Terror in Hanau:Der Täter und seine Schuld

At least nine people killed after two shootings in Hanau, Germany - 20 Feb 2020

Eine Frau trauert in Hanau um die Opfer des Anschlags

(Foto: Sascha Steinbach/EPA-EFE/Shutterstock)
  • Die Frage, ob ein Täter schuldunfähig ist oder nicht, ist nicht leicht zu beantworten.
  • Nur weil jemand Dinge von sich gibt, die andere für verrückt halten, muss er nicht verrückt sein, zumindest nicht im juristischen Sinne.
  • Psychiater betonen immer wieder, dass eine psychische Störung nicht bedeutet, dass solche Menschen auch Straftaten begehen.

Von Annette Ramelsberger

Was bedeutet es, wenn ein Attentäter darüber fantasiert, dass die Existenz gewisser Nationen ein "grundsätzlicher Fehler" sei? Wenn er erklärt, die Bevölkerung in Deutschland könne halbiert werden, weil nicht jeder mit einem deutschen Pass "reinrassig und wertvoll" sei? Gleichzeitig erklärt dieser Mann aber auch, die US-Regierung handele immer öfter nach seinem Willen, und selbst Hollywood-Filme seien von ihm inspiriert. Ist das nun ein armer Irrer oder ein gefährlicher Ideologe?

Hätte der Attentäter von Hanau überlebt, man hätte das herausfinden können. Dann müsste er sich vor Gericht für seine zehn Morde verantworten und die Richter müssten entscheiden, ob dieser Mann eher in die forensische, streng gesicherte Psychiatrie für Straftäter kommt oder in die normale Haft. Ein forensischer Psychiater würde vor dem Prozess mit dem Täter sprechen und versuchen zu ergründen, ob der Attentäter ideologisch verbohrt oder psychisch gestört war. Ob seine Bewunderung faschistischer Rassenideologie überwog oder doch eher seine irrealen Allmachtsfantasien. Und ob der Mann bei seinen Anschlägen voll, eingeschränkt oder gar nicht zurechnungsfähig war. Dann könnte man halbwegs sicher sein, mit wem man es bei Tobias R. aus Hanau zu tun hat.

Doch Tobias R. ist tot, er hat sich erschossen. Und gegen Tote wird in Deutschland nicht ermittelt. Was zu tun bleibt, ist, nach Helfern oder Mitwissern zu suchen, aber auch nach den Beweggründen des Täters. Wer jetzt sagt, der Attentäter von Hanau sei doch "krank" gewesen, er müsse "gestört" sein und in seinem "Wahn" verfangen - der könnte sich täuschen. Nur weil jemand Dinge von sich gibt, die andere für verrückt halten, muss er nicht verrückt sein, zumindest nicht im juristischen Sinne. Die deutsche Justiz geht viel strenger mit der Verantwortlichkeit von Tätern um als die Gesellschaft.

Norbert Nedopil ist einer der erfahrensten psychiatrischen Gutachter in Deutschland. Er hat Rechtsradikale, Islamisten und Gewalttäter jeder Schattierung untersucht. "Ob ein Täter gestört ist oder nicht, das ist von außen fast nicht zu entscheiden", sagt er. Erst wenn man mit dem Betroffenen argumentiere, könne man das erkennen. Es gebe Täter, die noch eine andere Sicht der Dinge zuließen als ihre eigene, dann sei da kein Wahn. "Aber es gibt auch diejenigen, die in ihrer Privatrealität leben", sagt Nedopil.

Tobias R.s Gedanken zum massenhaften Mord sind sicher keine Privatrealität. "Solche Überlegungen hat man auch in Büchern während des Dritten Reiches lesen können", sagt Nedopil. Und was ist damit, dass der Täter von Hanau erklärte, die Bevölkerung werde von den Geheimdiensten überwacht? "Das sind Verschwörungstheorien", sagt Nedopil. "Viele Menschen glauben an eine Weltverschwörung, dass irgendwer hinter den Kulissen die Drähte zieht. Wir sind da sehr empfänglich. Aber das ist nicht wahnhaft."

Es gibt Extremisten, die erst rechts waren, dann links und dann islamistisch

Psychiater betonen immer wieder, dass eine psychische Störung nicht bedeutet, dass solche Menschen auch Straftaten begehen. Die allermeisten sind unauffällig. Die Experten verweisen eher darauf, wie erstaunlich es sei, dass sich die Radikalisierung von Rechtsradikalen und Islamisten so ähnele. Das laufe fast immer nach dem gleichen Muster. Die Menschen fänden sich in der unübersichtlichen Welt nicht zurecht, fühlten sich gekränkt, zurückgesetzt, suchten nach einfachen Antworten, nach Anerkennung, nach einem geschlossenen Weltbild. Und fänden dann in einer Ideologie Halt. Ein Verfassungsschützer sagte einmal: "Ob die Rechtsradikalen, die Islamisten oder Scientology diese Leute kriegen, ist oft Zufall." Es gibt Extremisten, die erst rechts waren, dann links und dann islamistisch.

In den nächsten Monaten stehen zwei rechtsradikale Attentäter vor Gericht: der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und der Mann, der die Synagoge in Halle stürmen wollte. Beim mutmaßlichen Mörder von Lübcke gibt es wohl kaum Zweifel, dass dieser Mann aus politischen Gründen tötete. Seit seinem 14. Lebenjahr hat sich Stephan E. radikalisiert, hat mit 15 bereits ein Wohnhaus von Migranten angezündet. Später versuchte er, einen Imam zu erstechen. Dass er dann nach der Haft ein bürgerliches Leben führte, ist nach Expertenmeinung kein Hinweis darauf, dass er sich von seiner rechtsradikalen Ideologie abgewandt hat. Man kann auch im Stillen hassen. Vorsicht bedeutet noch keine Abkehr von seiner Überzeugung.

Schwieriger könnte die Einschätzung des Attentäters von Halle werden. Der Mann hatte sich im Internet radikalisiert, ähnlich wie der Täter von Hanau. Er ist ein Einzelgänger, schwer antisemitisch, womöglich schizoid gestört. Doch es kommt bei der Schuldfähigkeit immer darauf an, ob ein Mensch sich bei seiner Tat steuern konnte. Und das konnte der Attentäter von Halle gut: Er hatte sich Waffen besorgt, die Tat auf Video aufgezeichnet und war, als er seine bevorzugten Opfer nicht töten konnte, sofort ausgewichen, auf eine Frau und die Kunden in einem Döner-laden: Rassismus und Frauenhass treiben Rechtsradikale oft so stark an wie Antisemitismus. Sein zielgerichtetes Verhalten spricht eher für die Schuldfähigkeit des Täters von Halle.

Oft kann man auch etwas aus den Akten toter Attentäter lernen. So wie bei dem Mann, der 2016 am Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in München neun Menschen erschossen hat und dann sich selbst. Zunächst hieß es, der Täter sei ein Mobbingopfer gewesen, psychisch gestört. Erst später wurde deutlich, dass er aus einem rassistischen Überlegenheitsgefühl heraus ausländisch aussehende Menschen getötet hatte. Psychiater Nedopil hat die Akten des Attentäters studiert. Hätte der Täter überlebt, er hätte wohl als voll schuldfähig gegolten. "Der Mann hätte Hilfe gebraucht, ja", sagt Nedopil. "Aber forensisch relevant war das nicht." So einfach ist es eben nicht, einen ideologisch verbohrten Täter als verrückt abzustempeln.

Zur SZ-Startseite
Mourners Gather In Hanau For Shooting Victims

Türkische Presse zu Hanau
:"Dieses Land ist auf dem rechten Auge blind!"

Bei dem Anschlag in Hanau wurden auch fünf türkische Staatsbürger getötet. Türkische Medien reagieren mit Wut und Trauer - und sehen in Deutschland ein Zentrum der Islamophobie und Türkenfeindlichkeit.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: