Justiz:Anwälte fürchten Corona-Gefahr im Gerichtssaal - Prozess ausgesetzt

Justiz: Ein Sitzungssaal im Landgericht München.

Ein Sitzungssaal im Landgericht München.

(Foto: Alessandra Schellnegger)
  • In München wird ein Prozess um versuchten Totschlag ausgesetzt: Wegen Corona-Gefahr weigern sich alle fünf Anwälte, den vollen Saal zu betreten.
  • Der Richter will prüfen lassen, ob es sich um einen Regelverstoß handelt, umgekehrt wollen die Verteidiger eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
  • Unklar ist, ob sich weitere Strafverteidiger der Haltung ihrer fünf Kollegen anschließen und die Arbeit in engen, vollbesetzten Gerichtssälen verweigern.

Von Stephan Handel

Die Corona-Krise hat nun auch die Münchner Strafjustiz erreicht: Ein Prozess gegen vier Angeklagte, unter anderem wegen versuchten Totschlags, wurde am Dienstag kurz nach Beginn der Sitzung ausgesetzt - weil sich die fünf Verteidiger angesichts des voll besetzten Gerichtssaals weigerten, diesen zu betreten.

Eigentlich war alles angerichtet im Saal 177 des Strafjustizzentrums an der Nymphenburger Straße: Die 1. Jugendkammer mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, eine Protokollführerin, eine Staatsanwältin, zwei Sachverständige, drei Vertreter des Jugendamts, die Angeklagten, mehrere Wachtmeister, dazu voll besetzte Zuschauerplätze - nur die Verteidiger wollten den Saal nicht betreten. "Da warnen", schimpfte Rechtsanwalt Thomas Pfister, "Politiker, Ärzte, Verwaltungen seit Tagen davor, sich in größere Menschenansammlungen zu begeben - und uns soll das hier zugemutet werden. Unter diesen Umständen ist eine sachgerechte Verteidigung nicht möglich."

Pfisters Meinung schlossen sich seine Verteidiger-Kollegen an: Frank Eckstein, Berna Behmoaram, Santosh Ernst Gupta und Mathes Breuer forderten vom Vorsitzenden Richter Stephan Kirchinger, ein Gespräch über Alternativen zu dem engen Saal, in dem sich inklusive Zuhörern gewiss mehr als 50 Menschen drängelten. Gupta hatte noch am Montag in einem Schreiben an das Gericht Auskunft über infizierte Gerichtspersonen gefordert und die Verlegung des Termins beantragt. Kirchinger aber weigerte sich und sagte in der kurzen Verhandlung: "Es ist nicht Aufgabe eines Vorsitzenden, am Gang Gespräche zu führen."

So eröffnete der Richter die Sitzung - aber nur, um bekannt zu geben, dass der Prozess ausgesetzt werde, das heißt, dass er zu einem späteren Zeitpunkt neu beginnt. Angeklagt sind vier Männer zwischen 19 und 23 Jahren, die zum einen in wechselnden Besetzungen einen S-Bahn-Fahrgast und einen Taxifahrer beraubt und zusammengeschlagen haben sollen, zum anderen bei einem Drogengeschäft untereinander in Streit geraten waren, was in einer Messerstecherei endete; daraus folgt die Anklage wegen versuchten Totschlags.

Bei diesem Tatvorwurf ist ein anwaltlicher Beistand für die Angeklagten zwingend vorgeschrieben - ein sogenannter Fall der "notwendigen Verteidigung". Deshalb blieb Kirchinger nichts anders übrig, als ins Protokoll zu diktieren: "Wegen der kurzfristigen Weigerung der Verteidiger ist die Durchführung der Hauptverhandlung nicht möglich." Kirchinger deutete zudem an, dass er in dem Verhalten der Anwälte eventuell einen "Verstoß gegen standesrechtliche Regeln" sieht. Zwei der vier Angeklagten sitzen seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft. Ihnen machte der Richter keine allzu große Hoffnung auf baldige Fortsetzung - beziehungsweise Neubeginn - des Prozesses: "Die Kammer hat auch noch andere Verfahren zu erledigen. Vor September, Oktober wird das sicher nichts werden."

"Da braucht man keinen Mediziner, um zu sehen, dass da eine hochgradige Infektionsgefahr besteht."

Der Gerichtssaal war voller als gewöhnlich, weil offensichtlich Freunde und Verwandte der Angeklagten gekommen waren, um dem Verfahren beizuwohnen. Die Rechtsanwälte vor der Tür wiesen darauf hin, dass genau das in allen Warnungen betont werde: Menschenansammlungen vermeiden, Mindestabstände wahren. "Aber das ist hier nicht möglich", sagte Thomas Pfister. Der Arzt Karl-Heinz Crumbach, der dem Prozess als Sachverständiger hätte beiwohnen sollen, sagt: "Da braucht man keinen Mediziner, um zu sehen, dass da eine hochgradige Infektionsgefahr besteht."

Die Anwälte jedenfalls wollen die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen: Sie haben gegen den Vorsitzenden Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht, außerdem Befangenheitsanträge gestellt und sogar eine Strafanzeige erstatten: "Für mich", sagt Thomas Pfister , "ist das versuchte gefährliche Körperverletzung."

Der Jurist weist zudem darauf hin, dass für das Verfahren sowieso schon acht weitere Termine bis in den Mai festgesetzt gewesen seien - dass es also, so seine Meinung, ohne weiteres möglich gewesen wäre, sich um einem weniger risikoträchtigen Tagungsort zu kümmern: "Im Schwurgerichtssaal oder in dem neuen Verhandlungssaal in Stadelheim wäre ausreichend Platz."

Unklar ist, ob sich weitere Strafverteidiger der Haltung ihrer fünf Kollegen anschließen und die Arbeit in engen, vollbesetzten Gerichtssälen verweigern. Das würde die Strafjustiz vor fast unlösbare Probleme stellen - die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich, eine Beschränkung der Zuhörerzahl dürfte rechtlich kaum möglich sein. Für die zwei Inhaftierten aus dem Saal 177 könnte die unerwartete Verzögerung ihres Verfahrens eine positive Folge haben: Wegen der langen Verfahrensdauer wollen die Anwälte ihre Entlassung aus der U-Haft erreichen.

Zur SZ-Startseite
Blick über München mit Frauenkirche Theatinerkirche Ludwigskirche hinten Zugspitze bei Sonnenunte

SZ PlusMünchen und das Coronavirus
:Macht's gut

Womöglich verabschieden sich die Menschen gerade voneinander, für Wochen, Monate. Wer weiß das schon. München, Corona und die letzten Tage der Freiheit.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: