Gefängnisse:Seelsorge in JVA einschränkt

Besuche untersagt, Inhaftierte dürfen mehr telefonieren

Auch in den bayerischen Gefängnissen finden wegen der Corona-Pandemie aktuell keine Gottesdienste statt. Dies sei zum Schutz der Gefangenen vor möglichen Infektionen notwendig, teilte das bayerische Justizministerium am Mittwoch auf Anfrage mit. Die Insassen könnten jedoch per Fernseher an der Übertragung von Gottesdiensten im öffentlich-rechtlichen Fernsehen teilnehmen. Die Anstaltsseelsorger leisteten außerdem weiterhin auch Einzelseelsorge - mit dem durch Corona bedingten Mindestabstand und der Einhaltung der Hygienestandards des Robert Koch-Instituts (RKI).

Besuche in den 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten seien wegen der Corona-Krise vorläufig bis einschließlich 19. April nicht möglich. Die Inhaftierten bekämen allerdings im Gegenzug großzügige Möglichkeiten für Telefonate, die bei Bedarf auch finanziell unterstützt würden. Über dringend erforderliche Ausnahmen des Besuchsstopps entschieden die Anstaltsleitungen im Einzelfall. Weiterhin möglich seien Besuche durch Rechtsanwälte. Mit diesen Maßnahmen wolle man eine Einschleppung des Coronavirus verhindern. Der Antritt etwa von kurzen Haftstrafen oder von Jugendarrest werde auf spätere Zeitpunkte verschoben.

Nach Stand von Dienstagmorgen gab es in den Gefängnissen Hof, Bernau, Straubing und Würzburg jeweils einen Vollzugsbeamten, der positiv auf das Virus getestet wurde. Alle betroffenen Bediensteten befänden sich in häuslicher Quarantäne - ebenso alle Bediensteten, die mit den positiv Getesteten engeren Kontakt hatten. Gefangene, auf die dies zutrifft, seien in den Vollzugsanstalten unter Quarantäne gestellt und würden dort nun auf das Virus getestet.

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