Wegen drohender Obdachlosigkeit:Gnadenfrist auf dem Campingplatz

Campingplatz Ambach

Der frühere Platzwart Peter Grau fühlt sich am Ambacher Campingplatz zu unrecht diffamiert.

(Foto: Benjamin Engel)

Peter Grau droht in Ambach die Räumung. Vorerst darf er bleiben

Von Benjamin Engel, Münsing

Auf dem Ambacher Campingplatz hat Peter Grau vorerst Zeit gewonnen: Dem früheren Platzwart droht die Zwangsräumung von seiner Parzelle auf dem Gelände. Doch jetzt darf er drei weitere Monate bis Ende Mai bleiben. Das hat die Kommune angeordnet, damit er nicht obdachlos wird. "Mit dem Gerichtsvollzieher haben wir eine Wiedereinweisung für drei Monate abgesprochen", sagt Brigitte Patzelt vom Münsinger Ordnungsamt. Denn derzeit kann die Gemeinde Grau keine Unterkunft anbieten, der frühere Platzwart stünde damit auf der Straße. Die einzige freie kommunale Wohnung am Ambacher Pilotyweg sei derzeit unbenutzbar, sagt Patzelt. Die Elektronik sei dort beispielsweise veraltet und gefährlich. Deshalb müsse die Kommune die Unterkunft erst noch herrichten.

Der Ambacher Campingplatz ist im Umbruch. Neue Pächter haben das Gelände von Vor-Betreiberin Gabriele Hirth übernommen. Es folgten Auseinandersetzungen mit Dauercampern. Insbesondere der frühere Platzwart Grau fühlt sich diffamiert. Auf dem Gelände hat er sich seit drei Jahrzehnten häuslich eingerichtet und wohnt dort mit seiner Lebensgefährtin. 2018 hatte ihm die frühere Betreiberin Hirth fristlos gekündigt. Mit ihr stritt sich Grau vor Gericht.

Beide einigten sie sich darauf, dass er seine Parzelle bis Ende des vergangenen Jahres räumen sollte. Doch dagegen wehrte sich Grau. "Ich habe keinem Menschen etwas getan", sagt er. Gar nicht einverstanden ist er damit, dass Hirth behauptet, ihn zweimal abgemahnt und dann fristlos gekündigt zu haben. Denn schließlich habe er von Hirth ein tadelloses Arbeitszeugnis bekommen, sagt er.

Die Wiedereinweisung in eine bisherige Wohnung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn Obdachlosigkeit droht. "Das wird einmalig gemacht", sagt Patzelt. Bis die Frist in drei Monaten ablaufe, müsse Grau entweder eine andere Unterkunft gefunden haben oder in die Wohnung der Kommune einziehen.

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