Frauen in Führungspositionen:Bund soll bei Gleichstellung mit gutem Beispiel vorangehen

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Franziska Giffey arbeitet gemeinsam mit Justizministerin Lambrecht arbeiten am Führungspositionen-Gesetz. (Foto: Getty Images)
  • In Firmen, die dem Bund gehören, sollen Führungspositionen künftig fifty-fifty mit Frauen und Männern besetzt werden.
  • So schlagen es Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Frauenministerin Franziska Giffey in einem Gesetzentwurf vor.
  • Betroffen wären 24 Unternehmen - unter anderem die Deutsche Bahn, bei der zur Zeit zwei von sieben Vorständen Frauen sind.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Unternehmen, die dem Bund gehören, sollen künftig mit gutem Beispiel vorangehen, was den Anteil von Frauen in Führungspositionen angeht. So sieht es der Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Frauenministerin Franziska Giffey (beide SPD) für das "Zweite Führungspositionen-Gesetz" vor. Konkret soll im Bundesgleichstellungsgesetz bis 2025 für die Bundesverwaltung eine paritätische Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen festgeschrieben werden, sprich: fifty-fifty. Gleichzeitig soll dieses Bundesgleichstellungsgesetz auch für große Kapitalgesellschaften "im unmittelbaren oder mittelbaren Alleineigentum des Bundes" gelten. Dem Gesetzentwurf zufolge dürften 24 Unternehmen unter die Regelung fallen. Prominentestes Beispiel wäre die Deutsche Bahn, bei der zur Zeit zwei von sieben Vorständen Frauen sind. Ebenfalls auf der Liste: die Bundesdruckerei, die Deutsche Flugsicherung, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit oder die Bw Fuhrpark Service GmbH der Bundeswehr. Der Bund solle im Verhältnis zur Privatwirtschaft "mit gutem Beispiel vorangehen", heißt es in dem Entwurf. Auch dort, wo der Bund über die Gremienbesetzung in Unternehmen mitbestimmen darf, soll er seinen Einfluss ausweiten. Parität soll er nicht mehr nur für Gremien anstreben, in die er mindestens drei Mitglieder entsendet, sondern schon für solche, in denen er über die zwei Besetzungen bestimmen kann. Der Gesetzentwurf steckte lange im Kanzleramt fest, Ende vergangener Woche schaffte er es dann aber doch in die Ressortabstimmung. Der Grund für den bislang hakeligen Lauf der Dinge ist aber weniger die geplante Regelung für die Bundesunternehmen, als vielmehr die Tatsache, dass Lambrecht und Giffey erstmals strikte Vorgaben für die Vorstände einiger Unternehmen planen - was die Union ablehnt. "Der Frauenanteil auf Vorstandsebene wird im Geschäftsjahr 2019 noch deutlich unter zehn Prozent liegen", heißt es in dem Entwurf. Und: "Auffällig ist auch die große Anzahl von Unternehmen, die sich insbesondere für den Frauenanteil im Vorstand als Zielgröße für die kommenden Jahre weiterhin eine Null setzen." Beides wollen die Ministerinnen verändern. Zum einen planen sie deshalb eine neue Regel für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen. Dort soll künftig für die Vorstandsetage ein "Mindestbeteiligungsgebot" gelten: In Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern müsste dann mindestens eine Frau sitzen. Etwa 70 Unternehmen könnte diese Regelung betreffen. Außerdem soll die seit 2016 geltende fixe Frauenquote für Aufsichtsräte auf mehr Unternehmen ausgeweitet werden. Bislang gilt sie für Firmen, die sowohl paritätisch mitbestimmt als auch börsennotiert sind. Das zweite Kriterium soll künftig wegfallen. Dadurch würde die feste Quote von 30 Prozent Frauen im Aufsichtsrat für mehr als 600 statt nur gut 100 Unternehmen gelten.

Die Ministerinnen erhoffen sich davon ein "beachtliches Signal". Strenger sollen schließlich noch jene Unternehmen behandelt werden, die zwar nicht unter eine fixe Quote fallen, sich aber feste Ziele für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und den zwei Ebenen darunter geben müssen. Zum einen soll eine Zielgröße von weiterhin null Frauen in Zukunft begründet werden müssen. Zum anderen sollen Unternehmen, die eine Zielvorgabe ganz verweigern oder gegen die Berichtspflichten zu ihren Zielen und Fortschritten verstoßen, "empfindliche Bußgelder" zahlen müssen.

Aus der Union kommt weiterhin Kritik. Zwar sagt Jan-Marco Luczak (CDU), rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, dass gemischte Teams und Gremien, in denen Männer und Frauen gleichermaßen repräsentiert seien, effizienter arbeiteten und eine bessere Arbeitsatmosphäre hätten. "Unternehmen sollten deshalb selbst ein Interesse daran haben, den Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen zu erhöhen." Eine gesetzlich festgelegte Geschlechterquote für den Vorstand stelle allerdings "einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und die operative Unternehmensführung dar".

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