeschlossen. Außerdem sei es den Fahrern nun nicht mehr möglich, einen Auftrag anzunehmen, ehe er von ihren Unternehmern an sie geschickt worden sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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