Deutsch-französischer Justizkrimi:Fall Kalinka: Stiefvater kommt frei

Eine Gerichtszeichnung, entstanden in 2011. Damals war der Angeklagte 75 Jahre alt. (Foto: AFP)
  • Der Mediziner Dieter K. soll 1982 seine Stieftochter sexuell missbraucht und anschließend getötet haben.
  • In Deutschland wurden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt. In Frankreich, dem Heimatland des Mädchens, wurde er zu 15 Jahren Haft verurteilt.
  • Nun ist der inzwischen 84-Jährige aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus der Haft entlassen worden.

Der Stiefvater der 1982 ums Leben gekommenen Kalinka ist aus dem Gefängnis in Frankreich freigelassen worden. Dieter K. sei aus gesundheitlichen Gründen am Freitagmorgen aus dem Gefängnis entlassen worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft in Melun der Deutschen Presse-Agentur, nachdem es entsprechende Medienberichte gab. Der 84-Jährige werde in eine Gesundheitseinrichtung verlegt, meldete der Sender BFM TV.

Der Fall ist ein deutsch-französischer Justizkrimi: Die damals 14-jährige Kalinka war 1982 tot im Haus ihres Stiefvaters Dieter K. in Lindau am Bodensee gefunden worden. Die deutsche Justiz stellte die Ermittlungen ein, anders als die Ermittler in Kalinkas Heimatland.

Ihr leiblicher Vater ließ den Kardiologen 2009 nach Frankreich verschleppen, dort wurde dieser wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt. Richter und Geschworene sahen es als erwiesen an, dass der Deutsche das Mädchen sexuell missbrauchen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte. Der Mann selbst hatte stets seine Unschuld beteuert.

Ein Gericht in Melun hatte bereits im Dezember 2016 grünes Licht für die Haftentlassung gegeben, sie wurde nach einem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft wieder abgelehnt. Im vergangenen Oktober hat das Gericht in Melun erneut eine vorzeitige Haftentlassung angeordnet.

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