Einkommen:Weniger Steuern - aber Sozialabgaben steigen deutlich

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Der Steuertarif von Arbeitnehmern mit einem zu versteuernden Einkommen von 200 000 Euro sank um elf Prozentpunkte auf 39,7 Prozent.

(Foto: dpa-tmn)
  • Alle Einkommensgruppen profitieren vom steigenden Grundfreibetrag.
  • Dass besonders hohe Einkommen am meisten entlastet wurden, liegt an der Steuerreform, die von der Rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2000 durchgezogen worden war.
  • Durch die steigenden Beitragsbemessungsgrenzen zahlen viele allerdings höhere Sozialabgaben.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Die durchschnittliche Steuerbelastung war im vergangenen Jahr für alle Einkommensgruppen so gering wie seit 25 Jahren nicht. Das geht aus internen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen. Die Daten zeigen, dass der Durchschnittssteuersatz einschließlich des umstrittenen Solidaritäts-Zuschlages seit 1995 für geringe, mittlere und hohe Einkommen gesunken ist. Besonders deutlich haben Arbeitnehmer mit einem sehr hohen zu versteuernden Einkommen von 200 000 Euro jährlich profitiert; ihr durchschnittlicher Steuertarif sank von 50,7 um elf Prozentpunkte auf 39,7 Prozent.

Wie aus den Unterlagen des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, mussten kinderlose und alleinveranlagte Arbeitnehmer, die 30 000 Euro Jahreseinkommen zu versteuern hatten, im Jahr 1995 darauf einen durchschnittlichen Steuersatz von 25,6 Prozent zahlen. Im vergangenen Jahr waren nur noch 18,6 Prozent fällig. Die durchschnittliche Steuerlast für zu versteuernde Jahreseinkommen von 50 000 Euro und 70 000 Euro sank im gleichen Zeitraum zwischen sechs und sieben Prozentpunkten. Der Grund dafür liegt einerseits in den jährlichen Erhöhungen des steuerlichen Grundfreibetrags, die sich auf alle Einkommensgruppen auswirken. Zudem ist die Bundesregierung seit einigen Jahren verpflichtet, die kalte Progression auszugleichen und dafür zu sorgen, dass Lohnsteigerungen nicht aufgefressen werden, weil Arbeitnehmer in höhere Steuertarife rutschen.

Millionen Arbeitnehmer zahlen für die letzten Euro ihres zu versteuernden Einkommens den Spitzensteuersatz

Dass besonders hohe Einkommen am meisten entlastet wurden, liegt an der Steuerreform, die von der Rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder im Jahr 2000 durchgezogen worden war. Schröder senkte unter anderem den Spitzensteuersatz von 53 Prozent auf 42 Prozent.

Dass die Steuereinnahmen trotz des sinkenden Durchschnittsteuersatzes steigen, liegt daran, dass immer mehr Arbeitnehmer höhere Einkommen beziehen und damit in höhere Tarife fallen. So zahlen inzwischen 3,5 Millionen Arbeitnehmer für die letzten Euros ihres zu versteuernden Einkommens den Spitzensteuersatz von 42 Prozent.

Bei den Sozialabgaben sieht es anders aus. In der Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze von 35 893 Euro (West) im Jahre 1995 auf 54 450 Euro (gesamt) im Jahr 2019 gestiegen; auch der Beitragssatz liegt mit durchschnittlich 7,8 Prozent rund 1,2 Prozentpunkte über dem Satz von 1995. Ähnlich verläuft die Entwicklung in der Pflegeversicherung; höhere Beitragssätze ergeben kombiniert mit höheren Beitragsbemessungsgrenzen deutlich höhere Belastungen für die Arbeitnehmer.

In der Rentenversicherung ist der Beitragssatz zwar mit 9,3 Prozent im Jahre 2019 auf dem gleichen Niveau wie 1995; weil aber die Beitragsbemessungsgrenze von 47 857 Euro (West) auf 80 400 Euro (West) gestiegen ist, zahlen die Arbeitnehmer auch mehr Geld in die Rentenkasse ein. Einzig bei der Arbeitslosenversicherung ist der Beitragssatz gesunken - was sich aber kaum auswirkt, weil zugleich die Einkommensgrenze, bis zu der der Beitrag gezahlt werden muss, auf das Niveau der Werte der Rentenversicherung angehoben worden ist. Die Zahlen belegen, dass Arbeitnehmer in Deutschland immer höhere Beiträge an die Sozialversicherungen abführen müssen.

Anmerkung: Das Bundesfinanzministerium hat die jährlichen Einkommensklassen in ihren Berechnungen nicht um die Inflation bereinigt. Seit 1995 ist der Geldwert um rund ein Drittel gefallen.

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