Coronavirus:Wie Überwachung gegen das Virus helfen könnte

Coronavirus: Die Mobilfunk-Daten von Millionen Bürgern könnten in der Coronavirus-Krise eine wichtige Rolle spielen.

Die Mobilfunk-Daten von Millionen Bürgern könnten in der Coronavirus-Krise eine wichtige Rolle spielen.

(Foto: Gabriel Bouys/AFP)

Andere Länder sammeln massenhaft Daten, um Covid-19 zu bekämpfen. Welche Maßnahmen plant Deutschland? Was bringt Handy-Tracking? Und wäre das legal?

Von Alexandra Föderl-Schmid, Tel Aviv, und Simon Hurtz

Er trackt mich, er trackt mich nicht, er trackt mich: Seit Wochen widersprechen sich Politiker, Datenschützer, Forschungsinstitute und Mobilfunkanbieter, welche Daten verwendet werden sollen, um Covid-19 zu bekämpfen. Klar ist: Genaue Standortdaten einzelner Smartphone-Nutzer können helfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Unklar ist, ob Deutschland bereit ist, dafür tief in die Privatsphäre von Millionen Menschen einzugreifen. Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Was plant die Bundesregierung?

Am Wochenende sah es kurzzeitig so aus, als werde Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Datenschutz dem Seuchenschutz unterordnen. Mit einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes wollte er "technische Mittel einsetzen, um Kontaktpersonen von erkrankten Personen zu ermitteln", wie es in einem Entwurf hieß.

Man wolle Gesundheitsbehörden ermächtigen, die möglichen Kontakte "anhand der Auswertung von Standortdaten des Mobilfunkgerätes zu ermitteln, dadurch die Bewegung von Personen zu verfolgen und im Verdachtsfall zu kontaktieren". Telekommunikationsanbieter seien verpflichtet, den Behörden diese Daten zu Verfügung zu stellen. Die Regierung verwies auf den Erfolg, den etwa Südkorea mit solchen Maßnahmen gehabt habe.

Die Kritik folgte prompt. Oppositionspolitiker und der Koalitionspartner SPD sprachen von "unausgegorenen Plänen" und einem "Blankoscheck" zu Überwachung. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und sein Hamburger Kollege Johannes Caspar sahen einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff.

Das brachte die Bundesregierung offenbar zum Umdenken. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, das Vorhaben werde vorerst nicht weiterverfolgt. In der Novelle, die das Kabinett am Montag verabschiedete, fehlen die Absätze zum Standort-Tracking. Allerdings sagte Spahn danach, dass die Handy-Ortung für ihn weiter ein Thema bleibe.

Welche Daten werden in Deutschland bislang genutzt?

Die Deutsche Telekom stellt dem Robert-Koch-Institut (RKI) Handydaten zu Verfügung. Damit lassen sich Bewegungsströme von 46 Millionen Mobilfunkkunden abbilden. Diese Informationen können helfen vorherzusagen, in welchen Gebieten sich Covid-19 weiter ausbreiten wird. Auch Telefónica hat Bereitschaft signalisiert, solche Daten ans RKI zu übermitteln.

Die Daten sind anonymisiert und aggregiert. "Aussagen zu Aufenthaltsorten oder Bewegungsspuren einzelner Mobilfunknutzer sind dabei nicht möglich", sagt eine Telekom-Sprecherin. Die Weitergabe der Daten sei "in der gewählten Form datenschutzrechtlich unbedenklich", bestätigt der Bundesdatenschutzbeauftrage Kelber. Allerdings verweist er bei dieser Einschätzung auf "die aktuellen Umstände" und sagt: "Eine Veröffentlichung an alle und die damit verbundene dauerhafte Exposition erhöht die Gefahr der Re-Personalisierung der Daten."

Die Telekom vermarktet solche anonymisierten Datenpakete bereits seit Jahren über ihre Tochter Motionlogic. Auch Telefónica verkauft Rohdaten an andere Unternehmen, Gemeinden und Behörden. Die Vermarktung ist mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt und erfolgt automatisch, ohne dass Nutzer um Einverständnis gefragt werden. Wer das nicht will, muss aktiv widersprechen. Telekom und Telefónica bieten dafür Opt-out-Formulare an. Vodafone sammelt ebenfalls anonymisierte Bewegungsdaten, nutzt diese nach eigenen Angaben aber nur intern.

Was wünscht sich das RKI?

Die Daten der Mobilfunkanbieter basieren auf Funkzellenabfragen. Sie liefern nur ungenaue Informationen und können den Standort einzelner Nutzer selbst in Großstädten, wo es mehr Funkmasten gibt, nur auf einige hundert Meter genau bestimmen. "Seit Jahren arbeite ich mit Funkzellendaten", schreibt der Richter und Grundrechtsaktivist Ulf Buermeyer. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, wie man daraus Kontaktpersonen ermitteln soll."

Um herauszufinden, wen eine infizierte Person möglicherweise angesteckt haben könnte, eignen sich diese Daten also gar nicht. Mit einem speziellen Verfahren, der sogenannten Triangulation, ließe sich der Aufenthaltsort genauer eingrenzen. Bei dieser Methode werden Daten mehrerer Mobilfunkmasten miteinander abgeglichen. Sie ist aber aufwendig und weniger exakt als GPS-Daten, die auf dem Handy selbst gespeichert werden.

Das RKI arbeitet deshalb an einer App, um auch personalisierte Handydaten auszuwerten zu können, sagt Institutsleiter Lothar Wieler. Dabei forscht das RKI zusammen mit dem Heinrich-Hertz-Institut (HHI) des Fraunhofer Instituts. Die App solle es ermöglichen, "die Nähe und die Dauer des Kontakts zwischen Personen in den vergangenen zwei Wochen zu erfassen und auf dem Handy anonym abzuspeichern", sagt eine HHI-Sprecherin.

Man werde das deutsche Datenschutzrecht beachten und die Daten nur auf freiwilliger Basis erheben. Ein Ergebnis solle "in den nächsten Wochen" präsentiert werden. Bei der Entwicklung werde seine Behörde das RKI und das HHI datenschutzrechtlich beraten, sagt Datenschützer Kelber. Bislang ist nicht bekannt, wie genau diese App technisch funktionieren könnte und auf welche Daten sie zugreifen soll.

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Wie ist die Rechtslage?

Ein Teil der Bevölkerung wäre offenbar bereit, einen Teil ihrer Privatsphäre aufzugeben, um das Virus einzudämmen. Einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact zufolge würden mehr als 70 Prozent der Befragten persönliche Gesundheitsdaten, Bewegungsprofil oder soziale Kontaktpunkte mit öffentlichen Institutionen wie dem RKI teilen.

Diese Daten können aber nur auf freiwilliger Basis gesammelt werden. "Niemand kann im Moment gezwungen werden, ein Smartphone zu nutzen und darauf spezifische Gesundheits-Apps zu installieren", sagt Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein. Für "Epidemie-Fußfesseln" fehle derzeit jede Rechtsgrundlage. "Es wäre mehr als fraglich, wie eine derartige Ortung von Infizierten gesetzlich erlaubt werden könnte. Wir leben nicht in China, wo per digitale Überwachung eine Totalkontrolle der Menschen möglich ist."

Andrea Herrmann und Bernhard C. Witt von der Gesellschaft für Informatik verweisen auf das Fernmeldegeheimnis und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung. Demnach muss der Gesetzgeber Eingriffe in Grundrechte auf das absolut Notwendige beschränken. In ihrer Einschätzung warnen Herrmann und Witt vor einer weiteren Gefahr: Die Erfahrung zeige, "dass einmal begründet herbeigeführte Einschränkungen sukzessive, ebenfalls jeweils wohlbegründet, ausgeweitet werden."

Ein aktuelles Beispiel aus Österreich zeigt, dass umfassende Datensammlungen noch ein drittes Risiko bergen: Eine Webseite des Gesundheitsministeriums gab vor wenigen Tagen ungewollt Zugriff auf die gesamte Datenbank mit heiklen persönlichen Informationen. Manchmal machen Behörden peinliche Fehler, und kriminelle Hacker erbeuten wertvolle Datensätze. Präzise GPS-Daten von Millionen Menschen wären ein lukratives Ziel für Angreifer.

Was machen andere Länder?

Ausländische Regierungen gehen weit über das hinaus, was in Deutschland geschieht oder geplant ist. Während andere europäische Staaten wie Österreich und Italien ebenfalls anonymisierte Mobilfunkdaten auswerten, gehen insbesondere asiatische Länder drastische Wege. Massenüberwachung und strikte Sanktionierung von Verstößen tragen dazu bei, dass sich Covid-19 dort langsamer ausbreitet.

Allerdings ist Tracking nicht das einzige Mittel. Während in Deutschland viele Menschen Vorgaben zum Social Distancing wochenlang ignorierten, hält sich die Bevölkerung in Asien eher an strenge Auflagen. Das liegt auch an Erfahrungen mit früheren Epidemien und Pandemien wie der Schweinegrippe H1N1 und Mers-CoV, einem Vorgänger des neuartigen Coronavirus.

Taiwan setzt schon seit Anfang Januar auf Überwachungstechnik, um Verdachtsfälle zu identifizieren und Ressourcen sinnvoll aufzuteilen. Mittlerweile kontrolliert das Land mit Hilfe von Smartphone-Daten, ob sich Menschen in Quarantäne an die Auflagen halten. Ein Journalist berichtet, der Akku seines Handys sei um 7:30 Uhr morgens leer gewesen. Bis 8:15 Uhr sei er viermal angerufen worden, fünf Minuten später hätten Polizisten an seine Tür geklopft.

Auch Südkorea, Singapur und Hongkong nutzen vergleichbare Technik. Harvard-Forscher schreiben, dass Singapur wegen seiner "sehr stark ausgebildeten epidemiologischen Überwachung" und damit der Fähigkeit, Kontaktpersonen zu ermitteln, deutlich bessere Chancen habe, infizierte Personen zu identifizieren. In Hongkong müssen Menschen in Quarantäne ihre GPS-Daten freigeben oder ein Überwachungsarmband tragen.

China verknüpft Überwachung mit seinem System sozialer Kontrolle. Hunderte Städte verpflichten Einwohner, eine App des Technologie-Konzerns Alibaba zu installieren. Sie weist Nutzern grüne, gelbe oder rote Farbcodes zu, die für das Infektionsrisiko stehen. Auf dieser Grundlage wird ermittelt, wer in Quarantäne muss und wer noch öffentliche Verkehrsmittel benutzen darf.

In Israel hat die Übergangsregierung per Notstandsdekret verfügt, dass der Inlandsgeheimdienst Schin Bet die Bewegungsdaten aller Handybenutzer im Land sammeln darf, um die Einhaltung der Quarantänebestimmungen und der Ausgangssperren zu überwachen. Wer sich nicht daran hält, wird von einer Spezialeinheit der Polizei aufgesucht, es drohen sogar Haftstrafen. Das Überwachungsprogramm wurde für 30 Tage genehmigt - ohne parlamentarische Kontrolle. Diese Maßnahmen durften bisher nur auf richterliche Anordnung bei Terrorverdacht eingesetzt werden.

Seit Sonntag gibt es außerdem eine App, die auf Daten des Gesundheitsministeriums beruht und zeigt, ob sich der Nutzer in den vergangenen 14 Tagen in der Nähe eines der bekannten rund 1000 Corona-Infizierten aufgehalten hat. Wenn die App eine Übereinstimmung feststellt, wird das Handy automatisch mit der Website des Ministeriums verbunden. Dann müssen sich Nutzer für eine zweiwöchige Quarantäne in den eigenen vier Wänden registrieren.

Mittlerweile sind die drastischen Maßnahmen auch in Europa angekommen. Polen will per App kontrollieren, dass Quarantäne eingehalten wird. Litauen veröffentlich die Bewegungsprofile infizierter Personen - immerhin ohne deren Namen zu nennen. Montenegro ist weniger zurückhaltend: Dort landen Name und Privat-Anschrift aller Menschen im Netz, die Quarantäne-Auflagen einhalten müssen.

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