Justiz:Im Namen des Virus

Justiz: Weiter, immer weiter: Das von 1902-1906 erbaute Kriminalgericht Moabit an der Turmstraße, Innenansicht der neobarocken Architektur.

Weiter, immer weiter: Das von 1902-1906 erbaute Kriminalgericht Moabit an der Turmstraße, Innenansicht der neobarocken Architektur.

(Foto: Regina Schmeken)

Das Coronavirus bringt die Abläufe durcheinander, viele Gerichtsverfahren drohen zu platzen. Das will die Regierung nun mit einem neuen Gesetz verhindern.

Von Wolfgang Janisch, Lena Kampf, Klaus Ott, Annette Ramelsberger, Jan Willmroth und Nils Wischmeyer

Die Entscheidung fiel dem Richter so schwer, dass ihm am Dienstag kurz die Stimme versagte. Denn eine der Schöffinnen im Cum-Ex-Prozess ist älter als 65, gehört also zur Risikogruppe für das Coronavirus. Aber ohne sie geht es nicht. Deswegen habe man sich zusammen mit ihr dazu entschieden, den Strafprozess fortzusetzen, sagte der Richter - allerdings in einer Art interner Quarantäne: Die Frau saß laut Anwesenden mit Mundschutz im Gericht, isoliert in einer Ecke des Saals, weit weg von Anwälten und Prozessbeobachtern.

Wegen der Coronavirus-Krise sollte der Dienstag ohnehin einer der letzten Prozesstage des Großverfahrens werden. Das Gericht hatte sich entschieden, den Prozess deutlich abzukürzen: Denn was wäre, wenn die angeklagten britischen Ex-Investmentbanker nicht mehr aus Großbritannien und Irland einreisen können? Was, wenn es unter den Prozessbeteiligten einen Corona-Verdachtsfall gäbe und wochenlang keiner von ihnen mehr sein Haus verlassen könnte? In der Hoffnung, bis zum Ende dieser Woche ein Urteil fällen zu können, einigte man sich darauf, die Plädoyers vorzuziehen. Gegen vier der fünf am Prozess beteiligten Finanzfirmen will das Gericht später verhandeln.

Die deutsche Justiz ist für ihre Gewissenhaftigkeit bekannt, aber nicht unbedingt für ihre Geschwindigkeit. Unter dem Druck der Corona-Krise zeigt sie aber plötzlich, dass sie spurten kann, nicht nur im Bonner Cum-Ex-Prozess. Überall werden Plädoyers und Urteile vorgezogen, um noch schnell langwierige Prozesse abzuschließen. In Hamburg hat sich das Oberlandesgericht (OLG) in einem Verfahren gegen einen IS-Anhänger mit Anklage und Verteidigung darauf geeinigt, statt nächste Woche schon am Donnerstag das Urteil zu sprechen. "Man will dem Virus zuvorkommen", sagt OLG-Sprecher Kai Wantzen.

In anderen Verfahren war das Virus schon schneller: Im Prozess wegen der Rathausaffäre in Hannover zum Beispiel, wo sich der Verteidiger des wegen schwerer Untreue angeklagten Ex-Oberbürgermeisters Stefan Schostok in Quarantäne begeben hat. Er hatte sich in einem Risikogebiet aufgehalten.

So etwas könnte zu weitreichenden Problemen führen, bis hin zum Platzen des Verfahrens. Denn wird ein Strafprozess für mehr als drei Wochen unterbrochen, muss er erneut beginnen, die gesamte Beweisaufnahme muss wiederholt werden - ein unglaublicher Aufwand. Das Bundesjustizministerium bereitet deshalb gerade eine gesetzliche Regelung vor, um das zu verhindern. Die Regelung würde es den Gerichten erlauben, eine Hauptverhandlung für drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen. Voraussetzung wäre, dass die Hauptverhandlung aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Die Justiz fährt den Betrieb herunter - aber sie stellt ihn nicht ein

Dennoch beeilt sich die Justiz gerade überall in Deutschland: In Regensburg war das Urteil gegen den Geschäftsführer der Firma Bayern-Ei, der wissentlich mit Salmonellen verseuchte Eier verkauft hatte, eigentlich für den 26. März geplant. Nun drängten sich am Dienstag nicht nur die Plädoyers von Anklage und Verteidigung, sondern auch noch das letzte Wort des Angeklagten und kurz darauf das Urteil: eine Bewährungsstrafe. Wo man keine Chance mehr hat, noch schnell Verfahren abzuschließen, wird vertagt - bis weit in den April hinein. Das OLG Celle hat die Termine für die mündliche Verhandlung im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW diese Woche "in Anbetracht der allgemein empfohlenen Maßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus" aufgehoben. Weitergehen soll es erst am 29. April.

Sogar das Bundesverfassungsgericht verschob die für kommende Woche angekündigte Urteilsverkündung zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank auf Anfang Mai, auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wird in den nächsten Wochen nur noch wenige Termine abhalten. In Straßburg hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Gebäude für die Öffentlichkeit geschlossen. Und in Bayern rief der Verwaltungsgerichtshof dazu auf, den Sitzungsbetrieb an allen Verwaltungsgerichten bis zum 31. März komplett einzustellen.

Die Justiz fährt den Betrieb herunter - aber sie stellt ihn nicht ein. Termine bei Gerichten und Staatsanwaltschaften soll es zwar nur noch in dringenden Fällen geben, Prozesse nach Möglichkeit verschoben werden, heißt es. Was immer sich schriftlich oder telefonisch klären lässt, soll so geklärt werden. Es wird aber weiterhin entschieden, gerade auch, wen jemand unter Betreuung gestellt werden oder ein Kind aus einer Familie geholt werden muss. Auch Haftsachen dulden keinen Aufschub.

Die Gerichte gehen in den Krisenmodus. Das zeigen Antworten aus Baden-Württemberg, Hessen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Bremen auf eine Umfrage bei den Justizministerien. Wobei die Ministerien zweierlei betonen: Die Unabhängigkeit der Justiz - die Gerichte entscheiden selbst. Und: Was wichtig ist, wird erledigt. Werde ein Täter auf frischer Tat ertappt, dann könne er auch weiterhin dem Haftrichter vorgeführt werden, sagt Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf. "Der Rechtsstaat funktioniert auch in der Krise."

Immer mehr Anwälte appellieren an die Gerichte, die Verhandlungen zu verlegen

Wer weiterverhandelt, der tut das in Erwartung des Virus. Im Prozess wegen eines Auftragsmords in Freiburg müssen die Besucher jeweils einen Platz zwischen sich freihalten, im Prozess gegen den früheren OB von Hannover mussten zwischen den Besuchern sogar je zwei Sitze freibleiben. Statt einer gemeinsamen Anklagebank für die drei Angeklagten gab es Einzeltische.

Bayerns Justizministerium hat den Staatsanwälten empfohlen, bereits vorliegende Anklagen in Strafbefehle umzuwandeln, um so Prozesse zu vermeiden - so weit das eben geht. In Zivilsachen sollen bis zu einem Streitwert von 600 Euro keine mündlichen Verhandlungen mehr geführt werden. Man soll sich am Telefon oder per Mail einigen. In Hamburg sollen Haftprüfungen als audiovisuelle Anhörung per Tablet durchgeführt werden, also quasi live aus der Haft. Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen, zum Beispiel wegen Schwarzfahrens, soll aufgeschoben werden, auch der Jugendarrest wird nicht vollzogen. Und Verurteilte, die nun ihre Haft antreten wollen, kommen nicht rein: Die Gefängnisse schützen sich nun auch gegen Eindringlinge von außen - in diesem Fall gegen das Coronavirus. Die hessische Justiz will Personen den Zutritt sogar zu den Gerichtsgebäuden untersagen, wenn sie in den vergangenen zwei Wochen in Österreich, der Schweiz oder den französischen Alpen waren.

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Doch all das wird wohl nicht genügen. Vor dem Landgericht München wurden am Dienstag bereits Prozesstermine abgesagt, weil ein Sachverständiger und weitere Verfahrensbeteiligte sich in "freiwillige Quarantäne" begeben haben: Sie waren im Urlaub in den Alpen oder hatten Kontakt zu jemandem, der unter Corona-Verdacht steht. Und auch der schon vier Jahre währende TKP/ML-Staatsschutz-Prozess gegen neun Angeklagte vor dem OLG München kann nicht in die Schlussphase gehen. Drei Angeklagte müssten aus der Schweiz, Frankreich und Österreich anreisen. Für diese Woche wurden die Termine erst mal abgesetzt. Am Montag soll es weitergehen - allerdings weiß niemand, ob man dann überhaupt noch nach Deutschland einreisen darf, selbst wenn man eine Ladung des Gerichts vorweisen kann.

Immer mehr Anwälte appellieren nun an die Gerichte, die Verhandlungen zu verlegen. Sie befürchten Ansteckungsgefahr auf den Zugreisen und im Gericht. Die Verteidiger im TKP/ML-Prozess schreiben: "Regelmäßig sind in dem Großverfahren inklusive Dolmetscher und Wachpersonal mehr als 56 Personen auf engstem Raum anwesend." Außerdem gehörten einige der Angeklagten zur Hochrisikogruppe für den Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Der Vorsitzende Richter hat nun angekündigt, Vorsicht walten zu lassen: Die körperlichen Untersuchungen sollen bis auf Stichproben reduziert werden. Außerdem gebe es im Gerichtssaal ja Desinfektionsmittel.

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