BGH-Urteil:Deutscher Wetterdienst darf in Gratis-App nur vor Unwettern warnen

´WarnWetter-App" des Deutschen Wetterdienstes

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Der Deutsche Wetterdienst darf in der kostenlosen und werbefreien Version der "WarnWetter"-App keinen allgemeinen Wetterbericht anbieten.

(Foto: dpa)
  • Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf seine "WarnWetter"-App nur für Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei anbieten.
  • Das hat der Bundesgerichtshofs (BGH) letztinstanzlich geurteilt. Der staatliche Wetterdienst benachteilige sonst private Anbieter.
  • Für die Vollversion der App, in der Nutzer auch einen allgemeinen Wetterbericht abrufen können, muss der DWD Geld verlangen.

Von Caspar von Au

Wer in der "WarnWetter"-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) nachschauen möchte, ob in seiner Umgebung ein Regenschauer naht, muss schon länger dafür bezahlen. Genauer gesagt, seit dem 19. Dezember 2017. Damals verbot das Landgericht Bonn dem DWD, die Vollversion seiner App kostenlos zu verbreiten. Denn die Behörde informiere darin nicht nur über amtliche Warnungen, sondern umfassend über die Wetterlage. Das sei wettbewerbsrechtlich unzulässig, urteilten die Richter.

Jetzt steht fest: Die Vollversion der WarnWetter-App bleibt auch in Zukunft kostenpflichtig. Zwar hob das Oberlandesgericht Köln das Urteil aus Bonn 2018 auf, nun hat aber der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden: Die DWD-App darf nur für Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei angeboten werden.

Kostenloser Wetterbericht in DWD-App wäre wettbewerbswidrig

Geklagt hatte der Wetterdienstleister WetterOnline. Das Unternehmen sah sich und andere private Anbieter von Wetter-Apps im Nachteil, da der DWD seine Marktposition mit Hilfe von Steuergeldern ausgebaut habe. Aus Sicht von WetterOnline verstieß er damit gegen seine im "Gesetz über den Deutschen Wetterdienst" (DWDG) festgelegten Aufgaben.

Die Bundesrichter in Karlsruhe schließen sich dieser Auffassung an: Zwar handele der DWD nicht erwerbswirtschaftlich, wenn er dem Nutzer die Vollversion der WarnWetter-App kostenlos und werbefrei zur Verfügung stellt, sondern allein zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben. Allerdings überschreite er "die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage", wenn er sich dabei nicht auf Wetterwarnungen beschränkt. Dementsprechend handelt die Behörde wettbewerbswidrig, wenn sie in ihrer Gratis-App auch darüber informiert, ob es an einem beliebigen Ort gerade regnet, schneit oder dort die Sonne scheint.

Für den DWD kommt das Urteil nicht völlig überraschend. Der Vorsitzende Richter des 1. Zivilsenats des BGH, Thomas Koch, hatte bereits im Dezember seine Bedenken gegenüber einer kostenlosen Vollversion angedeutet. Trotzdem zeigt sich die Behörde enttäuscht: "Wir hatten für möglichst viele kostenfreie Wetterinformationen für die Bevölkerung bei Wettergefahren gekämpft", sagt DWD-Pressesprecher Uwe Kirsch. "Leider hat der BGH das anders gesehen." Um über die WarnWetter-App allgemeinene Wetterberichte zu erhalten, müssen Nutzer also auch künftig 1,99 Euro bezahlen.

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