Affineur vor Gericht:Kasladen-Entscheidung ist rechtskräftig

Der Heilbrunner Kasladenstreit ist teilweise beigelegt. Beim Landgericht München II ist kein Einspruch eingegangen. Die Gerichtsentscheidung von Mitte Dezember ist damit rechtskräftig. Demnach dürfen Bewohner weiter davon sprechen, dass es bei ihnen im Haus stinkt. Es dürfen aber keine Protestschilder an die Fenster des Tölzer Kasladen geklebt werden. Weiter anhängig ist dagegen ein anderes Verfahren. Wolfgang Hofmann, der Chef des Tölzer Kasladens, wehrt sich gegen eine Nutzungsuntersagung am jetzigen Standort in Bad Heilbrunn. Deshalb soll das Amtsgericht Wolfratshausen Anfang März entscheiden, ob die Käsehandlung mit einem Supermarkt vergleichbar ist. Ein solcher war nämlich davon an dem Standort untergebracht.

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