Mercedes-Diesel:Erst freiwilliges Update, jetzt Zwangsrückruf

Mercedes GLK

Vom Kraftfahrt-Bundesamt per Brief in die Werkstatt beordert: ein Mercedes GLK aus dem Daimler-Konzern.

(Foto: Daimler AG)

Im Dieselskandal bot Daimler zunächst freiwillige Software-Updates an. Doch wer sich weigerte, bekam jetzt einen offiziellen Rückruf vom KBA.

Von Christina Kunkel

Am liebsten würde Mina G. auch den letzten Brief ignorieren. "Rückrufaktion" ist das Schreiben von Daimler betitelt, das im Dezember in ihrem Briefkasten lag. Ihr Mercedes GLK 220 CDI 4Matic muss in die Werkstatt. Der Grund ist laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine "unzulässige Abschalteinrichtung" - Daimler soll also auch bei ihrem Auto geschummelt haben, um die Abgaswerte auf dem Prüfstand einzuhalten. Ein Verdacht, den es gegen den Motor OM651, der in Mina G.s Geländewagen verbaut ist, schon länger gibt. Andere Modelle wurden deshalb bereits zwangsweise zum Software-Update gerufen.

Was Mina G. aber stutzig machte: Zuvor hatte Daimler mehrfach versucht, sie zu einer "freiwilligen Service-Maßnahme" zu überreden. Eine neue Software zur Motorsteuerung sollte dabei aufgespielt werden. Von Abschalteinrichtungen oder irgendwelchen anderen illegalen Tricksereien war da nie die Rede. Alles nur zum Wohle ihres Diesels und der Umwelt, hieß es. Denn auch der Stickoxidausstoß solle nach dem Update verringert werden. Dreimal bat Daimler sie, einen Werkstatttermin zu vereinbaren. Zusätzlich lockte der Hersteller mit einem Gutschein über hundert Euro, den sie für Serviceleistungen bei Mercedes einlösen könne.

Doch Mina G. ging nicht auf das Angebot von Daimler ein, wollte ihren Diesel nicht zum Software-Update schicken. "Ich habe mich im Internet informiert und immer wieder gelesen, dass die Autos nach dem Update Probleme machen." Tatsächlich sind Foren im Netz voll von Dieselfahrern, die nach Software-Updates von kaputten Abgasrückführungsventilen berichten oder von einem deutlich höheren Kraftstoffverbrauch. Meist geht es dabei um VW-Fahrzeuge. "Die Verunsicherung bei den Kunden ist groß," sagt eine ADAC-Sprecherin. Doch bei Auswertungen des Automobilklubs gab es zumindest bei VW-Modellen keine Anzeichen dafür, dass die Software-Updates zu höherem Verschleiß des AGR-Ventils geführt hätten. Zu Mercedes-Fahrzeugen hätten sich nur vereinzelt Kunden gemeldet, die von Problemen nach dem Werkstattbesuch berichteten. VW-Fahrer hatten ohnehin keine Wahl, denn bei ihnen waren die Updates nicht freiwillig, sondern von Anfang an vom KBA angeordnet. Wer sich weigert, dem droht die Stilllegung seines Fahrzeugs.

Daimler versuchte es dagegen mit einer anderen Taktik: Für mehr als drei Millionen in Autos in Europa boten die Stuttgarter seit 2017 freiwillige Updates an. Interessant dabei: Auch die neue Software für den GLK von Mina G. musste zunächst vom KBA genehmigt werden. Dort sollte man also genau wissen, was durch das Update in der Motorsteuerung passiert und welche Funktionen beseitigt werden. Die Behörde befand, dass das freiwillige Update ausreiche.

Daimler hatte nach eigenen Angaben allerdings schon im Mai 2018 dem Kraftfahrt-Bundesamt offengelegt, dass es bestimmte Abschalteinrichtungen in den Motoren gibt. Allerdings sieht der Hersteller diese nicht als illegal an und hat bislang gegen jeden Rückrufbescheid des KBA Beschwerde eingelegt. Wieso entschied sich die Behörde beim GLK auf einmal um und machte aus der "freiwilligen Kundendienst-Maßnahme" einen angeordneten Rückruf? Bei Daimler gibt man sich überrascht und betont, das Software-Update des jetzigen Zwangsrückrufs sei technisch exakt das Gleiche wie die damals vom KBA genehmigte Version zum freiwilligen Service. Die Behörde selbst erklärt den Kurswechsel damit, dass man im Zuge der Softwareprüfung Erkenntnisse gewonnen habe, die das KBA zur Anordnung des Rückrufs veranlassten. Welche Erkenntnisse das sind und warum man den Hersteller dann aber die exakt gleiche Software wieder aufspielen lässt, erklärt das Amt nicht.

Viele Dieselfahrer gingen nicht freiwillig in die Werkstatt

Der Verdacht liegt nahe, dass das KBA es zunächst gut mit den Herstellern meinte und deshalb die freiwilligen Servicemaßnahmen genehmigte. Denn für das im Dieselskandal sowieso schon angekratzte Image der Autobauer ist jeder Zwangsrückruf ein weiterer Tiefschlag. Im Gegenzug versuchte Daimler, möglichst viele Dieselfahrer über die nicht verpflichtenden Werkstattbesuche zu erreichen. Doch möglicherweise ist dieser Plan nicht aufgegangen. Zahlen zu einzelnen Baureihen nennt das Unternehmen nicht, nur: Man habe bei etwa 600 000 Kunden in Deutschland ein Software-Update aufgespielt, in Europa insgesamt 1,7 Millionen. Dabei differenziert Daimler nicht zwischen Rückrufen und freiwilligen Maßnahmen. Nimmt man die ursprünglichen Zahlen von über drei Millionen Autos in der Service-Maßnahme, scheinen viele Kunden nicht auf das freiwillige Angebot eingegangen zu sein.

Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kann man die Zurückhaltung der Dieselfahrer verstehen: "Umfassende Garantien für die Software-Updates werden von den Herstellern nicht gegeben", sagt eine Sprecherin. So müssten die Autokonzerne zum Beispiel über steigenden Spritverbrauch informieren. Sie rät: "Verbraucher sollten auf Information und Garantie pochen sowie auf keinen Fall einer möglichen Verzichtserklärung zustimmen." Daimler benennt in seinem Schreiben an die Kunden zwar explizit Schäden bei der Abgasrückführung. Sollten die durch das Update verursacht worden sein, würden sie kostenlos behoben. Doch der Nachweis, woher ein Schaden genau stammt, ist für den Kunden oft schwierig. Er kann dann nur auf Kulanz hoffen.

Deshalb würde auch Mina G. ihren Wagen lieber ohne Update weiterfahren. Einen Werkstatttermin hat sie noch nicht gemacht. Ein Mercedes-Händler habe ihr 5000 Euro für ihren alten Diesel geboten, wenn sie sich für ein neues Modell entscheide. "Viel zu wenig", findet sie - und klagt jetzt gegen Daimler. Vor Gericht hatten Mercedes-Fahrer allerdings bislang schlechte Karten: Nach Unternehmensangaben hat der Konzern auf Ebene der Landgerichte 95 Prozent der Prozesse gewonnen, vor den Oberlandesgerichten gebe es noch keine einzige Entscheidung gegen Daimler - und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem Rückruf betroffen war oder nicht.

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